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Thema: "Grundschuld?"


Mike880
04.01.2009 17:31
Gast
schnacker^^

Skip !.
04.01.2009 17:31
Gast
6

Mike880
04.01.2009 17:33
Gast
ja ist ja gut nun hau mal nicht so durch! hast ja auch 11 jahre vorsprung^^

Skip !.
04.01.2009 17:35
Gast
ich will Dir ja auch nur Mut machen - das wird schon^^

Mike880
04.01.2009 17:41
Gast
ja ja das sagen sie alle! na mal schauen!

Muschelschubser ^.
04.01.2009 19:44
Gast
nur mal so... wenn nicht beurkundet wird/ der deal platzt kann jeder, der die tätigkeit des notars veranlasst hat als kostenschuldner in die pflicht genommen werden. ist leider so. ist schon besser so viel wie möglich vorab zu klären, damits zu keinen stöhrungen und gar noch zu einem rechtsstreit kommt...

Muschelschubser ^.
04.01.2009 19:44
Gast
nur mal so... wenn nicht beurkundet wird/ der deal platzt kann jeder, der die tätigkeit des notars veranlasst hat als kostenschuldner in die pflicht genommen werden. ist leider so. ist schon besser so viel wie möglich vorab zu klären, damits zu keinen stöhrungen und gar noch zu einem rechtsstreit kommt...

Mike880
06.01.2009 22:11
Gast
so im grundbuch sind keinerlei belastungen oder eintragungen

Jens F.
06.01.2009 22:14
Gast
wer hat den jetzt den auszug (unbeglaubigt bzw. beglaubigten) bezahlt, eine gebühr von ca. 10,00 bis 15,00 € werden da fällig

Mike880
06.01.2009 22:16
Gast
der makler^^

Jens F.
06.01.2009 22:17
Gast
hat der verkäufer noch andere interessenten und wenn du wirklich entschlossen bist zu kaufen aber bedenken wegen andere käufer hast lasse eine auflassungvormerkung eintragen

Jens F.
06.01.2009 22:19
Gast
der markler^^, den bezahlst du aber auch und somit auch die gebühren

Mike880
06.01.2009 22:25
Gast
den bezahle ich aber erst wenn ein gültiger kaufvertrag zustande kommt

Jens F.
06.01.2009 22:29
Gast
und wenn kein gültiger kaufvertrag zustande kommt, wer bezahlt dann sein aufwand und auslagen, sicherlich du dann auch oder der verkäufer

hat der verkäüfer den makler beauftragt potenzielle käufer zu suchen

Liebste Göre Der Welt
06.01.2009 22:33
Spion Team
Dann bezahlt es derjenige der den Makler beauftragt hat und das ist wohl nicht er als Käufer

Mike880
06.01.2009 22:34
Gast
jep der markler wurde von verkäufer beauftragt!
ein vertrag von mir mit dem markler kommt erst mit einem kaufvertrag zustande

Skip !.
07.01.2009 11:23
Gast
hat der verkäufer noch andere interessenten und wenn du wirklich entschlossen bist zu kaufen aber bedenken wegen andere käufer hast lasse eine auflassungvormerkung eintragen

Ich glaube kaum, daß der Verkäufer einer Auflassungsvormerkung zustimmt, wenn nicht bereits ein gültiger Kaufvertrag vorliegt, von daher ... Dummschnack ^^
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