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Thema: "Heizkosten! Frage an findige Rechner!!"
eben. durch einen entsprechenden beschluss des amtsgerichts. das gilt für alle, auch die polizei, soweit nicht ein im sog oder der stpo ausdrücklich geregelter ausnahmefall vorliegt. insoweit hättest du auch formulieren können, dass sie die gleichen betretensrechte wie die vollzugsbeamten haben ...
finde ich auch, wenngleich aus zeitgründen die obige darstellung sehr allgemein gehalten ist und die erstreitung des titels einschließlich der nach erstem erfolglosen vollstreckungsversuch erwirkten durchsuchungsbeschluss außer acht lässt.
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