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Thema: "Betriebskostenabrechnung"
nr. 2100 VV RVG sagt aus: die gebühr
entsteht für einen mündlichen oder
schriftlichen rat oder eine auskunft
(beratung), wenn die beratung nicht mit
einer anderen Tätigkeit zusammenhängt.
entsteht für einen mündlichen oder
schriftlichen rat oder eine auskunft
(beratung), wenn die beratung nicht mit
einer anderen Tätigkeit zusammenhängt.
Aber die Beratung wird nach RVG
abgerechnet. Und für andere anfallende
gebührenpflichtige Tätigkeiten
(Geschäftsgebühr- ein Schreiben aufsetzen)
wird die Beratung angerechnet.
abgerechnet. Und für andere anfallende
gebührenpflichtige Tätigkeiten
(Geschäftsgebühr- ein Schreiben aufsetzen)
wird die Beratung angerechnet.
anrechnung schon, aber die gerichtskasse
zahlt, da ansonsten die beratungshilfe
leer laufen würde. dies ist ja auch der
grund, weshalb mandanten, die
beratungshilfe in anspruch nehmen, nicht
unbedingt gern gesehen sind.
zahlt, da ansonsten die beratungshilfe
leer laufen würde. dies ist ja auch der
grund, weshalb mandanten, die
beratungshilfe in anspruch nehmen, nicht
unbedingt gern gesehen sind.
ist ja auch egal, wie ich denke. tanzmaus
wird das schon hinbekommen. und 200 € sind
letztlich auch nicht der weltuntergang.
dies ist ohnehin nicht der richtige ort
für so etwas.
wird das schon hinbekommen. und 200 € sind
letztlich auch nicht der weltuntergang.
dies ist ohnehin nicht der richtige ort
für so etwas.
Ansonsten gibt es auch noch spezialisierte
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