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Thema: "Grundschuld?"
nur mal so... wenn nicht beurkundet wird/ der deal platzt kann jeder, der die tätigkeit des notars veranlasst hat als kostenschuldner in die pflicht genommen werden. ist leider so. ist schon besser so viel wie möglich vorab zu klären, damits zu keinen stöhrungen und gar noch zu einem rechtsstreit kommt...
nur mal so... wenn nicht beurkundet wird/ der deal platzt kann jeder, der die tätigkeit des notars veranlasst hat als kostenschuldner in die pflicht genommen werden. ist leider so. ist schon besser so viel wie möglich vorab zu klären, damits zu keinen stöhrungen und gar noch zu einem rechtsstreit kommt...
wer hat den jetzt den auszug (unbeglaubigt bzw. beglaubigten) bezahlt, eine gebühr von ca. 10,00 bis 15,00 € werden da fällig
hat der verkäufer noch andere interessenten und wenn du wirklich entschlossen bist zu kaufen aber bedenken wegen andere käufer hast lasse eine auflassungvormerkung eintragen
und wenn kein gültiger kaufvertrag zustande kommt, wer bezahlt dann sein aufwand und auslagen, sicherlich du dann auch oder der verkäufer
hat der verkäüfer den makler beauftragt potenzielle käufer zu suchen
hat der verkäüfer den makler beauftragt potenzielle käufer zu suchen
jep der markler wurde von verkäufer beauftragt!
ein vertrag von mir mit dem markler kommt erst mit einem kaufvertrag zustande
ein vertrag von mir mit dem markler kommt erst mit einem kaufvertrag zustande
hat der verkäufer noch andere interessenten und wenn du wirklich entschlossen bist zu kaufen aber bedenken wegen andere käufer hast lasse eine auflassungvormerkung eintragen
Ich glaube kaum, daß der Verkäufer einer Auflassungsvormerkung zustimmt, wenn nicht bereits ein gültiger Kaufvertrag vorliegt, von daher ... Dummschnack ^^
Ich glaube kaum, daß der Verkäufer einer Auflassungsvormerkung zustimmt, wenn nicht bereits ein gültiger Kaufvertrag vorliegt, von daher ... Dummschnack ^^
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