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Thema: "verfassungsfeinflich?"


Prinzessin S.
17.07.2007 8:52
Gast
Nee, dass stimmt leider auch. Nun kommt ihr könnt das ruhig mal sagen, wenn also so denken wir ihr und immer nur sagen guck doch selber nach denn kann das mit der Bildung auch nicht weiter gehen.

Gartensaisoneröffner ^^
17.07.2007 8:54
Spion Team
argh, es ist eine verfassung geworden, schmeißt die alten bücher weg!


17.07.2007 8:54
Gast
@sweety
im übrigen finde ich deine frisur auch "verfassungsfeindlich"^^

Prinzessin S.
17.07.2007 8:56
Gast
Hm... zum Glück ist das Bild nicht mehr so aktuell. Bätsch!

Kh80
17.07.2007 9:48
reg. Mitglied
also die antworten von gott waren bisjetzt die besten

Kaffeeheld
17.07.2007 23:16
Gast
@hagakure
einen wunderschönen Guten Abend

Also eine Meinung gibt es nicht dazu. Es ist so wie es ist

Was kann man im Allgemeinen unter diesen Grundgesetz verstehen:
Das Grundgesetz mag einen "verfassungsähnlichen" Charakter haben. Aber allein schon Art. 146 GG zeigt an, daß es sich dabei niemals um eine Verfassung handelt. Es diente lediglich dazu, dem öffentlichen Leben (für eine Übergangszeit) eine gewisse Ordnung zu geben.

Es heißt auch nicht umsonst Grundgesetz für die BRD. (und nicht GG der BRD) Es wurde zusammengetüftelt von sogenannten "Deutschlandexperten" innerhalb von ein paar Monaten für das besetzte Gebiet der Allierten später BRD (Verwaltungsorgan) Adenauer & Co konnten noch ein paar Ideen einbringen und hatten danach die Ehre es der Form halber abzunicken.

Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

OB das GG eine Verfassung ist oder nicht ist in erste Linie nicht so wichtig, denn es geht noch einfacher.

Gibt es eine Staatsbürgerschaft der BRD?

Ich habe mal versucht eine Staatsbürgerschaft der BRD zu bekommen, bis Heute ohne Erfolg.
Der Generalbundesanwalt schrieb ich solle mir dafür einen Anwalt nehmen. Ja selbst der Generalbundesanwalt konnte mir nicht sagen bzw. zeigen das ich Staatsbürger der BRD bin.

Im BRD Reisepass oder Personalausweis steht ja auch keine Staatsangehörigkeit drin und auch keine Nationalität

deutsch = Adj.
Deutsch = Sprache
Deutsche(r) Nationalität

Das Staatsministerium des Innerin äußert sich folgender Maßen zu den BRDpässen

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Was sagt das Stag dazu?
§1 StAG
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

OK ich verstehe ein Kind ist das in den Kindergarten geht. lol und wieder steht nichts von der BRD

Mit sonnigen Grüßen

Falk


18.07.2007 8:54
Gast
@kaffeeheld: natürlich ist es so, wie es ist. aber das gg ist verfassung im materiellen sinn. der name ist insoweit unerheblich. das zustandekommen des gg mag zunächst gegen den charakter einer verfassung gesprochen haben, allerdings ist dies völkerrechtlich unerheblich und das gg als verfassung anerkannt. spätestens nach der wiedervereinigung erfüllt das gg alle voraussetzungen für eine verfassung. als solche wird sie auch betrachtet.

der umstand, das du deutscher und nicht staatsbürger der brd bist, beruht auf dem umstand, das deutschland dem abstammungsprinzip und nicht dem territorialprinzip folgt. dies wurde bereits im rustag normiert.

mit ebenso sonnigen grüßen
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