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Thema: "Betriebskostenabrechnung"
Darf man mir im Vorraus, bevor noch keine Betriebskostenabrechnung aufgestellt wurde, eine Summe abziehen, für evtl. Rückzahlungen?
sie können die Vorauszahlungen angleichen,
um evtl. Nachzahlungen so gering wie
möglich zu halten ...
um evtl. Nachzahlungen so gering wie
möglich zu halten ...
Meinst Du normale Abschläge, dann ja!
Wenn es zwischendurch ist, würde ich
theoretisch nein sagen.
Sollte man aber wissen, daß Du du
nachzahlen mußt, kann es ja nur von
Vorteil sein!
Fällt die spätere Zahlung nicht ganz so
groß aus!!
Wenn es zwischendurch ist, würde ich
theoretisch nein sagen.
Sollte man aber wissen, daß Du du
nachzahlen mußt, kann es ja nur von
Vorteil sein!
Fällt die spätere Zahlung nicht ganz so
groß aus!!
na toll. und wenn ich das nicht will? kann
ich das auch verwehren und dann lieber
nachzahlen in 2 jahren?
ich das auch verwehren und dann lieber
nachzahlen in 2 jahren?
das darf wohl nur im nachhinein
passieren... er kann ja nicht drauf
spekulieren das du evt. mehrkosten
verursachst
passieren... er kann ja nicht drauf
spekulieren das du evt. mehrkosten
verursachst
@cora: na ich brauch das geld aber jetzt.
die haben mir 200 EUR abgezogen für evtl.
Nachzahlungen... ich würd lieber später
zahlen ... wer sagt mir denn, dass ich was
nachzahlen muss?
die haben mir 200 EUR abgezogen für evtl.
Nachzahlungen... ich würd lieber später
zahlen ... wer sagt mir denn, dass ich was
nachzahlen muss?
dürfen sie nicht. es sei denn es ist
vertraglich festgehalten worden, ansonsten
wie skip schon sagt dürfen sie nur
angleichungen vornehmen
vertraglich festgehalten worden, ansonsten
wie skip schon sagt dürfen sie nur
angleichungen vornehmen
das darf wohl nur im nachhinein
passieren... er kann ja nicht drauf
spekulieren das du evt. mehrkosten
verursachst
passieren... er kann ja nicht drauf
spekulieren das du evt. mehrkosten
verursachst
Hintergrund ist: Ich bin ausgezogen und
jetzt kam das Schreiben wegen
Kautionsüberweisung, was ich damals
eingezahlt habe. Und da haben sie 200 EUR
abgezogen für evtl. Nachzahlungen für 2005
und 2006.. ich seh gar nicht, warum ich
das jetzt schon zahlen soll. Kann doch
keiner sagen, dass ich zurückzahlen
muss...
jetzt kam das Schreiben wegen
Kautionsüberweisung, was ich damals
eingezahlt habe. Und da haben sie 200 EUR
abgezogen für evtl. Nachzahlungen für 2005
und 2006.. ich seh gar nicht, warum ich
das jetzt schon zahlen soll. Kann doch
keiner sagen, dass ich zurückzahlen
muss...
gleich 200€???? bei welchen
Verbrecher-Verein bist du denn??? oder ist
es vielleicht doch vertraglich geregelt???
Verbrecher-Verein bist du denn??? oder ist
es vielleicht doch vertraglich geregelt???
nee is privat. Immobilienverwaltung in
Rostock hier.
ich weiß nicht, ob es vertraglich geregelt
ist, müsste man mal nachlesen.
Rostock hier.
ich weiß nicht, ob es vertraglich geregelt
ist, müsste man mal nachlesen.
gleich 200€???? bei welchen
Verbrecher-Verein bist du denn??? oder ist
es vielleicht doch vertraglich geregelt???
Verbrecher-Verein bist du denn??? oder ist
es vielleicht doch vertraglich geregelt???
und wer sagt, dass du im Falle des Falles
zahlst @ Tanzmaus? würd ich als Vermieter
genau so machen. sonst hat man nur
Rennerei, um das Geld von den Leuten
wieder einzutreiben
zahlst @ Tanzmaus? würd ich als Vermieter
genau so machen. sonst hat man nur
Rennerei, um das Geld von den Leuten
wieder einzutreiben
also wenn das für 05/06 war, dann war das
aber ok... ach scheiße... Mietrecht kann
echt verwirrend sein
aber ok... ach scheiße... Mietrecht kann
echt verwirrend sein
Müssen sie auf jeden Fall begründen mit
Einzelaufstellung der derzeitigen Kosten.
www.123recht.de
bzw googlen - es gibt soviel Info s zum
Thema.
Einzelaufstellung der derzeitigen Kosten.
www.123recht.de
bzw googlen - es gibt soviel Info s zum
Thema.



