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Thema: "richterin erlaubt prügel in der ehe"
Weil der Koran Männern angeblich erlaubt, ihre Frauen zu schlagen, wurde einer geprügelten Ehefrau die schnelle Scheidung verwehrt
Frankfurt/Main – Sie lebte jeden Tag in Angst. Vor den ständigen Schlägen, vor den Demütigungen und den Todesdrohungen.
SIE WOLLTE NUR, DASS ES ENDLICH VORBEI IST!
Die Familie der jungen Frau (26) stammt aus Marokko, sie selbst wurde in Deutschland geboren, hat einen deutschen Pass, trägt kein Kopftuch. Vor fünf Jahren heiratete sie einen Marokkaner (28), hat mit ihm zwei Kinder. Aber die Ehe blieb nicht glücklich. Sie wurde vom Mann regelmäßig verprügelt und sogar mit Mord bedroht.
Im Mai 2006 eskalierten die Streits, die Polizei kam, der Mann musste ausziehen. Die Frau wollte sich nach fünf Jahren Ehe scheiden lassen, möglichst schnell, ohne Trennungsjahr. Ihre Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliere ihr Mann auch das Recht, sie zu schlagen. Doch Christa D. (54), die zuständige Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht, lehnte ihren Härtefall-Antrag ab – die Züchtigung von Frauen sei im Koran schließlich vorgesehen!
Die skandalöse Begründung: Beide Ehepartner stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Zitat: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragssteller geheiratet hat.“ Die Ausübung des Züchtigungsrechts nach der Sure 4,34 begründe daher „keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB“.
Werden religiöse Regeln in unserem Land etwa höher bewertet als Menschenrechte und Grundgesetz? Oder ist diese unfassbare Entscheidung nur der Irrtum einer einzelnen Richterin?
Das Amtsgericht Frankfurt hat gestern einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin akzeptiert. Jetzt wird der Fall neu verhandelt. Ob das der misshandelten Ehefrau noch hilft, ist fraglich: Im Mai ist das Trennungsjahr bereits abgelaufen.
Amtsrichterin Christa D. machte vor 10 Jahren Schlagzeilen. Damals erschoss in ihrem Gerichtssaal ein Mann seine Ex-Frau.
Ist die Richterin unbelehrbar? In einer Entgegnung zum Befangenheitsantrag schrieb sie: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, „wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Man
Frankfurt/Main – Sie lebte jeden Tag in Angst. Vor den ständigen Schlägen, vor den Demütigungen und den Todesdrohungen.
SIE WOLLTE NUR, DASS ES ENDLICH VORBEI IST!
Die Familie der jungen Frau (26) stammt aus Marokko, sie selbst wurde in Deutschland geboren, hat einen deutschen Pass, trägt kein Kopftuch. Vor fünf Jahren heiratete sie einen Marokkaner (28), hat mit ihm zwei Kinder. Aber die Ehe blieb nicht glücklich. Sie wurde vom Mann regelmäßig verprügelt und sogar mit Mord bedroht.
Im Mai 2006 eskalierten die Streits, die Polizei kam, der Mann musste ausziehen. Die Frau wollte sich nach fünf Jahren Ehe scheiden lassen, möglichst schnell, ohne Trennungsjahr. Ihre Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliere ihr Mann auch das Recht, sie zu schlagen. Doch Christa D. (54), die zuständige Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht, lehnte ihren Härtefall-Antrag ab – die Züchtigung von Frauen sei im Koran schließlich vorgesehen!
Die skandalöse Begründung: Beide Ehepartner stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Zitat: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragssteller geheiratet hat.“ Die Ausübung des Züchtigungsrechts nach der Sure 4,34 begründe daher „keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB“.
Werden religiöse Regeln in unserem Land etwa höher bewertet als Menschenrechte und Grundgesetz? Oder ist diese unfassbare Entscheidung nur der Irrtum einer einzelnen Richterin?
Das Amtsgericht Frankfurt hat gestern einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin akzeptiert. Jetzt wird der Fall neu verhandelt. Ob das der misshandelten Ehefrau noch hilft, ist fraglich: Im Mai ist das Trennungsjahr bereits abgelaufen.
Amtsrichterin Christa D. machte vor 10 Jahren Schlagzeilen. Damals erschoss in ihrem Gerichtssaal ein Mann seine Ex-Frau.
Ist die Richterin unbelehrbar? In einer Entgegnung zum Befangenheitsantrag schrieb sie: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, „wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Man
Ist die Richterin unbelehrbar? In einer Entgegnung zum Befangenheitsantrag schrieb sie: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, „wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt.“
tja... Religion wechseln und wild um sich Prügeln dürfen... Nach deutschem Recht geheiratet und nach Islamistischem Recht verhandelt oder wie darf man das interpretieren???
meine meinung über den islam werde ich hier nicht preisgegeben, könnte unter umständen von vielen wieder falsch verstanden werden ...
Einfach nur krank!! Normalerweise stehen in meinen augen das grundgesetz an oberster stelle in deutschland!!! Und da ist die religion auch egal!! in meinen augen!
so sehe ich das auch @super
aber hat diese richterin eventuell sogar recht? ich meine, legt sie das recht SO richtig aus?
darüber denk ich gerade nach.
oder hat sie voll in die diesteln gegriffen?
aber hat diese richterin eventuell sogar recht? ich meine, legt sie das recht SO richtig aus?
darüber denk ich gerade nach.
oder hat sie voll in die diesteln gegriffen?
@ata das ist jetzt net der punkt. sind ja alle erwachsen. aber dieser richterspruch. darum gehts doch.
Ja!! irgendwo hat die richterin recht damit das sie meint dir frau wüsste worauf sie sich einlässt!! Aber trotzdem ist das Gestz doch wichtiger als Glaube oder religion!!
hmmm ob sie recht hat oder nicht entscheidet ein richter!! und wie er das ganze dann auslegt!??!? Also ich finde das sie unrecht mit ihrem urteil hat!! Denn Ich denke im gesetz steht es das sich kein mensch in irgendeiner form angreifen lassen muss ob körperlich oder geistig (sinngemäß).
Und dies hat ihr mann oder ex mann nun halt getan!!
meine meinung!? und wie siehst du das armand?
Und dies hat ihr mann oder ex mann nun halt getan!!
meine meinung!? und wie siehst du das armand?




