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Thema: "richterin erlaubt prügel in der ehe"


Caro316ti
22.03.2007 16:55
Gast
naja wenn meinem partner ein einziges mal die hand gegenüber mir ausrutscht und es danach auch wirklich bereut ist das ja immernoch anders als wenn er mich permanent prügelt!


22.03.2007 16:55
Gast
schau ins bgb @armand, dann beantworten sich deine fragen von ganz alleine.

Armand
22.03.2007 16:58
Gast
hä? wenn dein kerl dir ne rechte verpasst ist das okay? @caro

Knuddeltiggaaa
22.03.2007 16:58
Gast
Ins BGB?? hmmm.. da gibts ja net sooo viel zu lesen... worauf genau willst denn hinaus?? @Kagemusha


22.03.2007 16:59
Gast
Caro aber auf den Po darf ich dir schon leicht schlagen beim Akt?

Caro316ti
22.03.2007 16:59
Gast
das hab ich nicht gesagt aber das ist doch nicht gleich ein grund für ne härtefallscheidung!

Caro316ti
22.03.2007 16:59
Gast
beim akt; mein hase... weißt doch wie ich darauf stehe! *rrrr*


22.03.2007 17:00
Gast
Höre auf, die Schreibtischplatte ist schon gerissen!!!


22.03.2007 17:01
Gast
wovon?

Caro316ti
22.03.2007 17:01
Gast
oh baby... *g*

Kruemoline
22.03.2007 17:01
Gast
zwischen nem zarten klapps und richtiger prügel liegt auch ein himmelweiter unterschied


22.03.2007 17:02
Gast
Nicklass wovon wohl... Vom briefbeschwerer^^


22.03.2007 17:03
Gast
Ups da redet wer aus Erfahrung ??? Kruemo?

MarcelloMello
22.03.2007 17:03
reg. Mitglied
ja eben, solange es sich nur um EINEN Faustschlag handelt finde ich das auch ok, woher soll sie sonst wissen wie ihre hierachische Stellung innerhalb der Beziehung ist....

Knuddeltiggaaa
22.03.2007 17:03
Gast
Thema läuft auf Pro7...

Kruemoline
22.03.2007 17:04
Gast
ja, so ein schuhabdruck für mindestens zwei wochen aufm hintern is schon eine schöne sehenswürdigkeit....


22.03.2007 17:05
Gast
@knuddeltiggaaa: das bgb erlaubt die sofortige scheidung bei unzumutbaren zuständen, d.h. im falle häuslicher gewalt. hier ist jedoch das ipr, d.h. das internationale privatrecht, betroffen, zu welchem sich im egbgb ausführliche regelungen befinden. hier kommt es zu spannungen zwischen ausländischem recht und dem deutschen recht, dem ordre public. insofern lag die richterin nicht vollkommen falsch, hat jedoch den ordre public nicht ausreichend beachtet.

der hinweis ging allerdings an armand. die fragen waren bestenfalls populistisch.

außerdem besitzen richter unabhängigkeit. die jetzige aufregung ist daher ebenfalls populistisch. wer aus bild zitiert, ist selber schuld.

Caro316ti
22.03.2007 17:05
Gast
das hat doch nichts mit erfahrung zu tun oder doch?

Armand
22.03.2007 17:07
Gast
bitte beim thema bleiben.
wenn caro sich gern auf die fresse kloppen lässt ist das ihr privates problem.


22.03.2007 17:07
Gast
son schönen strammen zug mit ner reitgerte hat noch niemanden geschadet^^