Forum
Thema: "zu 40% hat er Recht ..."
seltsam
hier die eckdaten
Gericht: LArbG Berlin-Brandenburg 7. Kammer
Entscheidungsdatum: 24.02.2009
Aktenzeichen: 7 Sa 2017/08
Dokumenttyp: Urteil
Gericht: LArbG Berlin-Brandenburg 7. Kammer
Entscheidungsdatum: 24.02.2009
Aktenzeichen: 7 Sa 2017/08
Dokumenttyp: Urteil
h**p://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1432/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090028314%3Ajuris-r03&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=4&doc.part=L&doc.price=0.0¶mfromHL=true#focuspoint
siehe unten ^^:
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.gerichtsentscheidu...psml&max=true&bs=10
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://www.gerichtsentscheidu...psml&max=true&bs=10
das ist doch aber eigentlich nichts neues, dass der wert des gestohlenen gegenstandes irrelevant ist...oder?
der arbeitgeber muss im falle eines diebstahls davon ausgehen, dass der arbeitnehmer es regelmäßig macht.
so bin ich vor einem jahr ganz elegant einen störenfried losgeworden
der arbeitgeber muss im falle eines diebstahls davon ausgehen, dass der arbeitnehmer es regelmäßig macht.
so bin ich vor einem jahr ganz elegant einen störenfried losgeworden
exakt. interessant ist das urteil für viele dummschwätzer aber deshalb, weil es offenlegt, auf welcher grundlage das gericht entschieden hat.
Zumal sich die Lage im Urteil schon arg von dem unterscheidet, was die Medien daraus gemacht haben...
Bitte melde dich an, um Beiträge hinzuzufügen.




