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Thema: "richterin erlaubt prügel in der ehe"


Armand
22.03.2007 16:18
Gast
Weil der Koran Männern angeblich erlaubt, ihre Frauen zu schlagen, wurde einer geprügelten Ehefrau die schnelle Scheidung verwehrt

Frankfurt/Main – Sie lebte jeden Tag in Angst. Vor den ständigen Schlägen, vor den Demütigungen und den Todesdrohungen.

SIE WOLLTE NUR, DASS ES ENDLICH VORBEI IST!

Die Familie der jungen Frau (26) stammt aus Marokko, sie selbst wurde in Deutschland geboren, hat einen deutschen Pass, trägt kein Kopftuch. Vor fünf Jahren heiratete sie einen Marokkaner (28), hat mit ihm zwei Kinder. Aber die Ehe blieb nicht glücklich. Sie wurde vom Mann regelmäßig verprügelt und sogar mit Mord bedroht.

Im Mai 2006 eskalierten die Streits, die Polizei kam, der Mann musste ausziehen. Die Frau wollte sich nach fünf Jahren Ehe scheiden lassen, möglichst schnell, ohne Trennungsjahr. Ihre Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliere ihr Mann auch das Recht, sie zu schlagen. Doch Christa D. (54), die zuständige Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht, lehnte ihren Härtefall-Antrag ab – die Züchtigung von Frauen sei im Koran schließlich vorgesehen!

Die skandalöse Begründung: Beide Ehepartner stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Zitat: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragssteller geheiratet hat.“ Die Ausübung des Züchtigungsrechts nach der Sure 4,34 begründe daher „keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB“.

Werden religiöse Regeln in unserem Land etwa höher bewertet als Menschenrechte und Grundgesetz? Oder ist diese unfassbare Entscheidung nur der Irrtum einer einzelnen Richterin?

Das Amtsgericht Frankfurt hat gestern einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin akzeptiert. Jetzt wird der Fall neu verhandelt. Ob das der misshandelten Ehefrau noch hilft, ist fraglich: Im Mai ist das Trennungsjahr bereits abgelaufen.

Amtsrichterin Christa D. machte vor 10 Jahren Schlagzeilen. Damals erschoss in ihrem Gerichtssaal ein Mann seine Ex-Frau.

Ist die Richterin unbelehrbar? In einer Entgegnung zum Befangenheitsantrag schrieb sie: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, „wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Man

Armand
22.03.2007 16:18
Gast
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Armand
22.03.2007 16:19
Gast
Ist die Richterin unbelehrbar? In einer Entgegnung zum Befangenheitsantrag schrieb sie: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, „wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt.“

Armand
22.03.2007 16:19
Gast
was sagt ihr dazu?
was haltet ihr davon?

Knuddeltiggaaa
22.03.2007 16:23
Gast
tja... Religion wechseln und wild um sich Prügeln dürfen... Nach deutschem Recht geheiratet und nach Islamistischem Recht verhandelt oder wie darf man das interpretieren???

Armand
22.03.2007 16:24
Gast
sieht fast so aus. ich finde das ungeheuerlich.


22.03.2007 16:25
Gast
meine meinung über den islam werde ich hier nicht preisgegeben, könnte unter umständen von vielen wieder falsch verstanden werden ...

Armand
22.03.2007 16:25
Gast
es geht ja auch nur um dieses eine thema. um diesen artikel @ ata

Super L.
22.03.2007 16:25
reg. Mitglied
Einfach nur krank!! Normalerweise stehen in meinen augen das grundgesetz an oberster stelle in deutschland!!! Und da ist die religion auch egal!! in meinen augen!

Armand
22.03.2007 16:26
Gast
nicht um den islam als solches. glauben kann jeder was und wie er möchte.


22.03.2007 16:28
Gast
Selbst Schuld!!!

Armand
22.03.2007 16:28
Gast
so sehe ich das auch @super
aber hat diese richterin eventuell sogar recht? ich meine, legt sie das recht SO richtig aus?
darüber denk ich gerade nach.
oder hat sie voll in die diesteln gegriffen?

Caro316ti
22.03.2007 16:28
Gast
Ohne worte!!!


22.03.2007 16:28
Gast
was lassen sich die weiber auch mit diesem volk ein ...

Armand
22.03.2007 16:29
Gast
@ata das ist jetzt net der punkt. sind ja alle erwachsen. aber dieser richterspruch. darum gehts doch.

Armand
22.03.2007 16:30
Gast
das so etwas hier bei uns SO entschieden wird. DAS find ich seltsam.

Super L.
22.03.2007 16:31
reg. Mitglied
Ja!! irgendwo hat die richterin recht damit das sie meint dir frau wüsste worauf sie sich einlässt!! Aber trotzdem ist das Gestz doch wichtiger als Glaube oder religion!!

Armand
22.03.2007 16:32
Gast
denk ich auch @super
aber rein rechtlich hat diese richterin recht oder wie?

Super L.
22.03.2007 16:34
reg. Mitglied
hmmm ob sie recht hat oder nicht entscheidet ein richter!! und wie er das ganze dann auslegt!??!? Also ich finde das sie unrecht mit ihrem urteil hat!! Denn Ich denke im gesetz steht es das sich kein mensch in irgendeiner form angreifen lassen muss ob körperlich oder geistig (sinngemäß).

Und dies hat ihr mann oder ex mann nun halt getan!!

meine meinung!? und wie siehst du das armand?

Sunshine20
22.03.2007 16:34
Gast
Ihr ist so einiges Ungerrecht in derJustiz und für mich sind Anwälte und Richter o.ä. manchmal Leute die niicht über andere leute urteilen dürfen da sie selbst ein Ding an der Klatsche haben!Und solche Menschen können das Leben anderer durch falsche Urteile komplett zerstören