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Thema: "tatsächlich zugetragen"
herr x hatte ein zweites mal angeklopft. der sachbearbeiter hätte spätestens dann reagieren müssen/sollen. rein rechtlich gesehen ist die sperre rechtens denn der herr x wurde nicht gesehen.aber der sachbearbeiter gab ja zu das klopfen gehört zu haben, 2 mal. und das deckt sich mit den angaben von herrn x.
na das is ja mal nen starkes stück, aber das sind se, die von der bürokratie... aber mal ernsthaft... ein wenig energischer hätte er auch sein können, mr X... oder steht er einfach nur auf den flair den das amt versprüht...
...es gibt da doch auch nen Empfang oder sowas wo man ncohmal nachfragen könnte....wichtig genug war das Treffen ja nun mal
das treffen war wichtig?? egal, der gute mann hatte manieren und hat sich sicher noch immer. wenn nicht "herein" gerufen wird geht man halt wieder. er hat es so gehalten und kam aus der nummer raus.
also wenn man da schon ma hingeht, kann man auch reingehn, würd ich auch ungefragt machen, hauptsache die wissen, draußen is noch einer und der will was
doch udn da steht, dass er wiederholt geklopft hat...und wenn man nich grad an poltergeister glaubt dürfte kla sein, was das da draußen war..





