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Thema: "Warum geht Frau fremd??"
Haarspalterei .... *grins*
Moin ihr beiden.
@haga Antwortest Du mir noch oder soll ich in 34 Seiten nochmal vorbeischauen
Moin ihr beiden.
@haga Antwortest Du mir noch oder soll ich in 34 Seiten nochmal vorbeischauen
das kommentiere ich jetzt mal nicht @zicke2810 hagakure 28.06.2007 19:38....das ist ein Kommentar. @hagakure
@SKip Moin Herr Kapitän....tzzz in 34 Seiten...na dann hoffe ich mal du hast nen großen Loooooooooong Drink...hagakure mag dir wohl nicht antworten, oder kann er es nicht???;o)
@SKip Moin Herr Kapitän....tzzz in 34 Seiten...na dann hoffe ich mal du hast nen großen Loooooooooong Drink...hagakure mag dir wohl nicht antworten, oder kann er es nicht???;o)
@babe0702: das dies ein kommentar sein kann, mag dir zugestanden sein, allerdings habe ich das posting von zicke2810 nicht kommetiert.
und was das andere betrifft: ich kann immer...
und was das andere betrifft: ich kann immer...
@hagakure Du hast es kommentiert, du bist nur nicht auf ihr Posting eingegangen. ;o) Du kannst also immer...was denn? *verschmitztgrinst*
@skip: zu deinen fragen:
"Da Frau das Fremdgehen provoziert, darf ich ihr zwar sagen, daß sie Schuld daran hat, aber muß trotzdem abends zu Hause bleiben ???"
nein, das musst du natürlich nicht. es wäre sinnwidrig anzunehmen, von dir nicht eine adäquate reaktion erwarten zu wollen. zudem haben wir ja bereits unter bezug auf die genesis festgestellt, dass einerseits die frau schuld hat und andererseits der mann bestimmte angestammte rechte hat, die frau ihm untertan ist und er daher sich rechtswidrig verhalten würde, wenn er von diesen ihm zustehenden rechten keinen gebrauch machen würde.
"Weiter: wenn ich, sagen wir mal, 20mal aushäusig poppen war, kann ich mich bei meiner Frau nicht darauf berufen, daß ich es auch das 21. Mal darf ?"
natürlich kannst du das. auf die antwort zu frage 1 wird verwiesen.
"Da Frau das Fremdgehen provoziert, darf ich ihr zwar sagen, daß sie Schuld daran hat, aber muß trotzdem abends zu Hause bleiben ???"
nein, das musst du natürlich nicht. es wäre sinnwidrig anzunehmen, von dir nicht eine adäquate reaktion erwarten zu wollen. zudem haben wir ja bereits unter bezug auf die genesis festgestellt, dass einerseits die frau schuld hat und andererseits der mann bestimmte angestammte rechte hat, die frau ihm untertan ist und er daher sich rechtswidrig verhalten würde, wenn er von diesen ihm zustehenden rechten keinen gebrauch machen würde.
"Weiter: wenn ich, sagen wir mal, 20mal aushäusig poppen war, kann ich mich bei meiner Frau nicht darauf berufen, daß ich es auch das 21. Mal darf ?"
natürlich kannst du das. auf die antwort zu frage 1 wird verwiesen.
natürlich kann ich immer @babe0702... das wort "tatsache" verkneife ich mir jetzt mal, da dann sofort von dir das wort "beweis" käme... was weniger damit zu tun hat, das es einem beweis nicht zugänglich wäre oder der beweis unmöglich wäre, als vielmehr dem umstand geschuldet ist, dass wir uns ja um möglichst jugendfreie beiträge bemühen.
@haga Tur mir leid, ich mußte mal schnelle zu DROSPA Taschntücher holen, um die Tränen aus den Augen zu tupfen ....
Die Erklärung werde ich mir kopieren, auswendig lernen und inhäusig anbringen .... Ich bin überzeugt davon, daß meine LAG mit Schlüsselberechtigung spontan im Anschluß sagen wird: "Ja nee - iss klar. Bist Du denn zum Frühstück wieder zuhause ?"
Die Erklärung werde ich mir kopieren, auswendig lernen und inhäusig anbringen .... Ich bin überzeugt davon, daß meine LAG mit Schlüsselberechtigung spontan im Anschluß sagen wird: "Ja nee - iss klar. Bist Du denn zum Frühstück wieder zuhause ?"



