Forum

Thema: "Wenn man so dumm ist, hat man nichts anderes verdient, oder?"


Schpittweehuul
06.03.2006 20:25
Gast
Am WE lief im TV so ne tolle "ein Tag im Leben eines Gerichtsvollziehers"-Sendung...

Da war ein Typ (ca. 40-50 Jahre) und der war hoch verschuldet. Dann klärten sie auf wieso und dann mussten wir lachen...

Eines Tages war auf dem Bankkonto des Herrn ein hoher Betrag hinzugekommen, wobei er NICHT wusste, wo das Geld herkam... Naja, und dann hat er es ausgegeben... Ende vom Lied... die Fehlbuchung wurde rückgebucht und er hatte nen Schuldenberg... Auf die Frage des Reporters, warum es das Geld ausgegeben habe, meine er nur: "Naja, wenn das aufm Konto drauf ist, dann muss das doch da runter, dafür isses doch da, ist doch normal?!?"...

Frettchen
06.03.2006 20:48
Gast
ju, habsch au gesehen... selten dämlich...


06.03.2006 20:50
Gast
auch hier nochmal: wer keine Ahnung vom

deutschen Rechtssystem hat...



(Mit so nen Geldern ist das so ne Sache.

Aber im Normalfall *hust* kann man die

ausgeben)


06.03.2006 20:52
Gast
oO


06.03.2006 20:52
Gast
lasst mich raten? kam auf Sat1? RTL? Kabel

1?

Schpittweehuul
06.03.2006 20:54
Gast
@ DummeNuss: Ja klar.. wenn ich beim

Überweisen falsche Zahl eintippse, dann

ist das gleichzeitig ein geschenk für den

Nutzer des anderen Kontos... Dann klär uns

doch mal auf..


06.03.2006 20:56
Gast
informier dich doch. Wofür gibt es

Suchmaschinen? Bin ich die

Rechtsauskunft?



Mir geht dein elendes Gejammer aufn

Seiher. Außerdem deine enlosen

Stammtischparolen, dein Gemotze und deine

Lustigmacherei über andere, die du dir

schon 10mal nicht erlauben kannst.


06.03.2006 20:57
Gast
falsch: Der Buchungsvorgang ist nicht

zwingend unumkehrbar. Schließlich und

endlich entscheide ich wer mein Geld

bekommt und wer nicht! Innerhalb (ich

meine vier-wöchigen Frist) ist eine

Überweisung korrigierbar.


06.03.2006 20:59
Gast
ich meine, es sind 6 Wochen. Aber im Grund

hast du recht. Selbst schuld, wenn man

falsch überweist und das 6 Wochen lang

nicht merkt ^^


06.03.2006 21:00
Gast
ich meine das wurde 2003 verkürzt, aber

ist ja auch egal... ^^


06.03.2006 21:00
Gast
löl. alles klar. zeig mir eine bank die

dir ne überweisung rückgängig macht.

geschieht das nicht bevor die gebucht

wurde kannst du ganix mehr machen. und das

interne verbuchen dauert keine paar

stunden...


06.03.2006 21:00
Gast
muaha. geiles halbwissen hier.


06.03.2006 21:02
Gast
Natürlich kannst du das stornieren.

Ansonsten sollte es nicht allzuschwierig

sein, herauszufinden, wohin man überwiesen

hat und wo das eigene Geld nun ist. Meine

Güte. Wer falsch überweist, hat noch lange

nicht sein Geld verloren.



Und Schpittding: die größte Farce ist,

dass du erst jammerst, dass deiner Alten

das Portemonnaie geklaut wurd und dich ne

Stunde später schadenfroh über die

vermeintliche Dummheit anderer amüsiert.

Du hast wirklich böse einen an der

Klatsche.



Ein Irrenhaus hier heute schon wieder.


06.03.2006 21:03
Gast
is quatsch, ich sags dir. überweisungen

können nicht rückgängig gemacht werden.

Schpittweehuul
06.03.2006 21:05
Gast
@ nitzpipp: Als vor 2 Jahren ein

Buchungsvorgang schief lief bin ich zur

Sparkasse und meinte: "Hey, Firma XY hat

mir vor 2 Wochen X Eur zuviel abgebucht,

ich möchte das rückgängig machen..." 3

min später hatte ich nen Zettel ausgefüllt

und die haben das zurückgebucht!


06.03.2006 21:06
Gast
Schonmal was von nem

"Überweisungsrückruf" gehört? ^^



06.03.2006 21:07
Gast
1. Überweisungsauftrag

Die klassische Form der bargeldlosen

Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto.

Juristisch betrachtet handelt es sich

hierbei um die Weisung an das

kontoführende Kreditinstitut, einen

bestimmten Geldbetrag auf ein anderes

Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein

Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen

werden, jedoch nur solange, bis die

Überweisung noch nicht endgültig

ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen

rückgängig gemacht werden sollen, ist

daher Eile geboten. Der Widerruf der

Überweisung ist dabei gegenüber der

beauftragten Bank zu erklären.



Die Frist für den Widerruf von

Überweisungsaufträgen ist seit Mitte

August 1999 in dem sogenannten

Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom

26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der

Überweisungsauftrag nur solange widerrufen

werden, wie der Betrag noch nicht

endgültig auf dem Konto des Begünstigten

zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs.

4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem

Empfänger-Konto wird der

Überweisungsauftrag somit unwiderruflich

und der Zahlende muss sich dann

gegebenenfalls unmittelbar an den

Empfänger wenden, wenn er sein Geld

zurückhaben will.



2. Lastschriftverfahren

Beim Lastschriftverfahren gibt es zwei

grundlegend unterschiedliche

Konstruktionen, nämlich die

Einzugsermächtigung und die

Abbuchungsermächtigung. Hier bestehen für

den Auftraggeber gravierende Unterschiede

insbesondere bei den Möglichkeiten, nicht

gewünschte Zahlungsvorgänge wieder

rückgängig zu machen.

2.1 Einzugsermächtigung

Von der Einzugsermächtigung wird

insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn

regelmäßig Zahlungen in unterschiedlicher

Höhe getätigt werden sollen, also z.B.

Telefonrechnungen, wiederholte

Bestellungen bei einem Versandhaus. Hier

gewährt der Auftraggeber dem Gläubiger

Zugriff auf sein Konto, der vom Grundsatz

her beliebige Beträge abbuchen lassen

kann. Die Kreditinstitute prüfen dabei

nicht, ob die Zahlungen auch materiell

gerechtfertigt


06.03.2006 21:08
Gast
Ich les das jetzt aber echt nicht. Was

steht drin? Geht's um den von mir

angesprochenen Überweisungsrückruf?


06.03.2006 21:08
Gast
löl. du sprichst von ner

einzugsermächtigung die du für dein konto

gegeben hast. das geld kann problemlos

zurückgepfiffen werden...


06.03.2006 21:08
Gast
ups, ich glaub nächstes mal geb ich lieber

die url an... ^^



will heißen: wenn die bank es nicht macht,

machts mein anwalt! ^.^