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Thema: "neue AGB der Banken und Sparkassen"
lach.....is ja ganz toll das jura studiert hast haga^^
ich meinte das mich fakten mehr als persönliche meinungen interessieren.
aber viel spaß beim richten
ich meinte das mich fakten mehr als persönliche meinungen interessieren.
aber viel spaß beim richten
@ ichbinzz......der vergleich mit nem handy ist völlig an den haaren herbei gezogen. wenn ich als anbieter eines solchen zahlungsmittels mich völlig aus der verantwortung ziehe ist das sehr beunruhigend und für den kunden extrem nachteilhaft. angenommen jemand späht deine pin aus und klaut deine karte, räumt dein konto leer und du bist pleite. dann beweis mal das du deine pin nicht bei der karte getragen hast. das kannst du nicht und so bist du am arsch.
und die nachweispflicht lag vorher bei der bank. so wie es in frankreich immernoch ist.
aber wenn du nichts zu verlieren hast verstehe ich deine gleichgültigkeit schon
und die nachweispflicht lag vorher bei der bank. so wie es in frankreich immernoch ist.
aber wenn du nichts zu verlieren hast verstehe ich deine gleichgültigkeit schon
*wenn du zu dumm bist auf deine sachen zu achten und dich selbst zu schützen, dann verstehe ich deine sorgen schon*
könnte ich jetzt auch sagen, tu' ich aber nicht
könnte ich jetzt auch sagen, tu' ich aber nicht
warum haften diese blöden banken nicht auch wenn ich mein geld verliere... oder wenn es mir geklaut wird?
Weil deine Eltern nicht in der Bank arbeiten und man im gewissen Alter auf seine Sachen aufpassen können sollte...
Wenn du dein Geld verlierst und die Bank dir das ersetzen soll, dann frag ich mich grad ganz kurz wer hier Verantwortung auf andere schiebt !
Denk nochmal kurz drüber nach, ganz kurz vielleicht fällt dir was auf.
Denk nochmal kurz drüber nach, ganz kurz vielleicht fällt dir was auf.
mh ... verantwortung und verschieben, dass klingt nach steuerrecht, was aber teilweise mit dem kapitalmarktrecht zusammenhängt, andererseits aber nicht so sehr, als dass mehr als nur geringe schnittmengen bestünden, so dass das eine nicht zwangsläufig in das andere einstrahlt und die grundsätze des einen ebenso zwangsläufig nicht auf das andere zur anwendung gelangen können, was aber wiederum bedeutet, dass der ansatz bereits fehlgehend war, was wiederum bedeutet, dass ein anderer gefunden werden muss, welcher wohl im allgemeinen vertragsrecht liegt, was wiederum der disposition der parteien unterliegt, soweit nicht zwingendes recht dem entgegensteht, was das eu-recht sein könnte, sofern es seinerseits nicht abdingbar ist, was es allerdings nur selbst regeln kann, was es aber mit der vorliegenden richtlinie selbst getan hat, so dass es beim grundsatz der vetragsfreiheit verbleibt, was aber nicht bedeutet, dass der eine, der kunde, schutzlos ist, denn bereits die bisherige rechtsprechung ließ viele agb unwirksam sein, was eine modifikation derselben erforderlich machte und es im grundsatz erst einmal nicht ausschließt, die haftung zu begrenzen, was soweit es sich auf die beweislast bezieht, allerdings eher ein prozessuales problem ist und letztlich wiederum zu meiner frage führt, was denn die regierung mit den agb zu tun hat?
p.s.: ich liebe meine kurzen knappen sätze
p.s.: ich liebe meine kurzen knappen sätze
warum haften diese blöden banken nicht auch wenn ich mein geld verliere... oder wenn es mir geklaut wird?
liebe göre, ich glaube nicht, dass er diese frage ernst gemeint hat
liebe göre, ich glaube nicht, dass er diese frage ernst gemeint hat





