@sav na schau einfach mal rein. vielleicht sind wir noch da. sonst sehen wir uns am samstag.
- diebstahl: wer eine fremde bewegliche sache einem anderen wegnimmt in der absicht, diese sich oder einem dritten rechtswidrig anzueignen
- einbruchsdiebstahl = besonders schwerer fall: wenn der täter in ein gebäude usw. einbricht, einsteigt usw.
dieser rechtsrat ist kostenlos