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Thema: "Heizkosten! Frage an findige Rechner!!"


Gast1234
07.01.2009 15:24
Gast
eben. durch einen entsprechenden beschluss des amtsgerichts. das gilt für alle, auch die polizei, soweit nicht ein im sog oder der stpo ausdrücklich geregelter ausnahmefall vorliegt. insoweit hättest du auch formulieren können, dass sie die gleichen betretensrechte wie die vollzugsbeamten haben ...

Skip !.
07.01.2009 15:37
Gast


es macht schon wieder Laune

Jens F.
07.01.2009 15:41
Gast
aber der beschluss, kommt schneller als man sch... kann

Gast1234
07.01.2009 15:42
Gast
finde ich auch, wenngleich aus zeitgründen die obige darstellung sehr allgemein gehalten ist und die erstreitung des titels einschließlich der nach erstem erfolglosen vollstreckungsversuch erwirkten durchsuchungsbeschluss außer acht lässt.

Gast1234
07.01.2009 15:43
Gast
nein @nick_37. zunächst bedarf es eines entsprechenden duldungstitels. und das kann dauern.

Jens F.
07.01.2009 16:03
Gast
schon möglich, ich war ja auch nur der ableser

der eigentümer der wohnung hatte nach 3 monaten einen beschluss zum betreten der wohnräume und ich konnte ablesen

wer weiss ich nicht
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