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Thema: "an alle die sich in sachen Recht auskennen..."
Wenn man in einem Sportverein einen Vertrag abgeschlossen hat aber diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter nutzen kann, ist das ein Grund zur außerordentlichen Kündigung? Ist es rechtens wenn im Vertrag steht dass der Vertrag um die Dauer der Krankheit verlängert wird, auch wenn die Krankheit immer bleibt?
Rechtlich ist der Austritt bei Krankheit eher strittig. Der eine Anwalt sagt Hü, der andere Hott. Sofern die Urteile nicht vom Bundesgerichtshof sind, werden andere Urteile - die zum Vorteil des Mitgliedes wären - nicht anerkannt. Man hat nur eine Chance aus einem Vertrag zu kommen, wenn man MS, Krebs oder einen Herzfehler hat. Orthopädische Atteste werden erst gar nicht anerkannt.
es kommt auf die art der erkrankung an und welcher art der fitnessvertrag, um einen solchen handelt es sich wohl, ist. so ist z.b. anerkannt, dass es bei erkrankungen, die dauerhaft sind, um einen außerordentlichen kündigungsgrund handelt. so z.b. ag rastatt 1c 398/01 im falle von bandscheibenproblemen. grundsätzlich ist es aber sehr strittig, da hat dissoziativ schon recht.
eigentilch ist es doch immer gut, sport zu treiben.. wenn man krank ist.. zb. bei bandscheibenvorfällen ...
Also ich hab was mit dem Knie, was allerdings schon seit Jahren keine Probleme mehr breitet hat. Nun habe ich mit Kick-Boxen angefangen und es schmerzt bei der starken Belastung wieder...
atteste können die erkrankung belegen. grundsätzlich wird es aber wohl so sein, dass der vertragspartner sich erst einmal stur stellt und zwar unabhängig davon, wie du die erkrankung nachweist. ich denke, der weg zum anwalt wird unumgänglich. ich schlage dir aber erst einmal vor, schriftlich zu kündigen und die beitragszahlung einzustellen. dein vertragspartner wird sich dann schon rühren.
Hast du den Vertrag noch? Wenn ja poste mal die Klauseln zur Kündigung und um was für eine Krankheit handelt es sich? Es gibt ja Kündigung und außerordentliche Kündigung.....aber der Vertrag wäre schon interessant.
und dann würde er max 6 monate bindend sein:
Höchstbindungsdauer auf 6 monate zu veranschlagen (Palandt AGBG 11 Randziffer 76 und 79, sowie 80 und 81) Danach gilt Nr. 12 c für die erste Kündigung, sowie auch für verlängerte Laufzeiten. (Landgericht Hamburg, NJW RR 88, 317, Landgericht Frankfurt/Main NJW RR 91, 184, Landgericht Darmstadt NJW RR 91, 1016, sowie Landgericht Düsseldorf NJW RR 92, 55).
Höchstbindungsdauer auf 6 monate zu veranschlagen (Palandt AGBG 11 Randziffer 76 und 79, sowie 80 und 81) Danach gilt Nr. 12 c für die erste Kündigung, sowie auch für verlängerte Laufzeiten. (Landgericht Hamburg, NJW RR 88, 317, Landgericht Frankfurt/Main NJW RR 91, 184, Landgericht Darmstadt NJW RR 91, 1016, sowie Landgericht Düsseldorf NJW RR 92, 55).
@haga........
DIe meisten Fitnessstudios haben aber eben keine fornalen Verträge. Viele amchen ihre eigenen und bezeichnen IHRE ABG`s als gültig. Das versuchen sie um das Mitglied halt lange bei sich zu behalten, jedoch sind AGB`s halt allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht Bedingungen des jeweiligen Studios. Viele dieser AGB`s wurden schon rechtlich ungültig gemacht. Deswegen die Frage nach den Kündigungsbedingungen.
DIe meisten Fitnessstudios haben aber eben keine fornalen Verträge. Viele amchen ihre eigenen und bezeichnen IHRE ABG`s als gültig. Das versuchen sie um das Mitglied halt lange bei sich zu behalten, jedoch sind AGB`s halt allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht Bedingungen des jeweiligen Studios. Viele dieser AGB`s wurden schon rechtlich ungültig gemacht. Deswegen die Frage nach den Kündigungsbedingungen.





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