Forum

Thema: "Wenn man so dumm ist, hat man nichts anderes verdient, oder?"


DummeNuss
06.03.2006 21:08
Gast
ICH SPRECHE VON EINEM ÜBERWEISUNGSRÜCKRUF





*SCHREI*

MatzeCL220
06.03.2006 21:11
Gast
Essenz:

die 6-wochen-frist gilt für lastschrift,

bei überweisungen hast do jedes

rechtsmittel gegen die bank, bis dem

typen das geld zur verfügung steht! ABER:

danach kann ich mich an ihn wenden, und

wenn er nicht an seinem anwalt verarmen

will gibt er besser nach... ^^

Nitzpipp
06.03.2006 21:12
Gast
baaaah, du hast es doch jetz selbst

gepostet!





Frist für den Widerruf von

Überweisungsaufträgen ist seit Mitte

August 1999 in dem sogenannten

Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom

26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der

Überweisungsauftrag nur solange

widerrufen

werden, wie der Betrag noch nicht

endgültig auf dem Konto des

Begünstigten

zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a

Abs.

4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem

Empfänger-Konto wird der

Überweisungsauftrag somit unwiderruflich

und der Zahlende muss sich dann

gegebenenfalls unmittelbar an den

Empfänger wenden, wenn er sein Geld

zurückhaben will.





was du mit deinem anwalt für spielchen

spielen willst is deine geschichte. die

bank wird dir eine überweisung nicht

zurückbuchen.

DummeNuss
06.03.2006 21:13
Gast
na also, das ist doch ne nette

Zusammenfassung. Und nun behaupte nochmal

ein, dass, wer falsch überweist,

automatisch sein Geld los wird ^^

DummeNuss
06.03.2006 21:14
Gast
maaaaaaaaaan, dann muss man sich halten an

den "falschen" Empfänger wenden.



Aber Fakt bleibt doch nach wie vor, dass

man IRGENDWIE sein Geld wiederbekommt

*maul*

MatzeCL220
06.03.2006 21:16
Gast
workshop richtig lesen: "....und der

Zahlende muss sich dann gegebenenfalls

unmittelbar an den

Empfänger wenden, wenn er sein Geld

zurückhaben will."



aber für dich frag ich gerne morgen

nochmal nach ^^

@nitz

Nitzpipp
06.03.2006 21:16
Gast
ihr habt gesagt man kann sich das locker

ma eben von der bank zurück holen. ich hab

das nur korrigiert. wenn ihr mit

paragraphen rumwerfen anfangt is dat ja

nich mein prob

DummeNuss
06.03.2006 21:17
Gast
ist doch egal. Wir sind uns doch einig.

:-\

MatzeCL220
06.03.2006 21:19
Gast
wenn es nicht eine bankinterne überweisung

ist hab ich 2-3 tage zeit, bei ner

bankinternen Überweisung muss entweder

richtig fix sein oder mir mitm anwalt das

geld holen. das isses!

Nitzpipp
06.03.2006 21:23
Gast
2-3 tage stimmt auch nicht. macht dir

keine bank. diese 2-3 tage spielt die bank

nämlich mit deinem geld rum, auch wenn das

längst gebucht sein müsste. sobald die

anfrage an den bankfremden rechner raus is

bist du die kohle los. so oder so, du

musst sauschnell sein wenn du was dagegen

machen willst.

MatzeCL220
06.03.2006 21:25
Gast
"nur solange widerrufen werden, wie der

Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto

des Begünstigten

zur Verfügung gestellt wurde"



heisst: wenn er drauf zugreifen kann!

Nitzpipp
06.03.2006 21:26
Gast
ja. is mir schon klar. aber keine bank

gibt zu das sie noch mit dem geld spielt

und das nochnicht gebucht ist

MatzeCL220
06.03.2006 21:29
Gast
na ich weiß doch, is aber auch egal. wird

dann doch mit transaktionsaufwand oder

serverausfall etc begründet... ^^

Nitzpipp
06.03.2006 21:32
Gast
eine seite vorher wusstest du auchnoch das

man ne überweisung 4 wochen lang

rückgängig machen kann

DummeNuss
06.03.2006 21:33
Gast
Also, da muss ich Nippelpippi aber

wirklich mal rechtgeben

Nitzpipp
06.03.2006 21:34
Gast
und DU dachtest es wären 6 wochen

DummeNuss
06.03.2006 21:35
Gast
ich weiß Und du heißt ab jetzt

NIPPELPIPPI

Nitzpipp
06.03.2006 21:39
Gast
na gottseidank sprech ich ja nur mit euch

wenn wieder einer dünnpfiff verzapft

MatzeCL220
06.03.2006 21:42
Gast
für den ausgleich meiner unsicherheiten

hab ich aber auch n guten anwalt... ^^

Nitzpipp
06.03.2006 21:45
Gast
gratuliere.