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Thema: "Betriebskostenabrechnung"



21.07.2006 11:52
Gast
fest auftreten @tanzmaus. man wird

versuchen, dich mürbe zu machen bzw.

einzulullen. die rechtslage ist

eindeutig!!!!


21.07.2006 11:54
Gast
ich werds versuchen. aber jetzt hab ich

zumind. schon mal ein paar antworten, die

ich am telefon geben kann...

Shortee
21.07.2006 11:55
Gast
he he leute es ist nicht gesetzlich

geregelt wann der Vermieter die Kaution

zurück zu zahlen hat! er kann sie bis nur

nächsten Betriebskostenabrechnung

einbehalten...also sei froh das du

überhaupt schon was bekommen hast...

Biestli F.
21.07.2006 11:55
Gast
und ich würde mit dem gang zum ra

drohen,das zieht auch oft, weil die eben

auch wissen, dass es nicht rechtens ist


21.07.2006 11:55
Gast
wenn du sie verwirren möchtest @tanzmaus,

frage nach der gesetzlichen grundlage!!!

wenn dir ironie liegt, kannst du ja sagen,

dass dein anwalt auch schon eine solche

gesucht, aber leider nicht gefunden hat.

vielleicht sei der vermieter aber

gesetzestechnisch bewanderter...


21.07.2006 11:56
Gast
Also soweit ich informiert bin, dürfen sie

vorher einen Teil deiner Kaution

einbehalten, als Sicherheit dass sie

nächstes Jahr bei der Abrechnung keinGeld

von dir sehen, habe ich auch gerade durch!

Warst bestimmt bei der Wiro oder?

@hagakure: Beratungshilfe nützt ihr dann

aber nicht viel, da sie ja nicht nur

beraten wird, sondern auch die

GEschäftsgebühr anfällt, wenn der Anwalt

etwas veranlasst! Und wenn sie keinel PKH

bekommt, sitzt sie auf den Kosten.


21.07.2006 11:58
Gast
@schlumpfine: der anwalt berät nicht nur,

sondern kann auch schriftlich tätig

werden. das erhöht die für ihn gegenüber

der gerichtskasse abzurechnende gebühr.

reich wird er damit nicht und viele

anwälte weisen darauf nicht hin.

Skip !.
21.07.2006 11:58
Gast
wenn die mir die Kaution mit 7 Prozent

verzinsen würden, könnten die von mir

sogar noch einen Nachschlag bekommen )


21.07.2006 11:59
Gast
@schlumpine: wer lesen kann blablabla

*zwinkerzuLilli*


21.07.2006 12:00
Gast
also ich konnte mir damals aussuchen, wo

ich die Kaution anlege...es waren aber

keine 7% zu haben


21.07.2006 12:01
Gast
@shortee: ich hab nichts gegen den

Zeitpunkt der Kautionszahlung gesagt. das

wir mir schon klar, dass das lange dauert.

Aber das sie mir jetzt 200 Tacken

abziehen,find ich nicht in Ordnung.


21.07.2006 12:03
Gast
der zeitpunkt der rückzahlung ist ja

leider auch nicht gesetzlich geregelt und

auch bei den gerichten umstritten.

gleiches gilt für einen möglichen

einbehalt, da es letztlich ja dein geld

ist, welches der vermieter nur

treuhänderisch verwaltet.

Shortee
21.07.2006 12:05
Gast
wovon haben se dir denn die 200 euro

abgezogen? eigentlich ist dafür die

Kaution da um sowas zu decken...

Skip !.
21.07.2006 12:05
Gast
Geht es jetzt wirklich nur um 200 Öcken,

die Dir zum Überleben fehlen ???



21.07.2006 12:08
Gast
@hagakure. Ja das ist mir auch klar, ich

meinte ja nur, dass ein Schreiben über die

normale Beratungsgebühr gemäß RVG

hinausgeht und dafür bekommt sie keinen

Beratungshilfeschein mehr vom AG. Oder?


21.07.2006 12:11
Gast
ein schreiben wird noch ohne weiteres

abgedeckt @schlumpfine. ich habe das

gesetz zar gerade nicht da, aber meines

wissen stand in § 2 (?), dass beratung und

vertretung abgedeckt sind.


21.07.2006 12:11
Gast
klingt so, als wenn skip gleich seine

börse zückt *handaufhalt*



ich geb es tanzi, versprochen

Schnupzi
21.07.2006 12:11
Gast
http://www.mdr.de/escher/1365601.html



da kannst du dich deswegen belesen...oder



http://www.nvzmv.de/

Biestli F.
21.07.2006 12:12
Gast
shortee, gerade dafür ist die kaution

nicht da, sie ist für die gewährleistung

der ordentlichen übergabe der wohnung

vorgesehen, also als sicherheit für den

vermieter, dass der mieter mit der

mietsache ordnungsgemäß umgeht, diese

besenrein und frisch gemalert übergibt

etc. aber nicht für die betriebskosten...

Biestli F.
21.07.2006 12:12
Gast
ein augenblick ich schau mal nach in

§2*rvgzückt*