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Thema: "neue AGB der Banken und Sparkassen"
kartenverlust wird richtig teuer. wer seine ec karte verliert haftet bis zur sperrung immer mit 150 €. der schaden der darüber liegt kann auch auf die eigene haftung übergehen. man muss beweisen das man nicht grob fahrlässig gehandelt und den pin bei der karte aufbewahrt hat. das dürfte eher schwierig sein........ich finde es ist eine frechheit. die banken werden mit mit millionen vom steuerzahler unterstützt und danken es mit solch unfairen agb. in frankreich z.b. muss die bank nachweisen das man grob fahrlässig gehandelt hat. da hat unsere regierung mal wieder ein meisterstück gelandet.
hmm? haftet man nicht erst bei geldverlust, der durch den kartenverlust entstanden ist, mit diesen 150€?? so hatte ich das zumindest verstanden..
ja klar haftet man erst wenn die karte missbraucht wurde. und die regierung hat damit zu tun weil es eine eu verordnung ist.
es gibt zwar die EU-Zahlungsdiensterichtlinie, aber ob diese regelungen beim kartenverlust beinhaltet, wage ich zu bezweifeln, müsste ich aber recherchieren. oder kennt jemand den inhalt der EU-Richtlinie? es muss ja keine 1:1 umsetzung sein.
hör auf zu heulen, pass auf deine klamotten auf und mache nicht andere dafür verantwortlich.
diese gejammer immer...
so, da ist die richtlinie. ich schaffe das jetzt nicht alles zu lesen und zu bewerten. viel spass bei der lektüre.
Die Mitgliedstaaten sollten jedoch weniger strikte Vorschriften als die oben genannten erlassen können, um ihr bestehendes Verbraucherschutzniveau zu halten und das Vertrauen in die Sicherheit elektronischer Zahlungsinstrumente zu fördern. Entsprechend sollte die Tatsache berücksichtigt werden, dass unterschiedliche Zahlungsinstrumente mit unterschiedlichen Risiken verbunden sind; dies dürfte die Ausgabe sichererer Instrumente fördern. Die Mitgliedstaaten sollten die Haftung des Zahlers ganz oder teilweise aufheben können, außer in den Fällen, in denen er in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
@haga........was hältst du denn davon das zu studieren und dann mehr als deine subjektive meinung zu posten^^
ich seh das ein wenig so wie der blumenreiter (was auch immer dieser name zu bedeuten hat
)
wenn ich eine bank hätte
, dann würd ich mich genauso absichern...
warum soll man denn auch die nachlässigkeit der leute "unterstützen"? ich seh da keinen anlass zu..
wenn ich mein handy verliere, übernimmt mein anbieter ja auch nicht die entstandenen kosten, außer natürlich, es ist versichert blabla..
wenn ich eine bank hätte
warum soll man denn auch die nachlässigkeit der leute "unterstützen"? ich seh da keinen anlass zu..
wenn ich mein handy verliere, übernimmt mein anbieter ja auch nicht die entstandenen kosten, außer natürlich, es ist versichert blabla..
Ganz nebenbei musste man schon immer selbst nachweisen, dass man nicht grob fahrlässig gehandelt hat, damit die Bank einen Teil des/ den Verlust/es erstattet...
Lediglich von der "Selbstbeteiligung" lese ich heute zum ersten Mal.
Lediglich von der "Selbstbeteiligung" lese ich heute zum ersten Mal.
...ich sehe dieses vorgehen eher als mittel zum zweck...
man muss die menschen nur verunsichern um dafür zu sorgen das die sogenannte angebliche sicherheit stück für stück umgesetzt wird...
in solchen fällen findet man es dann auch gar nicht mehr so schlimm und findet es gerechtfertigt das die überwachung immer mehr an zuwachs gewinnt...
nur ein mittel zum zweck mehr halte ich davon nicht...
man muss die menschen nur verunsichern um dafür zu sorgen das die sogenannte angebliche sicherheit stück für stück umgesetzt wird...
in solchen fällen findet man es dann auch gar nicht mehr so schlimm und findet es gerechtfertigt das die überwachung immer mehr an zuwachs gewinnt...
nur ein mittel zum zweck mehr halte ich davon nicht...
ich sehe meistens alles im ganzen und ziehe dann meine rückschlüsse auf bestimmte vorfälle und die daraus entstandenen reaktionen...



