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Thema: "äähm, sollte man sowas melden???"
@shey also ich weiß nich ob man das wirklich so abtuen sollte weil es doch schon zimlich krass is und du must bedenken sie is erst 15 da is mn noch nen bischen blau äugig was das leben angeht denke ich mir zumindest oder was ichc mir auch sehr gut vorstellen kann is es vieleicht auch nur ein facke prof oder was denkt ihr
ja, n fake oder totaler quatsch....
grad mit 15 is das schwachsinn... man.. wenn das echt is, will da jemand bissl aufmerksamkeit, die hat sie nun, und gut is...
grad mit 15 is das schwachsinn... man.. wenn das echt is, will da jemand bissl aufmerksamkeit, die hat sie nun, und gut is...
ja gut da magst du recht haben mit der aufmerksamkeit aber ich wollte nur damit sagen das man das nich so einfach abtuen sollte verstehst wie ich mein
soll die doch nen hängemann machen. oder tabletten schlucken.
in zeiten von überbevölkerung kein thema.
in zeiten von überbevölkerung kein thema.
sicher versteh ich das... und daher halte ich es auch für quatsch... menschen, die da wirkliche probleme haben, benehmen sich anders...
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Bevor der Lebensmüde zu seiner Tötungshandlung ansetzt, kann von einem Unglücksfall im Sinne der Vorschrift noch nicht gesprochen werden. Zwar zielt der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung auf die Solidarität unter Menschen ab und somit die Verpflichtung, jemandem zu helfen, der in Not ist. Dies aber in den Grenzen der eigenen Selbstbestimmung: wo ein fester und freier Entschluss zu sterben vorliegt, kann man dies nicht als "Unglücksfall" interpretieren. Der Lebensmüde ist ja selbst Herr seiner Handlung und eigenverantwortlich.
Natürlich sind Juristen auch hier wiederum nicht einer Meinung. Fernsehrichterin Barbara Salesch z.B. vertrat in einer ihrer Sendungen die Auffassung, dass auch schon vor der eigentlichen Suizidhandlung ein Unglücksfall im Sinne der unterlassenen Hilfeleistung vorliege. Im zu behandelnden Strafrechtsfall verurteilte sie daher zwei Geschäftsmänner, weil diese eine Frau auf einer Brücke nicht von ihrem Selbstmordentschluss abgebracht hatten und stattdessen weitergefahren waren.
Nachdem die Suizidhandlung begangen wurde, kann mit der Mehrheit der Juristen sicherlich von einem "Unglücksfall" ausgegangen werden. Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn der Suizident die Möglichkeit der eigenen Beherrschung und Eigenverantwortlichkeit durch die aus der Selbstmordhandlung resultierende Verletzung oder Bewusstlosigkeit aus der Hand gegeben hat. Dies wird unterstützt durch die Tatsache, dass der Selbstmordversuch meist nur ein Weckruf an das Umfeld des Suizidenten darstellt und viele Suizidenten im Nachhinein froh sind, überlebt zu haben.
Aber wenn klar ist, dass der Suizident auch nach einer geglückten Rettungsaktion an seinem Todeswunsch festhält und die Selbsttötung bei der nächstbesten Gelegenheit wiederholt, ist eine Rettung dem Dabeistehenden "nicht zumutbar". In einem solchen Fall scheidet eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung also aus. Beispiele sind schwere Qualen bei Todkranken oder vergleichbare hoffnungslose Fälle.
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Bevor der Lebensmüde zu seiner Tötungshandlung ansetzt, kann von einem Unglücksfall im Sinne der Vorschrift noch nicht gesprochen werden. Zwar zielt der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung auf die Solidarität unter Menschen ab und somit die Verpflichtung, jemandem zu helfen, der in Not ist. Dies aber in den Grenzen der eigenen Selbstbestimmung: wo ein fester und freier Entschluss zu sterben vorliegt, kann man dies nicht als "Unglücksfall" interpretieren. Der Lebensmüde ist ja selbst Herr seiner Handlung und eigenverantwortlich.
Natürlich sind Juristen auch hier wiederum nicht einer Meinung. Fernsehrichterin Barbara Salesch z.B. vertrat in einer ihrer Sendungen die Auffassung, dass auch schon vor der eigentlichen Suizidhandlung ein Unglücksfall im Sinne der unterlassenen Hilfeleistung vorliege. Im zu behandelnden Strafrechtsfall verurteilte sie daher zwei Geschäftsmänner, weil diese eine Frau auf einer Brücke nicht von ihrem Selbstmordentschluss abgebracht hatten und stattdessen weitergefahren waren.
Nachdem die Suizidhandlung begangen wurde, kann mit der Mehrheit der Juristen sicherlich von einem "Unglücksfall" ausgegangen werden. Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn der Suizident die Möglichkeit der eigenen Beherrschung und Eigenverantwortlichkeit durch die aus der Selbstmordhandlung resultierende Verletzung oder Bewusstlosigkeit aus der Hand gegeben hat. Dies wird unterstützt durch die Tatsache, dass der Selbstmordversuch meist nur ein Weckruf an das Umfeld des Suizidenten darstellt und viele Suizidenten im Nachhinein froh sind, überlebt zu haben.
Aber wenn klar ist, dass der Suizident auch nach einer geglückten Rettungsaktion an seinem Todeswunsch festhält und die Selbsttötung bei der nächstbesten Gelegenheit wiederholt, ist eine Rettung dem Dabeistehenden "nicht zumutbar". In einem solchen Fall scheidet eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung also aus. Beispiele sind schwere Qualen bei Todkranken oder vergleichbare hoffnungslose Fälle.
wenn jemand nur aufmerksamkeit will, dann sorgt er bei einem evt. "selbstmordversuch" schon dafür, dass er daran nicht stirbt oder gefunden wird....
wenn jemand nur aufmerksamkeit will, dann sorgt er bei einem evt. "selbstmordversuch" schon dafür, dass er daran nicht stirbt oder gefunden wird....
wenn zeit bleibt...
wenn zeit bleibt...
ich möcht nicht wissen, wieviele sich gern hätten finden lassen.
aber manchmal ist der schwarze mann ein wenig schneller...
aber manchmal ist der schwarze mann ein wenig schneller...
wenn keine zeit bleibt ist es halt dumm gelaufen... unfälle passieren auch jeden tag...
sicher ist ein "suizidversuch" vermeidbar... aber da kann hier niemand etwas tun.. da müssen halt freunde und verwandte die augen offen halten...
selbstmord ist ein so dummes wort... es gibt keinen selbstmord......
sicher ist ein "suizidversuch" vermeidbar... aber da kann hier niemand etwas tun.. da müssen halt freunde und verwandte die augen offen halten...
selbstmord ist ein so dummes wort... es gibt keinen selbstmord......




