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Thema: "Frage an die Juristen hier!"
Hallo. Bin neu hier und möchte gleich mal das Forum nutzen für mein derzeitiges Problem:
Also ich hab in einem Möbelhaus neulichs ne Küche und ein passendes Geräteset (kühlschrank, e-herd mit kochfeld und dunstabzugshaube) gekauft. Beim Aufbauen und Anschließen stellte sich jetzt heraus, dass die Herdplatten falsch angeschlossen sind und zwar nich vom Elektriker sondern vom werk wohl schon. Ich beim Möbelhaus angerufen, die gaben mir Nummer vom Kundendienst. Ich da angerufen, da wurde mir gesagt, dass der Hersteller konkurs ist und ich einen Techniker bezahlen müsste, wenn der rauskommt. Ich wieder zum Möbelhaus. Da wurde mir gesagt, ich hätte keine Garantie und auch keine Gewährleistung, wenn der Hersteller Konkurs ist. Aber das kann doch nich sein oder? Irgendeiner muss für mich doch zuständig sein. Mir wurde nicht gesagt, dass der Hersteller konkurs ist und ich deswegen keine Gewährleistungs-und Garantieansprüche habe. Im Gerät liegt sogar aber ne Garantiekarte vom Hersteller. Was mache ich nun? Was hab ich für Möglichkeiten? Es geht ja auch ums Prinzip. Kann ich sonst auch das Gerät wieder zurückgeben unter den Bedingungen?
Also ich hab in einem Möbelhaus neulichs ne Küche und ein passendes Geräteset (kühlschrank, e-herd mit kochfeld und dunstabzugshaube) gekauft. Beim Aufbauen und Anschließen stellte sich jetzt heraus, dass die Herdplatten falsch angeschlossen sind und zwar nich vom Elektriker sondern vom werk wohl schon. Ich beim Möbelhaus angerufen, die gaben mir Nummer vom Kundendienst. Ich da angerufen, da wurde mir gesagt, dass der Hersteller konkurs ist und ich einen Techniker bezahlen müsste, wenn der rauskommt. Ich wieder zum Möbelhaus. Da wurde mir gesagt, ich hätte keine Garantie und auch keine Gewährleistung, wenn der Hersteller Konkurs ist. Aber das kann doch nich sein oder? Irgendeiner muss für mich doch zuständig sein. Mir wurde nicht gesagt, dass der Hersteller konkurs ist und ich deswegen keine Gewährleistungs-und Garantieansprüche habe. Im Gerät liegt sogar aber ne Garantiekarte vom Hersteller. Was mache ich nun? Was hab ich für Möglichkeiten? Es geht ja auch ums Prinzip. Kann ich sonst auch das Gerät wieder zurückgeben unter den Bedingungen?
du hast doch den kaufvertrag mit dem
möbelhaus gemacht , also müssten sie auch
den techniker bezahlen. aber wenn es vor
dem gericht geht, endet es meistens im
vergleich und recht haben u. recht
bekommen sind zwei verschiedene sachen in
diesem staat. außerdem mußt du einen
langen atem haben ....
möbelhaus gemacht , also müssten sie auch
den techniker bezahlen. aber wenn es vor
dem gericht geht, endet es meistens im
vergleich und recht haben u. recht
bekommen sind zwei verschiedene sachen in
diesem staat. außerdem mußt du einen
langen atem haben ....
Der Vrekäufer ist verpflichtet, Garantie
zu gewähren. 2 Jahre ab Kaufdatum.
Unabhängig vom Hersteller.
zu gewähren. 2 Jahre ab Kaufdatum.
Unabhängig vom Hersteller.
ja da bin ich ja auch der Meinung. Aber
mir wurde jetzt schon 2 mal gesagt vom
Möbelhaus, dass Gewährleistung und
Garantie vom Hersteller ausgeht und wenn
der halt konkurs geht, hab ich pech
gehabt.
mir wurde jetzt schon 2 mal gesagt vom
Möbelhaus, dass Gewährleistung und
Garantie vom Hersteller ausgeht und wenn
der halt konkurs geht, hab ich pech
gehabt.
also bis gestern hättest du den
kaufvertrag ohne angaben von gründen
rückgängig machen können (14 tage frist)
aber bei nem sachmangel kann man innerhalb
der gewährleistung 24 monate von dem
vertragspartner ein beheben der mängel
verlangen was in deinem fall derjenige ist
von dem du das gerät gekauft hast und das
war ja wohl das möbelhaus
kaufvertrag ohne angaben von gründen
rückgängig machen können (14 tage frist)
aber bei nem sachmangel kann man innerhalb
der gewährleistung 24 monate von dem
vertragspartner ein beheben der mängel
verlangen was in deinem fall derjenige ist
von dem du das gerät gekauft hast und das
war ja wohl das möbelhaus
naja, das ganze zurückgeben is nich, weil
da ja die anderen geräte mitdrin sind und
ich die eigentlich schon behalten wollte.
ja aber was soll man machen? wenn man
jedes mal dem möbelhaus das sagt, dass er
zuständig ist und nicht der hersteller,
und er mir jedes mal was anderes sagt,
muss ich es ja erstmal glauben.
jetzt kommt er dienstag (nach feierabend)
raus und guckt sich das an, wider willen.
Er is ja immer noch der Meinung, dass es
falsch angeschlossen wurde vom Elektriker.
Aber auch wenn es so wäre, dann möchte ich
trotzdem wissen, wer für mich zuständig
ist, falls noch mal was ist. Das Möbelhaus
hat mich erstmal völlig ignoriert. Fühlte
mich ein wenig verarscht von denen.. war
deswegen heute nochmal persönlich da..
da ja die anderen geräte mitdrin sind und
ich die eigentlich schon behalten wollte.
ja aber was soll man machen? wenn man
jedes mal dem möbelhaus das sagt, dass er
zuständig ist und nicht der hersteller,
und er mir jedes mal was anderes sagt,
muss ich es ja erstmal glauben.
jetzt kommt er dienstag (nach feierabend)
raus und guckt sich das an, wider willen.
Er is ja immer noch der Meinung, dass es
falsch angeschlossen wurde vom Elektriker.
Aber auch wenn es so wäre, dann möchte ich
trotzdem wissen, wer für mich zuständig
ist, falls noch mal was ist. Das Möbelhaus
hat mich erstmal völlig ignoriert. Fühlte
mich ein wenig verarscht von denen.. war
deswegen heute nochmal persönlich da..
ja genau den totalen aufriss machen am
besten 15 minuten vor feierabend und das
in einer lautstärke das alle anderen im
möbelhaus auch mitbekommen worum es geht
und das man da besser keine küche kauft
und dann noch mehrfach betonen das du erst
gehst wenn das geklärt ist und das schon
recht spät werden kann so wie die sich
anstellen
besten 15 minuten vor feierabend und das
in einer lautstärke das alle anderen im
möbelhaus auch mitbekommen worum es geht
und das man da besser keine küche kauft
und dann noch mehrfach betonen das du erst
gehst wenn das geklärt ist und das schon
recht spät werden kann so wie die sich
anstellen
und selbstsicher auftreten u. sich nicht
abwimmeln lassen.und immer wieder anrufen
bzw. hinfahren(wenn nicht so weit ist) so
das die genervt sind.hatte mal so einen
ähnlichen fall, zum schluss hatte ich mit
nem anwalt bzw. an die presse zu gehen
gedroht. innerhalb einer woche hat sich
dann er fall zu meinem gunsten gelößt.
abwimmeln lassen.und immer wieder anrufen
bzw. hinfahren(wenn nicht so weit ist) so
das die genervt sind.hatte mal so einen
ähnlichen fall, zum schluss hatte ich mit
nem anwalt bzw. an die presse zu gehen
gedroht. innerhalb einer woche hat sich
dann er fall zu meinem gunsten gelößt.
sehr gute idee muss ich zugeben vor
publikum macht s immer am meisten
eindruck... da müssten sie eigentlich mal
reagieren... wenn nicht brauchen die wohl
keine kunden in dem haus
publikum macht s immer am meisten
eindruck... da müssten sie eigentlich mal
reagieren... wenn nicht brauchen die wohl
keine kunden in dem haus
naja, jetzt kommt der typ erstmal dienstag
raus zu mir. dann gibt es zwei
möglichkeiten. entweder er stellt fest,
dass es nur falsch angeschlossen ist und
dann wird er sagen "alles in ordnung"
und wird sich für den rest (wer ist für
mich zuständig) nicht mehr interessieren
ODER er merkt, es ist doch ein werksfehler
und dann werd er mich versuchen
abzuhängen...
hatte ja schon überlegt, den chef vom
möbelhaus anzurufen. das wirkt auch immer
wunder...
raus zu mir. dann gibt es zwei
möglichkeiten. entweder er stellt fest,
dass es nur falsch angeschlossen ist und
dann wird er sagen "alles in ordnung"
und wird sich für den rest (wer ist für
mich zuständig) nicht mehr interessieren
ODER er merkt, es ist doch ein werksfehler
und dann werd er mich versuchen
abzuhängen...
hatte ja schon überlegt, den chef vom
möbelhaus anzurufen. das wirkt auch immer
wunder...
Die Erfolgschancen wenn man für sowas vor
Gericht zieht sehen allerdings nicht sehr
rosig aus. Für die Zukunft kann ich dir
nur Raten immer Markenprodukte zu kaufen
bzw. nie solche Marken von denen man
bisher noch nie was gehört hat. Bei den
bekannten Marken kann so ein Problem
nämlich net auftreten.
Wenn du irgendjemanden kennst der sich mit
E-Herden auskennt kannst du´s natürlich
auch selbst versuchen zu reparieren.
Gericht zieht sehen allerdings nicht sehr
rosig aus. Für die Zukunft kann ich dir
nur Raten immer Markenprodukte zu kaufen
bzw. nie solche Marken von denen man
bisher noch nie was gehört hat. Bei den
bekannten Marken kann so ein Problem
nämlich net auftreten.
Wenn du irgendjemanden kennst der sich mit
E-Herden auskennt kannst du´s natürlich
auch selbst versuchen zu reparieren.
du wieder.... ;o) du hast einen
Kaufvertrag nach §433 BGB mit dem
Möbelhaus geschlossen... dieser hat nach
Abs.1 ...Der Verkäufer hat dem Käufer die
Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu
verschaffen. Da ein Sachmangel vorliegt
(§434 BGB), ist der Verkäufer nach §437
BGB dazu verpflichtet und du hast das
Recht z.B. nach § 439 auf Nacherfüllung.
Sprich das die Herdplatten vom Verkäufer
richtig angeschlossen werden...
Quddels Aussage ist richtig! Die
gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB
beträgt seit 1.1.2002 24 Monate.
"Gewährleistung" bedeutet, dass der
Verkäufer dafür einsteht, dass die
gehandelte Ware frei von Sach- und
Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet
daher für alle Mängel, die schon zum
Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben,
auch für solche, die sich erst später
bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter
Mangel).
Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss
innerhalb der ersten sechs Monate der
Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel
bei Übergabe nicht vorgelegen hat, danach
liegt die Beweislast beim Käufer (§476
BGB). Also wenn du nicht an den
Anschlüssen der Herdplatten rumgefummelt
hast, kannst du das sehr gut Beweisen ;o)
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche,
freiwillige Leistung des Händlers und/oder
des Herstellers, sofern der Händler diese
"Herstellergarantie" an den Kunden
weitergibt - wozu der Händler aber nicht
verpflichtet ist. Du brauchst also gar
keine Garantie in Anspruch nehmen, sondern
nur das Recht auf Nacherfüllung!
Sollte die Nacherfüllung nicht erfolgen,
kannst du erst vom Kauf zurücktreten. Oder
den Preis mindern, also evtl. Geld
zurückverlagen.
Wenn bei einem E-Her die Herdplatten
falsch angeschlossen sind, ist das immer
ein interner Fehler, da der Elektriker nur
den Herd an der Herdanschlußdose
anschließt und nicht die Herdplatten
selber. I.d.R ist dort ein 5 adriges Kabel
verlegt (5 x 2,5²
der Elektriker kann
dabei kaum was
Kaufvertrag nach §433 BGB mit dem
Möbelhaus geschlossen... dieser hat nach
Abs.1 ...Der Verkäufer hat dem Käufer die
Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu
verschaffen. Da ein Sachmangel vorliegt
(§434 BGB), ist der Verkäufer nach §437
BGB dazu verpflichtet und du hast das
Recht z.B. nach § 439 auf Nacherfüllung.
Sprich das die Herdplatten vom Verkäufer
richtig angeschlossen werden...
Quddels Aussage ist richtig! Die
gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB
beträgt seit 1.1.2002 24 Monate.
"Gewährleistung" bedeutet, dass der
Verkäufer dafür einsteht, dass die
gehandelte Ware frei von Sach- und
Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet
daher für alle Mängel, die schon zum
Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben,
auch für solche, die sich erst später
bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter
Mangel).
Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss
innerhalb der ersten sechs Monate der
Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel
bei Übergabe nicht vorgelegen hat, danach
liegt die Beweislast beim Käufer (§476
BGB). Also wenn du nicht an den
Anschlüssen der Herdplatten rumgefummelt
hast, kannst du das sehr gut Beweisen ;o)
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche,
freiwillige Leistung des Händlers und/oder
des Herstellers, sofern der Händler diese
"Herstellergarantie" an den Kunden
weitergibt - wozu der Händler aber nicht
verpflichtet ist. Du brauchst also gar
keine Garantie in Anspruch nehmen, sondern
nur das Recht auf Nacherfüllung!
Sollte die Nacherfüllung nicht erfolgen,
kannst du erst vom Kauf zurücktreten. Oder
den Preis mindern, also evtl. Geld
zurückverlagen.
Wenn bei einem E-Her die Herdplatten
falsch angeschlossen sind, ist das immer
ein interner Fehler, da der Elektriker nur
den Herd an der Herdanschlußdose
anschließt und nicht die Herdplatten
selber. I.d.R ist dort ein 5 adriges Kabel
verlegt (5 x 2,5²
der Elektriker kanndabei kaum was
Was heisst hier die Erfolgschancen sehen
nicht sehr gut aus.
Der Händler ist verpflichtet dir eine
Gewährleistung zu geben.
Zitat:
Gewährleistung für neue Waren
Nach der neuen Rechtslage muss der
Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür
leisten, dass die gekaufte Sache frei von
Mängeln, d.h. fehlerfrei ist.
Reklamation- zunächst Ersatz oder
Reparatur
Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf,
können Sie vom Verkäufer zunächst
verlangen, dass er Ihnen die gleiche Sache
noch einmal liefert – jetzt allerdings
ohne Fehler – oder für eine Reparatur
sorgt. Der Verkäufer muss dabei sämtliche
Kosten für Transport, Arbeitsleistungen
und Materialien tragen.
Den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag
zurücktreten können Sie in der Regel erst,
wenn die Reparatur zweimal scheitert oder
Ihnen nicht zuzumuten ist oder wenn die
Ersatzlieferung fehlschlägt. Bei einem
geringfügigen Mangel ist ein solcher
Rücktritt allerdings nicht möglich.
Beweislastumkehr
Tritt der Mangel innerhalb der ersten
sechs Monate nach Übergabe auf, müssen Sie
als Kunde nicht mehr den meist mühsamen
Beweis erbringen, dass die Sache schon
fehlerhaft war, als Sie diese erhalten
haben. Behauptet der Verkäufer dennoch,
dass er Ihnen ein einwandfreies Produkt
übergeben habe und der Mangel erst durch
unsachgemäßen Gebrauch entstanden sei,
muss er dies auch beweisen. Diese
ebenfalls zugunsten der Verbraucher neu
geregelte Umkehr der Beweislast gilt aber
nur dann, wenn Sie die Ware von einem
Unternehmer, also nicht von privat gekauft
haben.
Gewährleistung und Garantie
Während der Verkäufer nach dem Gesetz zur
Gewährleistung verpflichtet ist, handelt
es sich bei der Garantie um eine
zusätzliche freiwillige Leistung, die
zumeist vom Hersteller übernommen wird.
So und wenn die sich weiter quer stellen
einfach direkt den Chef verlangen, und
wenn der sich auch quer stellt ab zum
Anwalt deines Vertrauens.
Ist doch ne glasklare Sache.
nicht sehr gut aus.
Der Händler ist verpflichtet dir eine
Gewährleistung zu geben.
Zitat:
Gewährleistung für neue Waren
Nach der neuen Rechtslage muss der
Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür
leisten, dass die gekaufte Sache frei von
Mängeln, d.h. fehlerfrei ist.
Reklamation- zunächst Ersatz oder
Reparatur
Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf,
können Sie vom Verkäufer zunächst
verlangen, dass er Ihnen die gleiche Sache
noch einmal liefert – jetzt allerdings
ohne Fehler – oder für eine Reparatur
sorgt. Der Verkäufer muss dabei sämtliche
Kosten für Transport, Arbeitsleistungen
und Materialien tragen.
Den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag
zurücktreten können Sie in der Regel erst,
wenn die Reparatur zweimal scheitert oder
Ihnen nicht zuzumuten ist oder wenn die
Ersatzlieferung fehlschlägt. Bei einem
geringfügigen Mangel ist ein solcher
Rücktritt allerdings nicht möglich.
Beweislastumkehr
Tritt der Mangel innerhalb der ersten
sechs Monate nach Übergabe auf, müssen Sie
als Kunde nicht mehr den meist mühsamen
Beweis erbringen, dass die Sache schon
fehlerhaft war, als Sie diese erhalten
haben. Behauptet der Verkäufer dennoch,
dass er Ihnen ein einwandfreies Produkt
übergeben habe und der Mangel erst durch
unsachgemäßen Gebrauch entstanden sei,
muss er dies auch beweisen. Diese
ebenfalls zugunsten der Verbraucher neu
geregelte Umkehr der Beweislast gilt aber
nur dann, wenn Sie die Ware von einem
Unternehmer, also nicht von privat gekauft
haben.
Gewährleistung und Garantie
Während der Verkäufer nach dem Gesetz zur
Gewährleistung verpflichtet ist, handelt
es sich bei der Garantie um eine
zusätzliche freiwillige Leistung, die
zumeist vom Hersteller übernommen wird.
So und wenn die sich weiter quer stellen
einfach direkt den Chef verlangen, und
wenn der sich auch quer stellt ab zum
Anwalt deines Vertrauens.
Ist doch ne glasklare Sache.





