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Thema: "WARUM WERDEN STÄNDIG KINDER ERSCHLAGEN UMGEBRACHT ODER MISSHANDELT"
Schlaubi , Du bist an der Stelle jetzt
genau der Richtige - lies einfach nochmal
den Absatz über die sinnvolle rückwirkende
Abtreibung ...
genau der Richtige - lies einfach nochmal
den Absatz über die sinnvolle rückwirkende
Abtreibung ...
zwei gründe @skip? rechtsstaatlichkeit und
schuld- und tatangemessene Strafen. aber
dies betrifft alle straftäter. es gibt vor
dem gesetz kein privileg für bestimmte
tätergruppen. vor dem gesetz sind alle
gleich.
schuld- und tatangemessene Strafen. aber
dies betrifft alle straftäter. es gibt vor
dem gesetz kein privileg für bestimmte
tätergruppen. vor dem gesetz sind alle
gleich.
es geht nicht um bestimmte Täter, sondern
um bestimmte Taten und da sehe ich
zuallererst die Pflicht des Staates zum
Schutz von Schutzbedürftigen ...
somit kann eine tatangemessene Strafe für
Kinderschänder nur oberstes Limit sein !
um bestimmte Taten und da sehe ich
zuallererst die Pflicht des Staates zum
Schutz von Schutzbedürftigen ...
somit kann eine tatangemessene Strafe für
Kinderschänder nur oberstes Limit sein !
"es leute gibt, denen dein gequatsche
nicht gefällt und die deshalb der meinung
sein könnten, dass eine rückwirkende
abtreibung sinnvoll sein könnte"
damit meinte haga dich, skip....mir
gefällt dein prolliges gequatsche auch
nicht...
nicht gefällt und die deshalb der meinung
sein könnten, dass eine rückwirkende
abtreibung sinnvoll sein könnte"
damit meinte haga dich, skip....mir
gefällt dein prolliges gequatsche auch
nicht...
emily, das ist großer blödsinn. das bezog
sich eben nur auf skip...
ich bin vierfacher Onkel und ich mag meine
nichten und neffen. und kinderschänder
sind krank ...so oder so
sich eben nur auf skip...
ich bin vierfacher Onkel und ich mag meine
nichten und neffen. und kinderschänder
sind krank ...so oder so
trotzdem gibt es in unserem Rechtsstaat
viel zuviele Schlupflöcher. Wir hatten das
ja vorhin schonmal mit dem betrunken und
dann verminderte Schuldfähigkeit. Also
kann ich mir vornehmen ne Bank auszurauben
und sauf mir vorher die Birne dicht,weil
ich weiß,dass ich dann nur ein oder zwei
jahren in den Bau geh. Das kanns doch wohl
auch nicht sein. Alkohol ist in meinen
Augen keine Entschuldigung. Genauso wenn
einer ne Scheiß Kindheit hatte ihm dann
verminderte Straffähigkeit zu geben ist
doch quatsch.
viel zuviele Schlupflöcher. Wir hatten das
ja vorhin schonmal mit dem betrunken und
dann verminderte Schuldfähigkeit. Also
kann ich mir vornehmen ne Bank auszurauben
und sauf mir vorher die Birne dicht,weil
ich weiß,dass ich dann nur ein oder zwei
jahren in den Bau geh. Das kanns doch wohl
auch nicht sein. Alkohol ist in meinen
Augen keine Entschuldigung. Genauso wenn
einer ne Scheiß Kindheit hatte ihm dann
verminderte Straffähigkeit zu geben ist
doch quatsch.
die werden ja nicht grundlos verprügelt
das ist ja weil se frech sind klauen,
drogen nehmen und saufen (ja ich rede von
kindern also unter 15)
das ist ja weil se frech sind klauen,
drogen nehmen und saufen (ja ich rede von
kindern also unter 15)
@monchen. wenn du dich betrinkst, um in
diesem zustand eine straftat zu begehen,
so ist das kein schuld- und
strafmilderungsgrund. das ist der fall der
actio libera in causa. ich sagte nicht
ohne grund schon einmal, dass man nur über
das reden sollte, was man auch versteht.
darüberhinaus wird bei trunkenheit und
schweren straftaten ein strenger maßstab
angelegt. dies ist bereits seit der
weimarer republik in der rechtsprechung
anerkannt.
im übrigen lies doch einfach mal die §§
20, 21 stgb.
diesem zustand eine straftat zu begehen,
so ist das kein schuld- und
strafmilderungsgrund. das ist der fall der
actio libera in causa. ich sagte nicht
ohne grund schon einmal, dass man nur über
das reden sollte, was man auch versteht.
darüberhinaus wird bei trunkenheit und
schweren straftaten ein strenger maßstab
angelegt. dies ist bereits seit der
weimarer republik in der rechtsprechung
anerkannt.
im übrigen lies doch einfach mal die §§
20, 21 stgb.




