Forum
Thema: "tatsächlich zugetragen"
folgendes ist passiert:
herr X ging an einen dienstag morgen zu seinem arbeitsamt. er hatte eine schriftliche einladung von seinem zuständigen berufsberater/vermittler erhalten und so erschien herr X punkt 11:30 vor zimmer 224 um sich über seine zukunft zu unterhalten.
herr x wartete bis punkt 11:30, ging dann an die türe 224 und klopfte an. nichts tat sich.
herr X wartete 10 minuten und klopfte dann noch einmal an die türe, wieder nichts. so zog herr X wieder nach hause und ließ die sache auf sich ruhen. 4 tage später kam ein schreiben vom amt, herr X sei nicht zum termin erschienen und somit erfülle das den rechtsbestand für eine sperrung seiner leistungen.herr x rief völlig erbost bei seinem sachbearbeiter an und schilderte die lage. dieser wiederum erklärte:
ich habe das klopfen sehr wohl vernommen, hielt es aber für nicht nötig zu reagieren da die tür nicht verschlossen war und herr X hätte eintreten können was er aber ja wohl nicht tat. nun könne natürlich jeder behaupten sie/er hätte an diese türe geklopft. ohne zeugen ist da nichts zu machen.
herr x erklärte, dass er gute manieren besitze und das seine gute erziehung ihn verbiete einfach so hereinzuplatzen ohne feedback, ohne regung.
der sachbearbeiter hörte also das klopfen, reagierte aber aus beschriebenen gründen nicht.
herr x hörte kein "herein" und reagierte ebenfalls nicht weiter.
für den sachbearbeiter war herr x also nicht zum termin erschienen und somit war das die grundlage seine leistungen bis auf weiteres zu sperren.
nach langen hin und her bekam.....recht.
was glaubt ihr wohl WER?
herr X ging an einen dienstag morgen zu seinem arbeitsamt. er hatte eine schriftliche einladung von seinem zuständigen berufsberater/vermittler erhalten und so erschien herr X punkt 11:30 vor zimmer 224 um sich über seine zukunft zu unterhalten.
herr x wartete bis punkt 11:30, ging dann an die türe 224 und klopfte an. nichts tat sich.
herr X wartete 10 minuten und klopfte dann noch einmal an die türe, wieder nichts. so zog herr X wieder nach hause und ließ die sache auf sich ruhen. 4 tage später kam ein schreiben vom amt, herr X sei nicht zum termin erschienen und somit erfülle das den rechtsbestand für eine sperrung seiner leistungen.herr x rief völlig erbost bei seinem sachbearbeiter an und schilderte die lage. dieser wiederum erklärte:
ich habe das klopfen sehr wohl vernommen, hielt es aber für nicht nötig zu reagieren da die tür nicht verschlossen war und herr X hätte eintreten können was er aber ja wohl nicht tat. nun könne natürlich jeder behaupten sie/er hätte an diese türe geklopft. ohne zeugen ist da nichts zu machen.
herr x erklärte, dass er gute manieren besitze und das seine gute erziehung ihn verbiete einfach so hereinzuplatzen ohne feedback, ohne regung.
der sachbearbeiter hörte also das klopfen, reagierte aber aus beschriebenen gründen nicht.
herr x hörte kein "herein" und reagierte ebenfalls nicht weiter.
für den sachbearbeiter war herr x also nicht zum termin erschienen und somit war das die grundlage seine leistungen bis auf weiteres zu sperren.
nach langen hin und her bekam.....recht.
was glaubt ihr wohl WER?
an der stelle sollte man sich "^^" verkneifen und eher *grrrrr* schreiben ... aber tolle story armand^^
danke für das kompliment @hornet.
allerdings kann ich mich nicht immer den unmöglichen fällen hier im forum widmen... der gesunde menschenverstand würde sagen, dass herr x recht bekommt, allerdings würde der juristische verstand dagegen einwenden, dass sich herr x unstreitig nicht am richtigen ort zur richtigen zeit bei der richtigen, d.h. sachlichen zuständigen sachbearbeiterin meldete, so dass sein ebenso unstreitiges weggehen als nichterscheinen zu werten sein dürfte. überdies hätte es im interesse des herrn x gelegen, auch ohne entsprechende aufforderung die tür zu öffnen. mithin würde ich sagen, dass das amt recht bekam.
allerdings kann ich mich nicht immer den unmöglichen fällen hier im forum widmen... der gesunde menschenverstand würde sagen, dass herr x recht bekommt, allerdings würde der juristische verstand dagegen einwenden, dass sich herr x unstreitig nicht am richtigen ort zur richtigen zeit bei der richtigen, d.h. sachlichen zuständigen sachbearbeiterin meldete, so dass sein ebenso unstreitiges weggehen als nichterscheinen zu werten sein dürfte. überdies hätte es im interesse des herrn x gelegen, auch ohne entsprechende aufforderung die tür zu öffnen. mithin würde ich sagen, dass das amt recht bekam.
normalerweise hat man sich auch mit termin am eingang bei der info an zumelden ... demnach bekommt doch der sachbearbeiter auch die bestätigung, daß "mister x" im hause ist ... amt bekam recht ....
aber er könnte nicht beweisen, dass er bei seiner sachbearbeiterin war, um den termin wahrzunehmen, zumal es unstreitig ist, dass er diesen termin nicht wahrnahm @kati83
Hat er sich Joschua genannt , weil er denkt dass die Admins ihn jetzt nicht mehr löschen , damit sie nicht als Antisemiten dastehen ?
ne der herr vom aa hat ja zugegeben,dass er das klopfen gehört hat und außerdem hat mich schonmal ne tussi vom arbeitsamt angebrüllt,weil ich auch 2x geklopft hab und nix gehört hab und vorsichtig die tür aufgemacht hab. da kam dann gleich "hab ich herrein gesagt" also kann man sich hier aussuchen, was nun richtig gewesen wäre!




