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Thema: "Rechtliche Frage"



06.10.2007 16:38
Gast
Hallo Spione,
habe da mal eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Habe einen Vertrag abgeschlossen, der erst am 01.11. anfängt, dann hat man 14 Tage zeit, sich zu überlegen, ob man das weitermachen will, wenn nicht, dann muss man noch 2 monate zahlen und und dann ist man raus aus dem Vertrag.
Kann ich den Vertrag nicht jetzt schon kündigen, ohne dass ich noch 2 weitere Monate zahlen muss? Ich mein, der Vertrag beginnt ja eigentlich erst am 01.11, davor durfte man das Angebot kostenlos nutzen.
Wie sieht es rein rechtlich aus?

Rost O.
06.10.2007 16:42
reg. Mitglied
Wann hast du denn Unterschrieben?
War da nicht etwas mit 2 Wochen "bla bla bal".

Steht das da nicht genau drauf? Beim Kleingedruckten?

Freeworker
06.10.2007 16:44
reg. Mitglied
Also meistens ist es so das man generell eine kündigungsfrist von 4 wochen hat ab unterschriftszeit...... das ist unabhängig davon wann der vertrag beginnt...
lg


ps. wenn man aber schon "gebrauch" von dem vertrag gemacht hat dann wird es schwierig

Blümi
06.10.2007 17:41
Gast
schnell ne kündigung schreiben und alles behalten davon. den brief am besten per einschreiben persönlich abgeben abschicken...
von allem ne kopie machen.

Rost O.
06.10.2007 17:48
reg. Mitglied
Hiermit möchte ich den Vertrag mit der NR. xxx zum xx.xx.xx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, kündigen.



Damit greift automatisch der nächte Termin, falls der Angegebene nicht gültig ist.

Monchen_500
06.10.2007 17:59
Gast
wenn dir die allgemeinen geschäftsbedingungen übergeben wurden hast du immer mindestens 2 wochen die möglichkeit zu kündigen. bei einigen sogar bis zu sechs wochen. Kündigung fertig unterschreiben nicht vergessen kopie machen und per einschreiben ab damit

Lucky99
06.10.2007 22:30
reg. Mitglied
Ich weiss nicht genau, worum es geht, aber der vertrag lief ja noch nicht an, also kannst Du wiederrufen.

Sideshow_Bob
06.10.2007 22:58
Gast
Naja würde eher sagen dass die 2 Wochen Widerruf ab dem Unterschriftszeitraum zählen. Und dann sowieso immer schriftlich. Per Fax kannste vergessen, das verschwindet auf unglaubliche Weise.


07.10.2007 10:32
Gast
Fakt ist: Abschlussdatum ist 15.10.2007, Vertragsbeginn: 01.11.2007
Es wurde gesagt, dass man die ersten 14 Tagen eine "Wohlfühlgarantie" hat, in der man kündigen kann, noch 2 Monatsbeträge zahlen muss, aber dann raus ist aus dem Vertrag, ansonsten bin ich 18 Monate gebunden.

Nun frag ich mich aber, wenn ich vor dem Abschlussdatum den Vertrag kündige, ob ich dann immer noch die 2 Monate zahlen muss?


07.10.2007 13:44
Gast
Würde sagen....nutze einfach die 2 Monate, so schlecht ist das größte Fitnessstudio der Stadt wohl nicht......das man durch einen schnellen Vertragsabschluss erst ordentlich sparen möchte um kurz darauf zu erkennen, das man doch keinen Bock auf Sport hat.


07.10.2007 13:50
Gast
Es mag zwar das größte der Stadt sein, aber leider nicht das beste.Es hat auch nichts mit "keinen Bock " zu tun, sind andere Hintergründe. Aber das ist ein anderes Thema.
Ich möchte doch bloß wissen, ob ich, wenn ich jetzt kündige, vor Abschlussdatum, ob ich dann noch die 2 Monate bezahlen muss oder nicht? Der Vertrag wurd ja quasi noch gar nicht abgeschlossen!


07.10.2007 13:55
Gast
anrufen und fragen, ganz einfach.....!

Rost O.
07.10.2007 14:40
reg. Mitglied
Die ersten 14 Tage eine "Wohlfühlgarantie"? Hat man die 14 Tage nicht so oder so.

Und warum sollte man für 2 Monate zahlen wenn man nach 1 Woche gleich den Vertag widerruft? Steht das da so drinne?

Ansonsten wäre 18 Monate gebunden ja doof, siehst ja ganz nett aus.^^


07.10.2007 17:34
Gast
das stinkt ganz schön nach Abzocke ! Wie kommt man zu solchen Verträgen?

Burt
07.10.2007 18:10
reg. Mitglied
Klingt nach einem Vertrag mit der Fitness Company

Also, keine Kündigung, sondern Widderuf. Du hast 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. § 355 BGB Verbrauchervertrag. Egal, was dir die da erzählen wollen. Ihre AGB kann nicht über einem Gesetz stehen. Zumal auf dem Vertrag weder Steuer Nr., noch Finanzamt noch Konto Nr. steht. Ist gesetztlich vorgeschrieben. Würd dir empfehlen, dass schreiben vom Anwalt aufsetzen zu lassen!


07.10.2007 18:16
Gast
kann mir ein Anwalt auch sagen wie ich aus 2-Jahres-Handy-Verträgen raus komme ^^

Jack77
07.10.2007 19:20
reg. Mitglied
Was ich nicht verstehe: Der Vertrag "wurde am 27.10.2007" abgeschlossen und gilt ab 01.11.07. Nach diesen Fakten, unterschreibst Du den doch erst noch

Mal im Ernst: Eigentlich dürfte nichts schief gehen, wenn Du den jetzt schon kündigst. Beherzige die Infos der anderen hier, was die Schriftform angeht. UND: JEDER Vertrag ist aus wirtschaftlichen Gründen auch per sofort kündbar, ohne weitere 2 Monate zu zahlen. Genauer helfen kann Dir da auch gern ein Anwalt, den ich Dir sehr ans Herz legen kann! (Bei Interesse, meld Dich einfach mal)

Gruß
-jack-

Rost O.
07.10.2007 19:34
reg. Mitglied
Nein 15.10.2007 ist vor dem 01.11.07.
Ansonsten sehe ich das auch so.

Und eine Rechtsberatung gehört leider nicht zur Rechtsschutzversicherung und müßte selber gezahlt werden, weil es ja ebend eine Beratung ist und kein Fall wo die Versicherung einschalten muß.

Es gibt allerdings auch Rechtsanwälte, die da eine Ausnahme machen und Beratungsgespräche günstig pauschal abrechnen. Und falls hier jemand so einen kennt, kann er mir auch gerne per Nachricht bescheid geben.

Jack77
07.10.2007 19:41
reg. Mitglied
Heute ist der 07.10. - der 15. kommt aber noch. Wenn der Vertrag am 15.10.2007 unterschrieben wurde, liegt das Datum der Unterschrift in der Zukunft ;o)

Rost O.
07.10.2007 20:11
reg. Mitglied
Stimmt. Sorry.^^ Daran dachte ich nicht.*g