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Thema: "Betriebskostenabrechnung"



21.07.2006 11:28
Gast
Darf man mir im Vorraus, bevor noch keine Betriebskostenabrechnung aufgestellt wurde, eine Summe abziehen, für evtl. Rückzahlungen?

Skip !.
21.07.2006 11:32
Gast
sie können die Vorauszahlungen angleichen,

um evtl. Nachzahlungen so gering wie

möglich zu halten ...


21.07.2006 11:33
Gast
Meinst Du normale Abschläge, dann ja!

Wenn es zwischendurch ist, würde ich

theoretisch nein sagen.

Sollte man aber wissen, daß Du du

nachzahlen mußt, kann es ja nur von

Vorteil sein!

Fällt die spätere Zahlung nicht ganz so

groß aus!!


21.07.2006 11:33
Gast
na toll. und wenn ich das nicht will? kann

ich das auch verwehren und dann lieber

nachzahlen in 2 jahren?


21.07.2006 11:34
Gast
das darf wohl nur im nachhinein

passieren... er kann ja nicht drauf

spekulieren das du evt. mehrkosten

verursachst


21.07.2006 11:34
Gast
@cora: na ich brauch das geld aber jetzt.

die haben mir 200 EUR abgezogen für evtl.

Nachzahlungen... ich würd lieber später

zahlen ... wer sagt mir denn, dass ich was

nachzahlen muss?


21.07.2006 11:35
Gast
@fourth.. das seh ich auch so.


21.07.2006 11:35
Gast
Doch kann man schon drauf spekulieren,

wenn sich alle Nebenkosten erhöhen!

Strom, Wasser, Gas....


Lilli74
21.07.2006 11:35
Gast
dürfen sie nicht. es sei denn es ist

vertraglich festgehalten worden, ansonsten

wie skip schon sagt dürfen sie nur

angleichungen vornehmen


21.07.2006 11:37
Gast
das darf wohl nur im nachhinein

passieren... er kann ja nicht drauf

spekulieren das du evt. mehrkosten

verursachst


21.07.2006 11:37
Gast
Hintergrund ist: Ich bin ausgezogen und

jetzt kam das Schreiben wegen

Kautionsüberweisung, was ich damals

eingezahlt habe. Und da haben sie 200 EUR

abgezogen für evtl. Nachzahlungen für 2005

und 2006.. ich seh gar nicht, warum ich

das jetzt schon zahlen soll. Kann doch

keiner sagen, dass ich zurückzahlen

muss...


21.07.2006 11:38
Gast
gleich 200€???? bei welchen

Verbrecher-Verein bist du denn??? oder ist

es vielleicht doch vertraglich geregelt???

Lilli74
21.07.2006 11:38
Gast
klingt nach wiro tanzmaus


21.07.2006 11:39
Gast
nee is privat. Immobilienverwaltung in

Rostock hier.

ich weiß nicht, ob es vertraglich geregelt

ist, müsste man mal nachlesen.


21.07.2006 11:40
Gast
gleich 200€???? bei welchen

Verbrecher-Verein bist du denn??? oder ist

es vielleicht doch vertraglich geregelt???


21.07.2006 11:41
Gast
und wer sagt, dass du im Falle des Falles

zahlst @ Tanzmaus? würd ich als Vermieter

genau so machen. sonst hat man nur

Rennerei, um das Geld von den Leuten

wieder einzutreiben


21.07.2006 11:41
Gast
also wenn das für 05/06 war, dann war das

aber ok... ach scheiße... Mietrecht kann

echt verwirrend sein

Skip !.
21.07.2006 11:42
Gast
Müssen sie auf jeden Fall begründen mit

Einzelaufstellung der derzeitigen Kosten.



www.123recht.de



bzw googlen - es gibt soviel Info s zum

Thema.


21.07.2006 11:42
Gast
@tanzmaus. ein abzug wegen möglicher

nachzahlungen ist unstatthaft. selbst wenn

es formularmäßig vereinbart wurde, was ich

bezweifle, dürfte diese klausel wegen

unangemessener benachteiligung des mieters

unwirksam sein. suche einen anwalt auf!!!!


21.07.2006 11:43
Gast
also wenn das für 05/06 war, dann war das

aber ok... ach scheiße... Mietrecht kann

echt verwirrend sein