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Thema: "Kann ich das Autohaus verklagen??"
ich wer hier noch mal wahnsinnig... das
ist wie beim fußball... alle sind trainer
und können alles...
ist wie beim fußball... alle sind trainer
und können alles...
domino das ändert nichts daran, dass in
der Schweiz andere GEsetze
herrschen...schon allein das Konkursrecht
ist dort anders als hier das
Insolvenzrecht...also spare dir bitte
solch hirnrissige kommentare...man man
man...du hast doch soooo viel geld...geh
doch zum anwalt und hol dir da rat...
der Schweiz andere GEsetze
herrschen...schon allein das Konkursrecht
ist dort anders als hier das
Insolvenzrecht...also spare dir bitte
solch hirnrissige kommentare...man man
man...du hast doch soooo viel geld...geh
doch zum anwalt und hol dir da rat...
vor allem ist auch nach dem bgb zwar ein
zweijährige garantie zu gewähren, aber da
gibt es auch einen kleinen haken...ein
halbes jahr muss der händler nachweisen,
dass der mangel nicht an der ware liegt,
1,5 jahre der kunde...nur für die ganz
schlauen hier...
zweijährige garantie zu gewähren, aber da
gibt es auch einen kleinen haken...ein
halbes jahr muss der händler nachweisen,
dass der mangel nicht an der ware liegt,
1,5 jahre der kunde...nur für die ganz
schlauen hier...
du musst eh erst nacherfüllung verlangen,
mit fristsetzung, dann kannste klagen,
musst du vorher androhen... die klage
mit fristsetzung, dann kannste klagen,
musst du vorher androhen... die klage
@trinti
du verkaufst doch auch versicherungen
obwohl du eigentlich gelernter erntehelfer
bist
nochnal zum mitmeißeln.....es gibt
natürlich NICHT auf ALLES garantie!!!
aber wenn dir nach 5.000km die bremscheibe
bricht dann ist das ein fehler im material
und dafür gibts natürlich ersatz vom
hersteller....aber nur material nicht
arbeitslohn!
du verkaufst doch auch versicherungen
obwohl du eigentlich gelernter erntehelfer
bist

nochnal zum mitmeißeln.....es gibt
natürlich NICHT auf ALLES garantie!!!
aber wenn dir nach 5.000km die bremscheibe
bricht dann ist das ein fehler im material
und dafür gibts natürlich ersatz vom
hersteller....aber nur material nicht
arbeitslohn!
Wie jetz 1,5 Jahre muss der Kunde
nachweisen dass der Fehler nicht an der
ware liegt @babe ?
Bisschen sinnlos heut morgen ?
nachweisen dass der Fehler nicht an der
ware liegt @babe ?
Bisschen sinnlos heut morgen ?
du hast auf jeden fall ein rückgabe
recht.... und die fehler die du
beschrieben hast, sind eindeutige mängel
am fahrzeug, die man nicht sehen
kann...also müssen sie das fahrzeug auf
jeden fall reparieren oder sogar
zurücknehmen.....wenn du eine anwalt
kennst, einfach mal nachfragen
recht.... und die fehler die du
beschrieben hast, sind eindeutige mängel
am fahrzeug, die man nicht sehen
kann...also müssen sie das fahrzeug auf
jeden fall reparieren oder sogar
zurücknehmen.....wenn du eine anwalt
kennst, einfach mal nachfragen





