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Thema: "Frage an die Juristen hier!"
Kann Dir da auch nur empfehlen Druck zu
machen.
Wie schon einer der Vorredner sagte, ist
das Möbelhaus dein Vertragspartener. Von
dort hast Du die Geräte bezogen.
Vertragsgegenstand war, etwas platt
formuliert das Du funktionierende Geraät
erwirbst. Das ist die primäre
Leistungspflicht des Möbelhauses. Dieser
ist es nicht nachgekommen, da dem Gerät
ein Mangel anhaftet, da es nicht wie
üblich genutzt werden kann (=Sachmangel,
§434 BGB).
Daraus ergibt sich, das Du ein Recht auf
Nacherfüllung hast (§439 BGB). In welcher
Form die Nacherfüllung erfolgt ist dem
Möbelhaus freigestellt: Reperatur oder
Ersatzlieferung.
Erst wenn die Nachbesserung nach
Fristsetzung zweimal fehl schlägt, kannst
Du als Käufer Preisnachlass verlangen oder
vom Kauf zurücktreten....
Viel Glück!!!
machen.
Wie schon einer der Vorredner sagte, ist
das Möbelhaus dein Vertragspartener. Von
dort hast Du die Geräte bezogen.
Vertragsgegenstand war, etwas platt
formuliert das Du funktionierende Geraät
erwirbst. Das ist die primäre
Leistungspflicht des Möbelhauses. Dieser
ist es nicht nachgekommen, da dem Gerät
ein Mangel anhaftet, da es nicht wie
üblich genutzt werden kann (=Sachmangel,
§434 BGB).
Daraus ergibt sich, das Du ein Recht auf
Nacherfüllung hast (§439 BGB). In welcher
Form die Nacherfüllung erfolgt ist dem
Möbelhaus freigestellt: Reperatur oder
Ersatzlieferung.
Erst wenn die Nachbesserung nach
Fristsetzung zweimal fehl schlägt, kannst
Du als Käufer Preisnachlass verlangen oder
vom Kauf zurücktreten....
Viel Glück!!!
genau... wie MatthiasHRO schon
vorschlägt.... den Abteilungsleiter oder
den Chef verlangen... denn Verkäufer werde
i.d.R darin geschult Kunden in solchen
Sachen ab zu wimmeln.... ist ja günstiger
;o)
vorschlägt.... den Abteilungsleiter oder
den Chef verlangen... denn Verkäufer werde
i.d.R darin geschult Kunden in solchen
Sachen ab zu wimmeln.... ist ja günstiger
;o)
die rechtslage ist hier mehr als
eindeutig. der verkäufer haftet die
sachmangelfreiheit. also stehen dir die im
bgb genannten rechte zu. soweit sich der
verkäufer hierauf nicht einlässt, hilft
nur der gang zu gericht. ein vergleich ist
hier aus deiner sicht ausgeschlossen, da
sach- und rechtslage zu deinen gunsten
sprechen.
eindeutig. der verkäufer haftet die
sachmangelfreiheit. also stehen dir die im
bgb genannten rechte zu. soweit sich der
verkäufer hierauf nicht einlässt, hilft
nur der gang zu gericht. ein vergleich ist
hier aus deiner sicht ausgeschlossen, da
sach- und rechtslage zu deinen gunsten
sprechen.
ich hasse schreibfehler. es heißt
natürlich "der verkäufer haftet für die
sachmangelfreiheit".
natürlich "der verkäufer haftet für die
sachmangelfreiheit".
also was sich jetzt das möbelhaus leistet,
geht gar nicht:
Am dienstag war dann ein monteur da, mit
dem ich auch die ganze zeit immer
gesprochen hab, der stellte denn fest,
dass es kein fehler von uns war, man
konnte es gar nich falsch stecken. dann
hab ich ihm das problem mit dem
kühlschrank erklärt. da wurde mir dann
gesagt, dass hätte mir gar nich so
verkauft hätten dürfen, dass hätten die
kollegen sehen müssen, dass da zwei sachen
fehlen. er wird sich um beide sachen
kümmern und ruft mich mittwoch zurück
(also gestern) , weil er dann in urlaub
ist.
gestern um 19.50 Uhr oder so kommt dann
endlich der anruf, von dem kollegen. ja
die haben sich mit der firma vom herd in
verbindung gesetzt, die sollen
schnellstmöglich den kundendienst
rausschicken und das in ordnung bringen
und dann muss geklärt werden, wer für die
kostenübernahme aufkommt. ich ihm dann
gesagt, dass ich das sicherlich nich
machen werden, da sie als verkäufer
gewährleister sind, da meinte er ja, naja,
vll ist es ja unsere schuld, vll haben wir
es ja falsch gesteckt, ich so, naja, es
war doch extra ihr kollege draußen und hat
sich das angeguckt und selbst gesagt, dass
wir nichts falsch machen konnte.. er denn
wieder, ja das stimmt, aber man weiß ja
nie. und wegen kühlschrank soll ich
nochmal ne hotline anrufen. ich so , das
hab ich alles schon gemacht, da kommt
nichts zurück von denen.
eh so langsam könnte ich echt an die decke
gehen, wollen die mich verarschen? ich hab
schon haufen kosten, telefonkosten,
fahrkosten immer zum möbelhaus,
stromkosten für den kühlschrank weil der
auf hochtouren fährt wegen gefrierfach...
boahhhh..
das kann doch nich sein oder?
geht gar nicht:
Am dienstag war dann ein monteur da, mit
dem ich auch die ganze zeit immer
gesprochen hab, der stellte denn fest,
dass es kein fehler von uns war, man
konnte es gar nich falsch stecken. dann
hab ich ihm das problem mit dem
kühlschrank erklärt. da wurde mir dann
gesagt, dass hätte mir gar nich so
verkauft hätten dürfen, dass hätten die
kollegen sehen müssen, dass da zwei sachen
fehlen. er wird sich um beide sachen
kümmern und ruft mich mittwoch zurück
(also gestern) , weil er dann in urlaub
ist.
gestern um 19.50 Uhr oder so kommt dann
endlich der anruf, von dem kollegen. ja
die haben sich mit der firma vom herd in
verbindung gesetzt, die sollen
schnellstmöglich den kundendienst
rausschicken und das in ordnung bringen
und dann muss geklärt werden, wer für die
kostenübernahme aufkommt. ich ihm dann
gesagt, dass ich das sicherlich nich
machen werden, da sie als verkäufer
gewährleister sind, da meinte er ja, naja,
vll ist es ja unsere schuld, vll haben wir
es ja falsch gesteckt, ich so, naja, es
war doch extra ihr kollege draußen und hat
sich das angeguckt und selbst gesagt, dass
wir nichts falsch machen konnte.. er denn
wieder, ja das stimmt, aber man weiß ja
nie. und wegen kühlschrank soll ich
nochmal ne hotline anrufen. ich so , das
hab ich alles schon gemacht, da kommt
nichts zurück von denen.
eh so langsam könnte ich echt an die decke
gehen, wollen die mich verarschen? ich hab
schon haufen kosten, telefonkosten,
fahrkosten immer zum möbelhaus,
stromkosten für den kühlschrank weil der
auf hochtouren fährt wegen gefrierfach...
boahhhh..
das kann doch nich sein oder?
schalt einen Anwalt ein und mach die
anfallenden kosten als schadensersatz
anspruch geltend! jetzt würd es mir auch
reichen... ein netter brief vom anwalt
kann wunder bewirken...
anfallenden kosten als schadensersatz
anspruch geltend! jetzt würd es mir auch
reichen... ein netter brief vom anwalt
kann wunder bewirken...
oder meint ihr, es würde schon reichen,
wenn man einen *netten* Brief an den Chef
vom Möbelhaus schickt. Der wird den schon
Dampf machen oder?
wenn man einen *netten* Brief an den Chef
vom Möbelhaus schickt. Der wird den schon
Dampf machen oder?
also ich würde jetzt auch einen anwalt
einschalten, denn sonst wird dich das
möbelkaufhaus weiter hin halten und wie
schon mal gesagt mußt du dann einen langen
atem haben.
einschalten, denn sonst wird dich das
möbelkaufhaus weiter hin halten und wie
schon mal gesagt mußt du dann einen langen
atem haben.
Schreib denen doch einfach noch mal nen
gesalzenen Brief, in dem Du klipp und klar
zeigst, dass Du nicht nur Recht hast
sondern auch im Recht bist, sagst was Du
vom Möbelhaus erwartest, in noch mal in
Erinenrung rufst, das sie Dich ja als
Kundin generell nicht verlieren wollen,
bla bla bla
und sie auch darauf
aufmerksam machst, dass du nicht länger
gewillt bist, dieses Hinhaltespiel
mitzuspielen und notfalls nen Anwalt
beauftragen wirst, Deine Ansprüche
durchzusetzen....
Viel Erfolg
P.S.: Wie luna schon sagte, Klagen dauert.
Die Amtsgerichte sind total überlastet
gesalzenen Brief, in dem Du klipp und klar
zeigst, dass Du nicht nur Recht hast
sondern auch im Recht bist, sagst was Du
vom Möbelhaus erwartest, in noch mal in
Erinenrung rufst, das sie Dich ja als
Kundin generell nicht verlieren wollen,
bla bla bla
und sie auch daraufaufmerksam machst, dass du nicht länger
gewillt bist, dieses Hinhaltespiel
mitzuspielen und notfalls nen Anwalt
beauftragen wirst, Deine Ansprüche
durchzusetzen....
Viel Erfolg
P.S.: Wie luna schon sagte, Klagen dauert.
Die Amtsgerichte sind total überlastet
ja danke.
hab ich auch gemacht. hab einen 2seitigen
beschwerdebrief an den geschäftsführer
gefaxt und ihm das alles so nochmal
aufgelistet, wie das abgelaufen ist. was
ich mir wünsche, dass ich ne entschädigung
haben möchte für die ganzen kosten bisher
und das ich sonst meinen anwalt
einschalte, wenn nix passiert.
Klagen will ich nicht unbedingt. Es geht
doch nur um den Herd und Kühlschrank, kein
großer Grund vor Gericht zu gehen.
Manchmal sind die ja schon einsichtig,
wenn der Chef meckert
hab ich auch gemacht. hab einen 2seitigen
beschwerdebrief an den geschäftsführer
gefaxt und ihm das alles so nochmal
aufgelistet, wie das abgelaufen ist. was
ich mir wünsche, dass ich ne entschädigung
haben möchte für die ganzen kosten bisher
und das ich sonst meinen anwalt
einschalte, wenn nix passiert.
Klagen will ich nicht unbedingt. Es geht
doch nur um den Herd und Kühlschrank, kein
großer Grund vor Gericht zu gehen.
Manchmal sind die ja schon einsichtig,
wenn der Chef meckert
hast du denen ne frist gesetzt bis wann
alles i.O. sein soll? wenn nich, mach es!!
Jetzt musst du da richtig aufn tisch hauen
und alarm machen! am besten ab jetzt alles
schriftl. geben lassen.
alles i.O. sein soll? wenn nich, mach es!!
Jetzt musst du da richtig aufn tisch hauen
und alarm machen! am besten ab jetzt alles
schriftl. geben lassen.
Also ein Beschwerdebrief bringt meistens
nicht viel, du musst denen mit
Öffentlichkeit drohen, sprich zur Zeitung
gehen, dann kommen sie meist auf einen zu.
Beziehe dich einfach auf das BGB, du hast
ein Recht auf Nachbesserung und zwar
solange, bis das alles in Ordnung ist. Und
schnute hat Recht, du musst denen eine
Frist setzen, das ist dein Recht als
Verbraucher! Sollten sie in der gesetzten
Frist keine Nachbesserung vornehmen, hast
du das Recht, auf vollen Wertersatz, d. h.
sie müssen dir, wenn du willst, die ganze
Küche wieder ausbauen, den WErt ersetzen
oder ein gleichwertiges Möbelteil, sprich
Küche wieder einbauen. Die entstandenen
Mehrkosten trägt dann das Möbelhaus.
Zusätzlich kannst du Mehraufwendungen
deinerseits geltend machen, z B.
Spritgeld, Telefonkosten... Da gibt es
viele Möglichkeiten... Aber bloß nicht
mehr hinhalten lassen!!!
nicht viel, du musst denen mit
Öffentlichkeit drohen, sprich zur Zeitung
gehen, dann kommen sie meist auf einen zu.
Beziehe dich einfach auf das BGB, du hast
ein Recht auf Nachbesserung und zwar
solange, bis das alles in Ordnung ist. Und
schnute hat Recht, du musst denen eine
Frist setzen, das ist dein Recht als
Verbraucher! Sollten sie in der gesetzten
Frist keine Nachbesserung vornehmen, hast
du das Recht, auf vollen Wertersatz, d. h.
sie müssen dir, wenn du willst, die ganze
Küche wieder ausbauen, den WErt ersetzen
oder ein gleichwertiges Möbelteil, sprich
Küche wieder einbauen. Die entstandenen
Mehrkosten trägt dann das Möbelhaus.
Zusätzlich kannst du Mehraufwendungen
deinerseits geltend machen, z B.
Spritgeld, Telefonkosten... Da gibt es
viele Möglichkeiten... Aber bloß nicht
mehr hinhalten lassen!!!
Was n da los? Jetzt postets nur die Hälfte

Also: Die Fristsetzung muß ZWEI (!!!!!)
mal erfolglos erfolgen, bevor Dir andere
Möglichkeiten eröffnet werden.
Also: Die Fristsetzung muß ZWEI (!!!!!)
mal erfolglos erfolgen, bevor Dir andere
Möglichkeiten eröffnet werden.
und am besten mit nem rechtsverdreher
drohen...bin rechtsanwaltsfachangestellte
wenn ich dir beim fertigen des briefes
hilfestellung leisten soll geb bescheid...
drohen...bin rechtsanwaltsfachangestellte
wenn ich dir beim fertigen des briefes
hilfestellung leisten soll geb bescheid...
So ende vom Lied ist:
Der Herd is in Ordnung, bloß der
Kühlschrank noch nicht. Mein
Beschwerdebrief hat wohl ein wenig
gefruchtet. Es wurden alle Teile für den
Kühlschrank sofort bestellt, und werden
bei mir eingebaut...
Bloß wo ich jetzt noch n Hals hab. Der
Geschäftsführer vom Möbelhaus rief mich
gestern an und wollte nochmal wohl meine
Meinung dazu hören.
Er meinte so, ich hätte ja besser
aufpassen müssen, als ich durch die
Küchenausstellung gegangen bin. Da hätte
mir ja schon auffallen müssen, dass Sachen
im Kühlschrank fehlen. Hallo? Spinnt der?
Das ist doch nich meine Aufgabe... das
hätte den Mitarbeitern auffallen müssen
beim Ausbauen.
Desweiteren war er der festen Überzeugung,
dass Gewährleistung bei Elektrogeräten
immer der HERSTELLER gibt.. nicht der
Händler... komisch, dass hier alle das
Gegenteil erzählen...
Er meinte, ich krieg noch was
schriftliches von ihm. Da bin ich ja mal
gespannt. ABer sowas verbohrtes. Das ist
doch Kundenverarsche.
Der Herd is in Ordnung, bloß der
Kühlschrank noch nicht. Mein
Beschwerdebrief hat wohl ein wenig
gefruchtet. Es wurden alle Teile für den
Kühlschrank sofort bestellt, und werden
bei mir eingebaut...
Bloß wo ich jetzt noch n Hals hab. Der
Geschäftsführer vom Möbelhaus rief mich
gestern an und wollte nochmal wohl meine
Meinung dazu hören.
Er meinte so, ich hätte ja besser
aufpassen müssen, als ich durch die
Küchenausstellung gegangen bin. Da hätte
mir ja schon auffallen müssen, dass Sachen
im Kühlschrank fehlen. Hallo? Spinnt der?
Das ist doch nich meine Aufgabe... das
hätte den Mitarbeitern auffallen müssen
beim Ausbauen.
Desweiteren war er der festen Überzeugung,
dass Gewährleistung bei Elektrogeräten
immer der HERSTELLER gibt.. nicht der
Händler... komisch, dass hier alle das
Gegenteil erzählen...
Er meinte, ich krieg noch was
schriftliches von ihm. Da bin ich ja mal
gespannt. ABer sowas verbohrtes. Das ist
doch Kundenverarsche.




