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Thema: "Betriebskostenabrechnung"
fest auftreten @tanzmaus. man wird
versuchen, dich mürbe zu machen bzw.
einzulullen. die rechtslage ist
eindeutig!!!!
versuchen, dich mürbe zu machen bzw.
einzulullen. die rechtslage ist
eindeutig!!!!
ich werds versuchen. aber jetzt hab ich
zumind. schon mal ein paar antworten, die
ich am telefon geben kann...
zumind. schon mal ein paar antworten, die
ich am telefon geben kann...
he he leute es ist nicht gesetzlich
geregelt wann der Vermieter die Kaution
zurück zu zahlen hat! er kann sie bis nur
nächsten Betriebskostenabrechnung
einbehalten...also sei froh das du
überhaupt schon was bekommen hast...
geregelt wann der Vermieter die Kaution
zurück zu zahlen hat! er kann sie bis nur
nächsten Betriebskostenabrechnung
einbehalten...also sei froh das du
überhaupt schon was bekommen hast...
und ich würde mit dem gang zum ra
drohen,das zieht auch oft, weil die eben
auch wissen, dass es nicht rechtens ist
drohen,das zieht auch oft, weil die eben
auch wissen, dass es nicht rechtens ist
wenn du sie verwirren möchtest @tanzmaus,
frage nach der gesetzlichen grundlage!!!
wenn dir ironie liegt, kannst du ja sagen,
dass dein anwalt auch schon eine solche
gesucht, aber leider nicht gefunden hat.
vielleicht sei der vermieter aber
gesetzestechnisch bewanderter...
frage nach der gesetzlichen grundlage!!!
wenn dir ironie liegt, kannst du ja sagen,
dass dein anwalt auch schon eine solche
gesucht, aber leider nicht gefunden hat.
vielleicht sei der vermieter aber
gesetzestechnisch bewanderter...
Also soweit ich informiert bin, dürfen sie
vorher einen Teil deiner Kaution
einbehalten, als Sicherheit dass sie
nächstes Jahr bei der Abrechnung keinGeld
von dir sehen, habe ich auch gerade durch!
Warst bestimmt bei der Wiro oder?
@hagakure: Beratungshilfe nützt ihr dann
aber nicht viel, da sie ja nicht nur
beraten wird, sondern auch die
GEschäftsgebühr anfällt, wenn der Anwalt
etwas veranlasst! Und wenn sie keinel PKH
bekommt, sitzt sie auf den Kosten.
vorher einen Teil deiner Kaution
einbehalten, als Sicherheit dass sie
nächstes Jahr bei der Abrechnung keinGeld
von dir sehen, habe ich auch gerade durch!
Warst bestimmt bei der Wiro oder?
@hagakure: Beratungshilfe nützt ihr dann
aber nicht viel, da sie ja nicht nur
beraten wird, sondern auch die
GEschäftsgebühr anfällt, wenn der Anwalt
etwas veranlasst! Und wenn sie keinel PKH
bekommt, sitzt sie auf den Kosten.
@schlumpfine: der anwalt berät nicht nur,
sondern kann auch schriftlich tätig
werden. das erhöht die für ihn gegenüber
der gerichtskasse abzurechnende gebühr.
reich wird er damit nicht und viele
anwälte weisen darauf nicht hin.
sondern kann auch schriftlich tätig
werden. das erhöht die für ihn gegenüber
der gerichtskasse abzurechnende gebühr.
reich wird er damit nicht und viele
anwälte weisen darauf nicht hin.
wenn die mir die Kaution mit 7 Prozent
verzinsen würden, könnten die von mir
sogar noch einen Nachschlag bekommen
)
verzinsen würden, könnten die von mir
sogar noch einen Nachschlag bekommen
@shortee: ich hab nichts gegen den
Zeitpunkt der Kautionszahlung gesagt. das
wir mir schon klar, dass das lange dauert.
Aber das sie mir jetzt 200 Tacken
abziehen,find ich nicht in Ordnung.
Zeitpunkt der Kautionszahlung gesagt. das
wir mir schon klar, dass das lange dauert.
Aber das sie mir jetzt 200 Tacken
abziehen,find ich nicht in Ordnung.
der zeitpunkt der rückzahlung ist ja
leider auch nicht gesetzlich geregelt und
auch bei den gerichten umstritten.
gleiches gilt für einen möglichen
einbehalt, da es letztlich ja dein geld
ist, welches der vermieter nur
treuhänderisch verwaltet.
leider auch nicht gesetzlich geregelt und
auch bei den gerichten umstritten.
gleiches gilt für einen möglichen
einbehalt, da es letztlich ja dein geld
ist, welches der vermieter nur
treuhänderisch verwaltet.
wovon haben se dir denn die 200 euro
abgezogen? eigentlich ist dafür die
Kaution da um sowas zu decken...
abgezogen? eigentlich ist dafür die
Kaution da um sowas zu decken...
@hagakure. Ja das ist mir auch klar, ich
meinte ja nur, dass ein Schreiben über die
normale Beratungsgebühr gemäß RVG
hinausgeht und dafür bekommt sie keinen
Beratungshilfeschein mehr vom AG. Oder?
meinte ja nur, dass ein Schreiben über die
normale Beratungsgebühr gemäß RVG
hinausgeht und dafür bekommt sie keinen
Beratungshilfeschein mehr vom AG. Oder?
ein schreiben wird noch ohne weiteres
abgedeckt @schlumpfine. ich habe das
gesetz zar gerade nicht da, aber meines
wissen stand in § 2 (?), dass beratung und
vertretung abgedeckt sind.
abgedeckt @schlumpfine. ich habe das
gesetz zar gerade nicht da, aber meines
wissen stand in § 2 (?), dass beratung und
vertretung abgedeckt sind.
http://www.mdr.de/escher/1365601.html
da kannst du dich deswegen belesen...oder
http://www.nvzmv.de/
da kannst du dich deswegen belesen...oder
http://www.nvzmv.de/
shortee, gerade dafür ist die kaution
nicht da, sie ist für die gewährleistung
der ordentlichen übergabe der wohnung
vorgesehen, also als sicherheit für den
vermieter, dass der mieter mit der
mietsache ordnungsgemäß umgeht, diese
besenrein und frisch gemalert übergibt
etc. aber nicht für die betriebskosten...
nicht da, sie ist für die gewährleistung
der ordentlichen übergabe der wohnung
vorgesehen, also als sicherheit für den
vermieter, dass der mieter mit der
mietsache ordnungsgemäß umgeht, diese
besenrein und frisch gemalert übergibt
etc. aber nicht für die betriebskosten...



