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Thema: "verfassungsfeinflich?"


Kh80
15.07.2007 17:44
reg. Mitglied
im grundgesetz steht in artikel 5: „jeder haat das recht seine meinung in wort, schrift und bild frei zu äußern und zu verbreiten[...].“ aber jedes gesetz seine grenzen findet, dort wo andere gesetze verletzt werden könnten. so garantiert der artikel 2 des gg das recht auf freie entfaltung der persönlichkeit. dies heißt z.b., dass kinder vor medien zu schützen sind, welche sie beeinflussen könnten. deshalb gibt es ein „gesetz über die verbreitung von jugendgefährdenden schriften.“
das ziel der werbung ist es die menschen bewusst zu beeinflussen, dass die zu bewerbenden produkte gekauft werden. damit wird durch werbung die freie entfaltung der persönlichkeit verletzt.
deshalb jetzt meine frage: ist werbung verfassungsfeinflich?

Kruemoline
15.07.2007 17:46
Gast
Müsste dann nicht jegliche Art von Werbung verboten werden? Nur bei der Vielzahl von Werbeangeboten bildet man sich doch auch so seine Meinung...


15.07.2007 17:56
Gast
grober unfug @kh80. die lektüre des gg wird noch einmal dringend empfohlen. für den anfang genügt bereits artikel 1 absatz 3 gg. anschließend bitte bei wikipedia unter praktischer konkordanz nachlesen.

Petrie
15.07.2007 18:31
Gast
Werbung erhebt nicht den Anspruch aufzuklären oder eine Anleitung für ein Produkt zu liefern. Es ist vielmehr die Aufgabe für ein Produkt zu werben, wenn auch mit Psycholgischen Mitteln und Rethorik. Meist auch mit einer Strory die sich in den Köpfen der leute einfranzt, ähnlich wie ein Ohrwurm in der Musikbranche.
Der Mensch ist nun mal nicht frei von äusseren Einflüssen und somit wird das Ziel erreicht, die Ware im Absatz bzw. Umsatz zu steigern.
Es liegt an jedem selber für sich herraus zu finden ob er das beworbene Produkt kauft.
Ich stimme @hagakur darin zu.

Petrie
15.07.2007 18:32
Gast
evtl. wäre noch der Kommentar zum GG zu empfehlen...


15.07.2007 18:50
Gast
das wäre ja zu schön um wahr zu sein, dass hier mal jemand einen kommentar zur hand nimmt @petrie

Petrie
15.07.2007 18:58
Gast
Na ick hab da mal was vorbereitet...ick koch ja och gern...*gg*
Kommentare und Erklärungen...das mußte schon mal machen um die Dinge auch für einen selber begreiflich zu machen.
Denn nur einfach Becksche lesen nutzt herzlich wenig. Wäre wir einen lottoschein auszufüllen ohne ihn abzugeben.


15.07.2007 19:00
Gast
exakt @petrie. aber wer macht das hier schon? statt dessen wird irgend etwas gefaselt...

Petrie
15.07.2007 19:08
Gast
äh normal. kommt glaube ich schon ein wenig darauf an wei man erzogen wurde. Obwohl nicht so ganz. es liegt an jedem selber ob man es sich bequem macht und alles schluckt oder die Dinge hinterfragt. spätestens wenn du dann aneckst, hast du die Möglichkeit zu fragen warum ist das so und die Dinge nehmen ihren Lauf.

Kh80
16.07.2007 15:32
reg. Mitglied
zu kruemoline, petrie & und zum thema praktische konkordanz
nein, werbung müsste nicht verboten werden, nur werbung, welche direkt auf kinder zielt.

und zu hagakure
was willst du mir mit dem arttikel1 absatz 3 sagen, dass das gg bindent ist?


16.07.2007 18:23
Gast
es scheint, du hast ihn nicht gelesen @kh80


16.07.2007 18:27
Gast
@haga ... kannst du dich mit dem riesen stock eigentlich noch bewegen ?

GOTT*statt*odin
16.07.2007 18:37
reg. Mitglied

GOTT*statt*odin
16.07.2007 18:38
reg. Mitglied

GOTT*statt*odin
16.07.2007 18:39
reg. Mitglied

GOTT*statt*odin
16.07.2007 18:39
reg. Mitglied

LBCCaleb
16.07.2007 20:05
reg. Mitglied
ey nichts gegen absolut....^^

Kaffeeheld
16.07.2007 21:52
Gast
einen wunderschönen Guten Tag

1. das GG ist keine Verfassung (steht sogar drin)

2. lese den Artikel 144 (2) mit den Verweis auf Artikel 23 und dann drüften all deine Fragen beantwortet sein

Mit sonnigen Grüßen

Falk


17.07.2007 7:45
Gast
@kaffeeheld: unbeschadet des namens; was ist das gg deiner ansicht nach? und was vor allem soll der bezug auf artikel 144 abs. 2 gg?

Prinzessin S.
17.07.2007 7:51
Gast
Das GG ist die Deutsche Demokratische Grundordnung. Verfassung wird es im Sprachgebrauch aber trotzdem genannt, deswegen auch Verfassunggericht. Aber die eigentlichen Verfassungen sind den einzelnen Ländern vorbehalten.