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Wenn man so dumm ist, hat man nichts anderes verdient, oder?
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dummeNuss
ICH SPRECHE VON EINEM ÜBERWEISUNGSRÜCKRUF
*SCHREI*
06.03.2006 - 21:08 Uhr
MatzeCL220
Essenz:
die 6-wochen-frist gilt für lastschrift,
bei überweisungen hast do jedes
rechtsmittel gegen die bank, bis dem
typen das geld zur verfügung steht! ABER:
danach kann ich mich an ihn wenden, und
wenn er nicht an seinem anwalt verarmen
will gibt er besser nach... ^^
06.03.2006 - 21:11 Uhr
nitzpipp
baaaah, du hast es doch jetz selbst
gepostet!
Frist für den Widerruf von
Überweisungsaufträgen ist seit Mitte
August 1999 in dem sogenannten
Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom
26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der
Überweisungsauftrag nur solange
widerrufen
werden, wie der Betrag noch nicht
endgültig auf dem Konto des
Begünstigten
zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a
Abs.
4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem
Empfänger-Konto wird der
Überweisungsauftrag somit unwiderruflich
und der Zahlende muss sich dann
gegebenenfalls unmittelbar an den
Empfänger wenden, wenn er sein Geld
zurückhaben will.
was du mit deinem anwalt für spielchen
spielen willst is deine geschichte. die
bank wird dir eine überweisung nicht
zurückbuchen.
06.03.2006 - 21:12 Uhr
dummeNuss
na also, das ist doch ne nette
Zusammenfassung. Und nun behaupte nochmal
ein, dass, wer falsch überweist,
automatisch sein Geld los wird ^^
06.03.2006 - 21:13 Uhr
dummeNuss
maaaaaaaaaan, dann muss man sich halten an
den "falschen" Empfänger wenden.
Aber Fakt bleibt doch nach wie vor, dass
man IRGENDWIE sein Geld wiederbekommt
*maul*
06.03.2006 - 21:14 Uhr
MatzeCL220
workshop richtig lesen: "....und der
Zahlende muss sich dann gegebenenfalls
unmittelbar an den
Empfänger wenden, wenn er sein Geld
zurückhaben will."
aber für dich frag ich gerne morgen
nochmal nach ^^
@nitz
06.03.2006 - 21:16 Uhr
nitzpipp
ihr habt gesagt man kann sich das locker
ma eben von der bank zurück holen. ich hab
das nur korrigiert. wenn ihr mit
paragraphen rumwerfen anfangt is dat ja
nich mein prob
06.03.2006 - 21:16 Uhr
dummeNuss
ist doch egal. Wir sind uns doch einig.
:-\
06.03.2006 - 21:17 Uhr
MatzeCL220
wenn es nicht eine bankinterne überweisung
ist hab ich 2-3 tage zeit, bei ner
bankinternen Überweisung muss entweder
richtig fix sein oder mir mitm anwalt das
geld holen. das isses!
06.03.2006 - 21:19 Uhr
nitzpipp
2-3 tage stimmt auch nicht. macht dir
keine bank. diese 2-3 tage spielt die bank
nämlich mit deinem geld rum, auch wenn das
längst gebucht sein müsste. sobald die
anfrage an den bankfremden rechner raus is
bist du die kohle los. so oder so, du
musst sauschnell sein wenn du was dagegen
machen willst.
06.03.2006 - 21:23 Uhr
MatzeCL220
"nur solange widerrufen werden, wie der
Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto
des Begünstigten
zur Verfügung gestellt wurde"
heisst: wenn er drauf zugreifen kann!
06.03.2006 - 21:25 Uhr
nitzpipp
ja. is mir schon klar. aber keine bank
gibt zu das sie noch mit dem geld spielt
und das nochnicht gebucht ist
06.03.2006 - 21:26 Uhr
MatzeCL220
na ich weiß doch, is aber auch egal. wird
dann doch mit transaktionsaufwand oder
serverausfall etc begründet... ^^
06.03.2006 - 21:29 Uhr
nitzpipp
eine seite vorher wusstest du auchnoch das
man ne überweisung 4 wochen lang
rückgängig machen kann
06.03.2006 - 21:32 Uhr
dummeNuss
Also, da muss ich Nippelpippi aber
wirklich mal rechtgeben
06.03.2006 - 21:33 Uhr
nitzpipp
und DU dachtest es wären 6 wochen
06.03.2006 - 21:34 Uhr
dummeNuss
ich weiß
Und du heißt ab jetzt
NIPPELPIPPI
06.03.2006 - 21:35 Uhr
nitzpipp
na gottseidank sprech ich ja nur mit euch
wenn wieder einer dünnpfiff verzapft
06.03.2006 - 21:39 Uhr
MatzeCL220
für den ausgleich meiner unsicherheiten
hab ich aber auch n guten anwalt... ^^
06.03.2006 - 21:42 Uhr
nitzpipp
gratuliere.
06.03.2006 - 21:45 Uhr
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