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Thema: "Ebay Kauf"
Ich habe heute morgen bei Ebay von einem Händler eine neue PS2 per Sofortkauf für 10 Euro ersteigert.Nach Bezahlung über PayPal bekam ich dann die Meldung das es sich um ein Versehen handelt und nicht für 10 sondern für 100 Euro angeboten werden sollte und die Ware zu diesem Preis nicht ausgeliefert wird.
Nun meine Frage:Steht mir diese Ware zu oder darf der Verkäufer einfach vom Verkauf zurücktreten?
Nun meine Frage:Steht mir diese Ware zu oder darf der Verkäufer einfach vom Verkauf zurücktreten?
Du bist im Recht, der Verkäufer muss Dir die Ware zu dem erzielten Endpreis verkaufen. Und wenn er nicht in der Lage ist ne zweite 0 zu tippen, dann kannst Du ja nix dafür.
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
Hier der Link dazu:
http://pages.ebay.de/rechtspo...l/private_vk_2.html
Und hier der Link zu Deinen Möglichkeiten, falls er nicht liefert.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
SO einfach ist das Jule...
)
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
Hier der Link dazu:
http://pages.ebay.de/rechtspo...l/private_vk_2.html
Und hier der Link zu Deinen Möglichkeiten, falls er nicht liefert.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
SO einfach ist das Jule...
Ich habe den Artikel um 8.51 Uhr per Sofortkauf ersteigert.Da die Geschäftszeiten der Firma Mo-Fr 9 - 16 Uhr sind gehe ich davon aus das er nicht erst heute morgen zum Kauf angeboten wurde.Leider kann ich nirgends das Einstelldatum finden.
rufe mal die auktion auf und schaue nach, wann es eingestellt wurde (etwa unter dem hauptbild kannst du Angebots- und Zahlungsdetails aufrufen)
die roten pfeile sind echt dufte - ich wusste es schon immer,in dir steckt künstlerisches potential -,-*
ich hatte da problem auch mal mit Bonsaischalen.
Mir wurde gesagt dass ich nicht der einzige käufer wäre.
Ich hatte allerdings die E-mail für den kaufabschluss bekommen, weshalb ich der käufer war.
Ich vermute dass der verkäufer die schalen nur für einen höheren wert verkaufen wollte alls den den ich geboten habe, er hatte mir angeboten dass ich zwei anstatt 10 schalen bekomme (der preis sollte gleich bleiben.
Ich hatte ihm angeboten dass er mir den kaufpreis + 10€ zurückerstattet da ich ansonsten Juristische schritte gegen ihn einleite.
Ich hab mein geld wieder bekommen.
Das hatte ich auch bei anderen verkäufern und immer wenn ich mit dem anwalt gedroht habe, hab ich auch meinen willen durchgesetzt.
Mir wurde gesagt dass ich nicht der einzige käufer wäre.
Ich hatte allerdings die E-mail für den kaufabschluss bekommen, weshalb ich der käufer war.
Ich vermute dass der verkäufer die schalen nur für einen höheren wert verkaufen wollte alls den den ich geboten habe, er hatte mir angeboten dass ich zwei anstatt 10 schalen bekomme (der preis sollte gleich bleiben.
Ich hatte ihm angeboten dass er mir den kaufpreis + 10€ zurückerstattet da ich ansonsten Juristische schritte gegen ihn einleite.
Ich hab mein geld wieder bekommen.
Das hatte ich auch bei anderen verkäufern und immer wenn ich mit dem anwalt gedroht habe, hab ich auch meinen willen durchgesetzt.
ich glaube das entscheidende ist die tatsache das es sich um einen sofortkauf handelt... hier würde ich am besten mal die agb des verkäufers lesen die du erhalten hast.. ob dort drin steht was bei irrtümern passiert. wenn dazu nichts drin steht bin ich auch der meinung das du darauf bestehen könntest es zu bekommen. irrtümer sind ja generell möglich aber es kann sich ja auch um arglistige täuschung bzw. ein lockangebot handeln dann hätte der verkäufer ein problem.
also am besten mal agb lesen und den ebay support anschreiben wie die genaue rechtslage bei sofortkäufen dargestellt wird.
ps. das ergebnis würde mich auch interessieren!
also am besten mal agb lesen und den ebay support anschreiben wie die genaue rechtslage bei sofortkäufen dargestellt wird.
ps. das ergebnis würde mich auch interessieren!







