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Thema: "Frage an die Juristen hier!"


MatthiasHRO
03.06.2006 21:02
Gast
oh da war jemand schneller


03.06.2006 21:09
Gast
Kann Dir da auch nur empfehlen Druck zu

machen.



Wie schon einer der Vorredner sagte, ist

das Möbelhaus dein Vertragspartener. Von

dort hast Du die Geräte bezogen.

Vertragsgegenstand war, etwas platt

formuliert das Du funktionierende Geraät

erwirbst. Das ist die primäre

Leistungspflicht des Möbelhauses. Dieser

ist es nicht nachgekommen, da dem Gerät

ein Mangel anhaftet, da es nicht wie

üblich genutzt werden kann (=Sachmangel,

§434 BGB).



Daraus ergibt sich, das Du ein Recht auf

Nacherfüllung hast (§439 BGB). In welcher

Form die Nacherfüllung erfolgt ist dem

Möbelhaus freigestellt: Reperatur oder

Ersatzlieferung.



Erst wenn die Nachbesserung nach

Fristsetzung zweimal fehl schlägt, kannst

Du als Käufer Preisnachlass verlangen oder

vom Kauf zurücktreten....



Viel Glück!!!






KrispyKreme
03.06.2006 21:09
Gast
genau... wie MatthiasHRO schon

vorschlägt.... den Abteilungsleiter oder

den Chef verlangen... denn Verkäufer werde

i.d.R darin geschult Kunden in solchen

Sachen ab zu wimmeln.... ist ja günstiger

;o)


04.06.2006 11:13
Gast
na kristina,dann mach dich mal stark...


06.06.2006 8:06
Gast
die rechtslage ist hier mehr als

eindeutig. der verkäufer haftet die

sachmangelfreiheit. also stehen dir die im

bgb genannten rechte zu. soweit sich der

verkäufer hierauf nicht einlässt, hilft

nur der gang zu gericht. ein vergleich ist

hier aus deiner sicht ausgeschlossen, da

sach- und rechtslage zu deinen gunsten

sprechen.


06.06.2006 8:11
Gast
ich hasse schreibfehler. es heißt

natürlich "der verkäufer haftet für die

sachmangelfreiheit".


08.06.2006 7:24
Gast
also was sich jetzt das möbelhaus leistet,

geht gar nicht:



Am dienstag war dann ein monteur da, mit

dem ich auch die ganze zeit immer

gesprochen hab, der stellte denn fest,

dass es kein fehler von uns war, man

konnte es gar nich falsch stecken. dann

hab ich ihm das problem mit dem

kühlschrank erklärt. da wurde mir dann

gesagt, dass hätte mir gar nich so

verkauft hätten dürfen, dass hätten die

kollegen sehen müssen, dass da zwei sachen

fehlen. er wird sich um beide sachen

kümmern und ruft mich mittwoch zurück

(also gestern) , weil er dann in urlaub

ist.

gestern um 19.50 Uhr oder so kommt dann

endlich der anruf, von dem kollegen. ja

die haben sich mit der firma vom herd in

verbindung gesetzt, die sollen

schnellstmöglich den kundendienst

rausschicken und das in ordnung bringen

und dann muss geklärt werden, wer für die

kostenübernahme aufkommt. ich ihm dann

gesagt, dass ich das sicherlich nich

machen werden, da sie als verkäufer

gewährleister sind, da meinte er ja, naja,

vll ist es ja unsere schuld, vll haben wir

es ja falsch gesteckt, ich so, naja, es

war doch extra ihr kollege draußen und hat

sich das angeguckt und selbst gesagt, dass

wir nichts falsch machen konnte.. er denn

wieder, ja das stimmt, aber man weiß ja

nie. und wegen kühlschrank soll ich

nochmal ne hotline anrufen. ich so , das

hab ich alles schon gemacht, da kommt

nichts zurück von denen.



eh so langsam könnte ich echt an die decke

gehen, wollen die mich verarschen? ich hab

schon haufen kosten, telefonkosten,

fahrkosten immer zum möbelhaus,

stromkosten für den kühlschrank weil der

auf hochtouren fährt wegen gefrierfach...

boahhhh..

das kann doch nich sein oder?

KrispyKreme
08.06.2006 8:06
Gast
schalt einen Anwalt ein und mach die

anfallenden kosten als schadensersatz

anspruch geltend! jetzt würd es mir auch

reichen... ein netter brief vom anwalt

kann wunder bewirken...


08.06.2006 8:12
Gast
oder meint ihr, es würde schon reichen,

wenn man einen *netten* Brief an den Chef

vom Möbelhaus schickt. Der wird den schon

Dampf machen oder?

KrispyKreme
08.06.2006 8:16
Gast
den dann aber zusätzlich!

Luna
08.06.2006 13:01
reg. Mitglied
also ich würde jetzt auch einen anwalt

einschalten, denn sonst wird dich das

möbelkaufhaus weiter hin halten und wie

schon mal gesagt mußt du dann einen langen

atem haben.


08.06.2006 14:34
Gast
Schreib denen doch einfach noch mal nen

gesalzenen Brief, in dem Du klipp und klar

zeigst, dass Du nicht nur Recht hast

sondern auch im Recht bist, sagst was Du

vom Möbelhaus erwartest, in noch mal in

Erinenrung rufst, das sie Dich ja als

Kundin generell nicht verlieren wollen,

bla bla bla und sie auch darauf

aufmerksam machst, dass du nicht länger

gewillt bist, dieses Hinhaltespiel

mitzuspielen und notfalls nen Anwalt

beauftragen wirst, Deine Ansprüche

durchzusetzen....



Viel Erfolg



P.S.: Wie luna schon sagte, Klagen dauert.

Die Amtsgerichte sind total überlastet


08.06.2006 14:41
Gast
ja danke.

hab ich auch gemacht. hab einen 2seitigen

beschwerdebrief an den geschäftsführer

gefaxt und ihm das alles so nochmal

aufgelistet, wie das abgelaufen ist. was

ich mir wünsche, dass ich ne entschädigung

haben möchte für die ganzen kosten bisher

und das ich sonst meinen anwalt

einschalte, wenn nix passiert.

Klagen will ich nicht unbedingt. Es geht

doch nur um den Herd und Kühlschrank, kein

großer Grund vor Gericht zu gehen.

Manchmal sind die ja schon einsichtig,

wenn der Chef meckert


08.06.2006 15:03
Gast
hast du denen ne frist gesetzt bis wann

alles i.O. sein soll? wenn nich, mach es!!





Jetzt musst du da richtig aufn tisch hauen

und alarm machen! am besten ab jetzt alles

schriftl. geben lassen.


08.06.2006 15:51
Gast
Also ein Beschwerdebrief bringt meistens

nicht viel, du musst denen mit

Öffentlichkeit drohen, sprich zur Zeitung

gehen, dann kommen sie meist auf einen zu.

Beziehe dich einfach auf das BGB, du hast

ein Recht auf Nachbesserung und zwar

solange, bis das alles in Ordnung ist. Und

schnute hat Recht, du musst denen eine

Frist setzen, das ist dein Recht als

Verbraucher! Sollten sie in der gesetzten

Frist keine Nachbesserung vornehmen, hast

du das Recht, auf vollen Wertersatz, d. h.

sie müssen dir, wenn du willst, die ganze

Küche wieder ausbauen, den WErt ersetzen

oder ein gleichwertiges Möbelteil, sprich

Küche wieder einbauen. Die entstandenen

Mehrkosten trägt dann das Möbelhaus.

Zusätzlich kannst du Mehraufwendungen

deinerseits geltend machen, z B.

Spritgeld, Telefonkosten... Da gibt es

viele Möglichkeiten... Aber bloß nicht

mehr hinhalten lassen!!!


08.06.2006 16:24
Gast
Um genau zu sein musst Du 2 (


08.06.2006 16:24
Gast
Um genau zu sein musst Du 2 (


08.06.2006 16:25
Gast
Was n da los? Jetzt postets nur die Hälfte





Also: Die Fristsetzung muß ZWEI (!!!!!)

mal erfolglos erfolgen, bevor Dir andere

Möglichkeiten eröffnet werden.

Biestli F.
08.06.2006 16:46
Gast
und am besten mit nem rechtsverdreher

drohen...bin rechtsanwaltsfachangestellte

wenn ich dir beim fertigen des briefes

hilfestellung leisten soll geb bescheid...


13.06.2006 10:10
Gast
So ende vom Lied ist:

Der Herd is in Ordnung, bloß der

Kühlschrank noch nicht. Mein

Beschwerdebrief hat wohl ein wenig

gefruchtet. Es wurden alle Teile für den

Kühlschrank sofort bestellt, und werden

bei mir eingebaut...



Bloß wo ich jetzt noch n Hals hab. Der

Geschäftsführer vom Möbelhaus rief mich

gestern an und wollte nochmal wohl meine

Meinung dazu hören.



Er meinte so, ich hätte ja besser

aufpassen müssen, als ich durch die

Küchenausstellung gegangen bin. Da hätte

mir ja schon auffallen müssen, dass Sachen

im Kühlschrank fehlen. Hallo? Spinnt der?

Das ist doch nich meine Aufgabe... das

hätte den Mitarbeitern auffallen müssen

beim Ausbauen.



Desweiteren war er der festen Überzeugung,

dass Gewährleistung bei Elektrogeräten

immer der HERSTELLER gibt.. nicht der

Händler... komisch, dass hier alle das

Gegenteil erzählen...



Er meinte, ich krieg noch was

schriftliches von ihm. Da bin ich ja mal

gespannt. ABer sowas verbohrtes. Das ist

doch Kundenverarsche.