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Thema: "Grundschuld?"


Mike880
03.01.2009 20:02
Gast
Kann jemnad den Begriff " Grundschuld" im bezug auf Wohnungseigentum so erklären das es auch ein Laie verstehen kann?


Und bitte keine links zu wikipedia da war ich schon^^

Jens F.
03.01.2009 20:15
Gast
hast du schon mal wohneigentum gekauft?

Liebste Göre Der Welt
03.01.2009 20:18
Spion Team
Wenn man ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen will, dann wird als Sicherheit für die Bank meistens eine Grundschuld auf dem betreffenden Objekt eingetragen. Die Grundschuld selber hat nichts mit dem beantragten Kredit zu tun. Sie muss über eine separate Sicherungszweckerkärung mit dem Kredit verbunden werden.

Mike880
03.01.2009 20:26
Gast
@ nick nein aber ich habe es vor deshalb die frage

@ göre und wenn ich eine wohnung kaufe und da steht schon eine grundschuld drin?

Jens F.
03.01.2009 20:56
Gast
beim Grundbuchamt (meißt beim Amtsgericht) liegt die kleine Broschüre "Was Sie über das Grundbuch wissen sollten" Herausgeber Justizministerium Meckl.-Vorp.

in der ist alles seh gut beschrieben

Jens F.
03.01.2009 20:59
Gast
gebe mal bei google ein

Was Sie über das Grundbuch wissen sollten

link funzt nicht

Muschelschubser ^.
03.01.2009 21:20
Gast
hast du denn schon gekauft?

Jens F.
03.01.2009 21:23
Gast
ich?

Muschelschubser ^.
03.01.2009 21:24
Gast
nee Quantum

Jens F.
03.01.2009 21:29
Gast
"Hinsichtlich der Grundstücksbelastung gilt folgendes:

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer ein Lastenfreies Grundstük auf seine Kosten zu übertragen.
Er beantragt bereits heute die Löschnung sämtlicher Lasten der Abt. II und III des Grundbuches."

Wenn eine Grundschuld in Abt. III steht und das ist meistens der Fall, trägt der Verkäufer immer die Kosten. So sollte es sein.

Muschelschubser ^.
03.01.2009 21:35
Gast
Sehr schön formuliert! Wie es auch im notariellen Kaufvertrag lauten sollte
Ich würde mal sagen bei weiteren Fragen sollte man einfach zu seinem Notar gehen und die Fragen dort klären, denn zu solchen Beratungen sind sie ja schließlich auch da. Die Beratung kostet ja in der Regel auch nichts.

Mike880
03.01.2009 21:38
Gast
ne noch nicht nicht @ fruchtzwerg stehe aber kurz davor!

aner für eine beratung verlangen die schon kohle!

Jens F.
03.01.2009 21:39
Gast
Beratungstätigkeit

Der Notar ist auch zuständig für die sonstige Betreuung der Beteiligten im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Dazu zählt in erster Linie die rechtliche Beratung. Für die Durchführung der Beratung erhält der Notar im Höchstfall eine halbe Gebühr aus dem Wert des Geschäftes, auf das sich die Beratung bezieh

Muschelschubser ^.
03.01.2009 21:43
Gast
also den notar will ich sehen, der dafür geld nimmt und er bekommt für diese tatigkeit kein weiteres geld wenns eh im zusammenhang mit der erstellung eines entwurfes steht

Jens F.
03.01.2009 21:48
Gast
@ Fruchtzwergig
vom einem Entwurf war nie die Rede

Quantum möchte Beratung bezüglch Grundschuld und Bearatung kostet beim Notar Kohle

Muschelschubser ^.
03.01.2009 21:59
Gast
wenn er die wohnung kaufen, muss sicherlich auch noch ein entwurf gemacht werden und wenn er sich jetzt beim notar beraten lässt und dann auch bei selbigem beurkundet, dann ists for free. zumal kenne ich wirklich keinen, absolut keinen notar, der dafür was nimmt, denn der notar möchten ja auch, dass man zur beurkundung dann zu ihnen kommt.

@nick_37: was machst du eigendlich beruflich?

Muschelschubser ^.
03.01.2009 22:00
Gast
das ist wohl richtig, kommt so aber wohl in den weigsten fällen vor.

wenn er die wohnung kaufen, muss sicherlich auch noch ein entwurf gemacht werden und wenn er sich jetzt beim notar beraten lässt und dann auch bei selbigem beurkundet, dann ists for free. zumal kenne ich wirklich keinen, absolut keinen notar, der dafür was nimmt, denn der notar möchten ja auch, dass man zur beurkundung dann zu ihnen kommt.

@nick_37: was machst du eigendlich beruflich?

Jens F.
03.01.2009 22:09
Gast
Bei Beurkundung durch den Notar sind die Kosten der Beratung inklusive - es entstehen also keine zusätzlichen Beratungskosten. ...