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Thema: "Betriebskostenabrechnung"


Biestli F.
21.07.2006 12:14
Gast
nr. 2100 VV RVG sagt aus: die gebühr

entsteht für einen mündlichen oder

schriftlichen rat oder eine auskunft

(beratung), wenn die beratung nicht mit

einer anderen Tätigkeit zusammenhängt.


21.07.2006 12:15
Gast
schaue bitte ins rechtsberatungsgesetz,

welches lex specialis ist.

Biestli F.
21.07.2006 12:16
Gast
wen meinst du hagakure


21.07.2006 12:16
Gast
dich @babe


21.07.2006 12:23
Gast
Aber die Beratung wird nach RVG

abgerechnet. Und für andere anfallende

gebührenpflichtige Tätigkeiten

(Geschäftsgebühr- ein Schreiben aufsetzen)

wird die Beratung angerechnet.


21.07.2006 12:25
Gast
anrechnung schon, aber die gerichtskasse

zahlt, da ansonsten die beratungshilfe

leer laufen würde. dies ist ja auch der

grund, weshalb mandanten, die

beratungshilfe in anspruch nehmen, nicht

unbedingt gern gesehen sind.


21.07.2006 12:26
Gast
andererseits bin ich aus dem gebührenrecht

aber auch schon zu lange raus.


21.07.2006 12:26
Gast
Auf dass ich Gefahr laufe, hier was

überlesen zu haben (@schlaubi): bist du

Anwalt?

Biestli F.
21.07.2006 12:32
Gast
habe ich nicht zur hand hagakure...


21.07.2006 12:44
Gast
ist ja auch egal, wie ich denke. tanzmaus

wird das schon hinbekommen. und 200 € sind

letztlich auch nicht der weltuntergang.

dies ist ohnehin nicht der richtige ort

für so etwas.


21.07.2006 12:44
Gast
wen meinst du @schlumpfine?


21.07.2006 12:55
Gast
na dich


21.07.2006 12:56
Gast
bezahl das und gut ist


21.07.2006 13:02
Gast
ich war mal einige jahre anwalt

@schlumpfine.


21.07.2006 13:42
Gast
so, ende des threads und ein schönes

wochenende


21.07.2006 18:42
Gast


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http://forum.jurathek.de/



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