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Thema: "Ebay Kauf"
ebay ist nur die plattform...der händler ist das maß...und für nen 10er kannst es vergessen...kaufvertrag hin od her...mit solchen beispielen sind die gerichte überlastet...bis dahin gibt es es ne ps5^^
also erstens hast du einen gültigen kaufvertrag geschlossen das ist fakt!
Der Vertrag ist aber von Verkäufer anfechtbar da ihm ein offentsichtlicher Irrtum unterlaufen ist ( aktuelles Gerichtsurteil dazu Amtsgericht Bremen Az 9 C 142/07).
Hierbei spielt eine Rolle wie lang das Angebot bestanden hat und wann dir der Verkäufer diesen Irrtum mitgeteilt hat!
Ob dieser gültige Kaufvertrag nun angefochten werden kann (ist eh nur in Ausnahmefälle möglich) wird dir Ebay mitteilen können!
Der Vertrag ist aber von Verkäufer anfechtbar da ihm ein offentsichtlicher Irrtum unterlaufen ist ( aktuelles Gerichtsurteil dazu Amtsgericht Bremen Az 9 C 142/07).
Hierbei spielt eine Rolle wie lang das Angebot bestanden hat und wann dir der Verkäufer diesen Irrtum mitgeteilt hat!
Ob dieser gültige Kaufvertrag nun angefochten werden kann (ist eh nur in Ausnahmefälle möglich) wird dir Ebay mitteilen können!
Vor kurzem gab es im Fernsehen mal einen Beitrag wo einem Versandhaus ein dementsprechender Preisfehler bei Fernsehern unterlaufen ist. Der Käufer klagte anschließend und bekam Recht. Er durfte den Fernseher für den Preis behalten. Vielleicht find ich es ja beim googlen wieder.
@skoll
Schau doch mal hier nach, dürfte deinen Fall berühren bzw. behandeln:
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/274.html
Schau doch mal hier nach, dürfte deinen Fall berühren bzw. behandeln:
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/274.html
Für den Fall, dass dein Verkäufer "öfter" mal einen Fehler macht, kann auch noch "Unlauterer Wettbewerb" eine Rolle spielen. Wäre mal zu prüfen.
ich habe vor kurzem ne wii bei ebay ersteigert. auktionsbestandteil war eine eine rechnung und garantie. die konsole kam auch nur war keine rechnung dabei. auf nachfrage hat sich noch niemand der herrschaften dazu geäussert. jetzt meine frage.........kann ich mit anzeige wegen des tatbestandes "Betrug" drohen? oder vielleicht wäre das ganze ja auch fürs finanzamt interessant? hat einer ne idee??
mit betrug wirst du nicht durchkommen da voraus gehen muss das der verkäufer von anfang an in der absicht gehandelt hat keine rechnung zu verschicken!
beim fianzamt sehen die chancen dann auch schlecht aus weil er dann behaupten wird die wii stammt aus seinem privatbesitz^^
beim fianzamt sehen die chancen dann auch schlecht aus weil er dann behaupten wird die wii stammt aus seinem privatbesitz^^
ne rechnung kam nicht per mail......ich werd montag mal anrufen und und sehen was se sagen.......wenn nicht anders werd ich halt ne anzeige machen. schliesslich war es ja vertragsbestandteil. also ist privatbesitz ja schon mal ausgeschlossen
so ich hab jetzt nochmal versucht die dame anzurufen- ohne erfolg (die handeln gewerblich mit wii-konsolen)
hab jetzt die unvollständigkeit bei ebay gemeldet. darauf muß ja eine reaktion kommen
)
mal sehen was ich für ne ausrede bekomme

hab jetzt die unvollständigkeit bei ebay gemeldet. darauf muß ja eine reaktion kommen
mal sehen was ich für ne ausrede bekomme
na erstmal bekommen die ne frist auf meine meldung zu antworten
und wenn das nicht zu meinen gunsten endet mach ich mir den spaß und meld mich mal bei meinen freunden von der polizei
)
so einfachen kommen die mir nicht davon

und wenn das nicht zu meinen gunsten endet mach ich mir den spaß und meld mich mal bei meinen freunden von der polizei
so einfachen kommen die mir nicht davon






