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Thema: "Grundschuld?"
@Mike dann hat irgendeine Bank oder ein Kreditgeber noch die Möglichkeit sich Geld aus der Wohnung oder dem Haus rauszunehmen wenn derjenige der die Grundschuld hat eintragen lassen irgendwann mal Zahlungsunfähig ist oder Geldnöte hat können sie da ran obwohl ihm schon längst nicht mehr die Wohnung oder das Grundstück gehört! Ganz wichtig lass die Finger davon solange sowas noch drin steht. Solltest du auf Kredit kaufen steht nämlich für dich ebenfalls zur Debatte eine Grundschuld einzutragen sollte allerdings noch eine drin stehen wird es eng.
Jeder notar erstellt dir bevor er dich berät einen Kostenspiegel und er verlangt auf jedenfall erstmal Geld dafür sollte es zu einer Beurkundung kommen rechnet er diese Kosten wieder zu Gunsten desjeneigen ab der sich beraten lies. Wo lebt ihr denn ? Notar wird man nicht einfach so und der kriegt schon Geld dafür wenn er einen Brief von der öffnet und sich 5 Minuten Zeit zum lesen nimmt. Notare werden bestellt sind nicht freiberuflich oder sonstiges sondern haben einen gesonderten Beamtenstatus und werden dementsprechend bezahlt und das durch denjenigen der was vom Notar will.
"und er verlangt auf jedenfall erstmal Geld dafür sollte es zu einer Beurkundung kommen rechnet er diese Kosten wieder zu Gunsten desjeneigen ab der sich beraten lies."
"und der kriegt schon Geld dafür wenn er einen Brief von der öffnet und sich 5 Minuten Zeit zum lesen nimmt."
hääääääää? was kennt ihr denn für notare???
also notare können ja fast jeden scheiß abrechen... aber wenn einer fürs lesen geld nimmt... also bei rechtsanwälten mag das ja so sein aber doch nicht beim notar!
"und der kriegt schon Geld dafür wenn er einen Brief von der öffnet und sich 5 Minuten Zeit zum lesen nimmt."
hääääääää? was kennt ihr denn für notare???
also notare können ja fast jeden scheiß abrechen... aber wenn einer fürs lesen geld nimmt... also bei rechtsanwälten mag das ja so sein aber doch nicht beim notar!
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Fruchtzwergig
03.01.2009 21:59
reg. Mitglied
wenn er die wohnung kaufen, muss sicherlich auch noch ein entwurf gemacht werden und wenn er sich jetzt beim notar beraten lässt und dann auch bei selbigem beurkundet, dann ists for free. zumal kenne ich wirklich keinen, absolut keinen notar, der dafür was nimmt, denn der notar möchten ja auch, dass man zur beurkundung dann zu ihnen kommt."
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Fruchtzwergig
03.01.2009 23:14
reg. Mitglied
hääääääää? was kennt ihr denn für notare???"
nenne uns dein notar
Fruchtzwergig
03.01.2009 21:59
reg. Mitglied
wenn er die wohnung kaufen, muss sicherlich auch noch ein entwurf gemacht werden und wenn er sich jetzt beim notar beraten lässt und dann auch bei selbigem beurkundet, dann ists for free. zumal kenne ich wirklich keinen, absolut keinen notar, der dafür was nimmt, denn der notar möchten ja auch, dass man zur beurkundung dann zu ihnen kommt."
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Fruchtzwergig
03.01.2009 23:14
reg. Mitglied
hääääääää? was kennt ihr denn für notare???"
nenne uns dein notar
geht dich genauso wenig an, wie mich deinen beruf 
der regelfall ist doch der, dass jemand den kauf von etwas beabsichtigt und zum notar geht um sich zu beraten.
hat die beratung nur allgemeinen charakter kostet sie nix.
ist sie speziell auf eine bestimmten fall und erfolgt danach nichts können kosten abgerechnet werden.
ist ein entwurf erstellt worden und kommt es nicht zu der beurkundung ist jeder kostenschuldner, der die tätigkeit des notars veranlasst hat.
wird beurkundet sind nur die kosten des beurkundeten vertrages zu zahlen

der regelfall ist doch der, dass jemand den kauf von etwas beabsichtigt und zum notar geht um sich zu beraten.
hat die beratung nur allgemeinen charakter kostet sie nix.
ist sie speziell auf eine bestimmten fall und erfolgt danach nichts können kosten abgerechnet werden.
ist ein entwurf erstellt worden und kommt es nicht zu der beurkundung ist jeder kostenschuldner, der die tätigkeit des notars veranlasst hat.
wird beurkundet sind nur die kosten des beurkundeten vertrages zu zahlen
es wird wohl keinen Notar geben, der einen bezüglich "Grundschuld" ausführlich und dazu noch kostenfrei beraten wird
da gibt es zum einen die Buchgrundschuld und zum anderen die Briefgrundschuld und in diesem Zusammenhang werden dannauch noch Wörter fallen wie Übernahme der persönlichen Haftung sowie dinglicher und persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung
da gibt es zum einen die Buchgrundschuld und zum anderen die Briefgrundschuld und in diesem Zusammenhang werden dannauch noch Wörter fallen wie Übernahme der persönlichen Haftung sowie dinglicher und persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung
ist doch gut, ist doch alles gesagt worden.
nur beratung - kostet was
beratung mit beurkundung - nix extra
nur beratung - kostet was
beratung mit beurkundung - nix extra
@mike Bevor Du zum Notar gehst, sollten ein paar ganz andere Sachen geklärt sein. 
Wenn auf der Wohnung noch eine Grundschuld liegt, laß Dir vom Verkäufer bzw. von der eingetragenen Bank schriftlich bestätigen, daß sie beim Verkauf restlos aus dem Grundbuch gehen. Das ist insofern wichtig, wenn z.B. die Ablösesumme höher ist, als der Kaufpreis selbst !!!
Weiterhin solltest Du dringend Einsicht nehmen in den Vertrag der Wohneigentümergemeinschaft - hier steht z.B. die Höhe der zu zahlenden Gemeinschaftsrücklagen. Eine Summe, die man neben den normalen Finanzierungskosten keinesfalls unberücksichtigt lassen darf. Auch die Verteilung der Stimmrechte ist nicht unwichtig.
Was die Löschung der alten Rechte und die Eintragung (Deiner) neuen Rechte angeht, das ist haftungsrechtlich Sache des Notars.
Läßt Du Dich nur beraten und bei einem anderen Notar beurkunden, kann (und wird er) eine Gebühr in Rechnung stellen. Bei mir waren es damals 350,00 DM bei einer Kaufsumme von 186.000,- DM (nur Beratung) - die komplette Beurkundung inkl. aller Eintragungen waren ca. 2.100,- DM zzgl. 780,- DM Amtsgerichtskosten (Grundbuchamt).
Wenn Du mehr wissen möchtest, ruf mich mal an, MiM hat meine Nummer.

Wenn auf der Wohnung noch eine Grundschuld liegt, laß Dir vom Verkäufer bzw. von der eingetragenen Bank schriftlich bestätigen, daß sie beim Verkauf restlos aus dem Grundbuch gehen. Das ist insofern wichtig, wenn z.B. die Ablösesumme höher ist, als der Kaufpreis selbst !!!
Weiterhin solltest Du dringend Einsicht nehmen in den Vertrag der Wohneigentümergemeinschaft - hier steht z.B. die Höhe der zu zahlenden Gemeinschaftsrücklagen. Eine Summe, die man neben den normalen Finanzierungskosten keinesfalls unberücksichtigt lassen darf. Auch die Verteilung der Stimmrechte ist nicht unwichtig.
Was die Löschung der alten Rechte und die Eintragung (Deiner) neuen Rechte angeht, das ist haftungsrechtlich Sache des Notars.
Läßt Du Dich nur beraten und bei einem anderen Notar beurkunden, kann (und wird er) eine Gebühr in Rechnung stellen. Bei mir waren es damals 350,00 DM bei einer Kaufsumme von 186.000,- DM (nur Beratung) - die komplette Beurkundung inkl. aller Eintragungen waren ca. 2.100,- DM zzgl. 780,- DM Amtsgerichtskosten (Grundbuchamt).

Wenn Du mehr wissen möchtest, ruf mich mal an, MiM hat meine Nummer.
beratungskosten hin oder her, darum geht es ja erstmal nicht!
aber eure antworten haben mir schon sehr geholfen!
aber eure antworten haben mir schon sehr geholfen!
moin skip
das mit dem entfernen der grundschuld wurde ja vorher schon gepostet, das der verkäufer das eigentum lastenfrei übergegen muss
Hausgeld wurde auch schon geklärt ich habe die Wirtschaftspläne der letzten drei jahre
und stimmrecht hat jeder eigentümer gleich egal wie groß die wohnung ist
aber danek für deine hilfe
das mit dem entfernen der grundschuld wurde ja vorher schon gepostet, das der verkäufer das eigentum lastenfrei übergegen muss
Hausgeld wurde auch schon geklärt ich habe die Wirtschaftspläne der letzten drei jahre
und stimmrecht hat jeder eigentümer gleich egal wie groß die wohnung ist
aber danek für deine hilfe
die lastenfreie Übergabe ist schon klar, was aber, wenn die derzeitige Ablösesumme höher ist, als der Kaufpreis ? Wenn die Bank nicht zustimmt, kannst Du Dir den Notartermin komplett ersparen
wird es aber, wenn dadurch der ganze Deal platzt, dann bleibst Du auf den Notarkosten sitzen mein Bester
naja die notarkosten kommen ja erst zustande wenn ich mit dem makler einen kaufvertrag schließe! udn wenn dann der deal platzen sollte hat der ja wohl die brille auf
Wer wofür genau haftet, kann ich Dir nicht sagen - ich habe damals jedenfalls erst das okay der Bank eingeholt und danach weitergemacht.
ja klar das auf jedenfall! ich bekomme die woche den aktuellen grundbuchauszug (braucht eh die bank fürd eif finanzierung) und dann schauen wir mal weiter




