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Thema: "verfassungsfeinflich?"
im grundgesetz steht in artikel 5: „jeder haat das recht seine meinung in wort, schrift und bild frei zu äußern und zu verbreiten[...].“ aber jedes gesetz seine grenzen findet, dort wo andere gesetze verletzt werden könnten. so garantiert der artikel 2 des gg das recht auf freie entfaltung der persönlichkeit. dies heißt z.b., dass kinder vor medien zu schützen sind, welche sie beeinflussen könnten. deshalb gibt es ein „gesetz über die verbreitung von jugendgefährdenden schriften.“
das ziel der werbung ist es die menschen bewusst zu beeinflussen, dass die zu bewerbenden produkte gekauft werden. damit wird durch werbung die freie entfaltung der persönlichkeit verletzt.
deshalb jetzt meine frage: ist werbung verfassungsfeinflich?
das ziel der werbung ist es die menschen bewusst zu beeinflussen, dass die zu bewerbenden produkte gekauft werden. damit wird durch werbung die freie entfaltung der persönlichkeit verletzt.
deshalb jetzt meine frage: ist werbung verfassungsfeinflich?
Müsste dann nicht jegliche Art von Werbung verboten werden? Nur bei der Vielzahl von Werbeangeboten bildet man sich doch auch so seine Meinung...
grober unfug @kh80. die lektüre des gg wird noch einmal dringend empfohlen. für den anfang genügt bereits artikel 1 absatz 3 gg. anschließend bitte bei wikipedia unter praktischer konkordanz nachlesen.
Werbung erhebt nicht den Anspruch aufzuklären oder eine Anleitung für ein Produkt zu liefern. Es ist vielmehr die Aufgabe für ein Produkt zu werben, wenn auch mit Psycholgischen Mitteln und Rethorik. Meist auch mit einer Strory die sich in den Köpfen der leute einfranzt, ähnlich wie ein Ohrwurm in der Musikbranche.
Der Mensch ist nun mal nicht frei von äusseren Einflüssen und somit wird das Ziel erreicht, die Ware im Absatz bzw. Umsatz zu steigern.
Es liegt an jedem selber für sich herraus zu finden ob er das beworbene Produkt kauft.
Ich stimme @hagakur darin zu.
Der Mensch ist nun mal nicht frei von äusseren Einflüssen und somit wird das Ziel erreicht, die Ware im Absatz bzw. Umsatz zu steigern.
Es liegt an jedem selber für sich herraus zu finden ob er das beworbene Produkt kauft.
Ich stimme @hagakur darin zu.
Na ick hab da mal was vorbereitet...ick koch ja och gern...*gg*
Kommentare und Erklärungen...das mußte schon mal machen um die Dinge auch für einen selber begreiflich zu machen.
Denn nur einfach Becksche lesen nutzt herzlich wenig. Wäre wir einen lottoschein auszufüllen ohne ihn abzugeben.
Kommentare und Erklärungen...das mußte schon mal machen um die Dinge auch für einen selber begreiflich zu machen.
Denn nur einfach Becksche lesen nutzt herzlich wenig. Wäre wir einen lottoschein auszufüllen ohne ihn abzugeben.
äh normal. kommt glaube ich schon ein wenig darauf an wei man erzogen wurde. Obwohl nicht so ganz. es liegt an jedem selber ob man es sich bequem macht und alles schluckt oder die Dinge hinterfragt. spätestens wenn du dann aneckst, hast du die Möglichkeit zu fragen warum ist das so und die Dinge nehmen ihren Lauf.
zu kruemoline, petrie & und zum thema praktische konkordanz
nein, werbung müsste nicht verboten werden, nur werbung, welche direkt auf kinder zielt.
und zu hagakure
was willst du mir mit dem arttikel1 absatz 3 sagen, dass das gg bindent ist?
nein, werbung müsste nicht verboten werden, nur werbung, welche direkt auf kinder zielt.
und zu hagakure
was willst du mir mit dem arttikel1 absatz 3 sagen, dass das gg bindent ist?
einen wunderschönen Guten Tag
1. das GG ist keine Verfassung (steht sogar drin)
2. lese den Artikel 144 (2) mit den Verweis auf Artikel 23 und dann drüften all deine Fragen beantwortet sein
Mit sonnigen Grüßen
Falk
1. das GG ist keine Verfassung (steht sogar drin)
2. lese den Artikel 144 (2) mit den Verweis auf Artikel 23 und dann drüften all deine Fragen beantwortet sein
Mit sonnigen Grüßen
Falk
@kaffeeheld: unbeschadet des namens; was ist das gg deiner ansicht nach? und was vor allem soll der bezug auf artikel 144 abs. 2 gg?









