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Thema: "Kann ich das Autohaus verklagen??"


Monchen_500
29.11.2006 10:36
Gast
doch wenn du garantie hast,dann hast du

alles garantie!!! aber was macht domino im

wald!? grins



29.11.2006 10:37
Gast
ich wer hier noch mal wahnsinnig... das

ist wie beim fußball... alle sind trainer

und können alles...

Biestli F.
29.11.2006 10:38
Gast
domino das ändert nichts daran, dass in

der Schweiz andere GEsetze

herrschen...schon allein das Konkursrecht

ist dort anders als hier das

Insolvenzrecht...also spare dir bitte

solch hirnrissige kommentare...man man

man...du hast doch soooo viel geld...geh

doch zum anwalt und hol dir da rat...

Biestli F.
29.11.2006 10:39
Gast
vor allem ist auch nach dem bgb zwar ein

zweijährige garantie zu gewähren, aber da

gibt es auch einen kleinen haken...ein

halbes jahr muss der händler nachweisen,

dass der mangel nicht an der ware liegt,

1,5 jahre der kunde...nur für die ganz

schlauen hier...

Lucy79
29.11.2006 10:39
reg. Mitglied
du musst eh erst nacherfüllung verlangen,

mit fristsetzung, dann kannste klagen,

musst du vorher androhen... die klage

Lucy79
29.11.2006 10:40
reg. Mitglied
@ babe rfa?


29.11.2006 10:41
Gast
*Baberechtgeb* *schreiendrauslauf*


29.11.2006 10:41
Gast
@trinti

du verkaufst doch auch versicherungen

obwohl du eigentlich gelernter erntehelfer

bist



nochnal zum mitmeißeln.....es gibt

natürlich NICHT auf ALLES garantie!!!

aber wenn dir nach 5.000km die bremscheibe

bricht dann ist das ein fehler im material

und dafür gibts natürlich ersatz vom

hersteller....aber nur material nicht

arbeitslohn!


29.11.2006 10:41
Gast
@ Babe so schaut es aus....... Endlich mal

ne taffe Frau...


29.11.2006 10:42
Gast
Wie jetz 1,5 Jahre muss der Kunde

nachweisen dass der Fehler nicht an der

ware liegt @babe ?

Bisschen sinnlos heut morgen ?


29.11.2006 10:42
Gast
@nicklass: erntefacharbeiter mit

spezialisierung kartoffelernte, bitte...

soviel zeit muss sein!


29.11.2006 10:43
Gast
du hast auf jeden fall ein rückgabe

recht.... und die fehler die du

beschrieben hast, sind eindeutige mängel

am fahrzeug, die man nicht sehen

kann...also müssen sie das fahrzeug auf

jeden fall reparieren oder sogar

zurücknehmen.....wenn du eine anwalt

kennst, einfach mal nachfragen

Biestli F.
29.11.2006 10:45
Gast
@lucy ja

@hornet 1,5 jahre muss der kunde

nachweisen, dass der mangel an der ware

lag..so

@trinti uahhhhhhhh

Kati83
29.11.2006 10:45
reg. Mitglied
nee sie hat recht @ horni


29.11.2006 10:45
Gast
ok jetzt bin ich befriedigt


29.11.2006 10:46
Gast
Hat sie nicht , kati ^^

Biestli F.
29.11.2006 10:47
Gast
recht hat sie trotzdem du nase

Monchen_500
29.11.2006 10:47
Gast
hat sie doch!!!


Lucy79
29.11.2006 10:48
reg. Mitglied
@ babe.. ich auch... beim insov?


29.11.2006 10:48
Gast
Sie hat es zwar richtig gemeint , aber

falsch dargelegt !