Forum

Thema: "Gewalt der Polizei bei Demo in Berlin"


MichBeck
13.10.2009 23:27
Spion Team
Nur mal angenommen, der unwahrscheinliche Fall tritt ein, dass das Volk die Schnauze voll hat, sich von einem Haufen Korrupten studierten Weltentfremdetter homosexuellen, verbissenen körperlich Behinderten, und nichts tuenden Omas einschränken und ausbeuten zu lassen.

du bist wahrlich der inbegriff von toleranz was? sind bei dir tatsächlich "homosexuell" und "körperlich behindert" schimpfworte? genau so wendest du sie nämlich an? dann dürftest du dich gerade in deiner argumentationsführung disqualifiziert haben..

ich habe nichts gegen Homosexuelle ich denke nur Leute in der Politik sollten Eier haben.

frauen haben also in der Politik nichts zu suchen? sehr fortschrittlich?

ich glaube du schreibst reichlich dünnschiss und solltest mal über deine Wortwahl nachdenken.. du magst vielleicht in der einen oder anderen Aussage Recht haben.. aber deine Art es auszudrücken zertrampelt die hinten die blumen die du vorne säst..

Nicklass
13.10.2009 23:52
Gast
habe ich beim lesen auch so empfunden

Ilana
14.10.2009 9:37
Gast
Ok ich gebe zu…, das der Sarkasmus meiner Post’s in diesem Fall etwas über die Stränge geschlagen ist.., aber genau genommen, versuche ich lediglich eine Sprache zu sprechen die ausnahmslos „jeder“ versteht ! Da brauche ich nicht um den heißen Brei reden, sondern kann, soll und muss die Dinge genau so auf den Punkt bringen wie sie sich dar stellen.

@ Mich Beck: keine Eier haben = umgangssprachlich Weichei
Und ja.., ich bin der Inbegriff von Toleranz, ich suche mir nämlich nicht aus jedem Post ne Stelle raus die man auch „anders verstehen kann“ und hacke so lange darauf rum, bis ich mich wieder gut fühle.

@ Nicklass: ………….???

@ Gartensaisoneröffner: das klingt wieder voll gut was Du da geschrieben hast, nur ließt es sich für mich wie wenn einer mit nem Schirm in die Schwimmhalle geht, völlig am Thema vorbei.
Argumentlosigkeit: ich kann kein Argument finden in Deinem Post
Toleranz: wo an welcher stelle bin ich untollerant? Etwa da wo ich mich schäme das ein verpickeltes Mädchen ohne Englischkenntnisse nun unser Außenminister wird..??
Also ich hab selber Pickel..!
is der hungerwinter 1946 ausgebrochen oder was?! Was bitte hat das mit Ungerechtigkeit, Gier und Leid zu tun..??
Nur mal zu Info: wenn die Menschen in den Industrienationen nur 20% weniger Fleisch essen würden. Könnte man mit den dadurch frei werdenden Ressourcen, den Hunger von derzeit EINER MILLIARDE MENSCHEN besiegen.
Dieses System von Ungerechtigkeit, Gier und Leid kann überhaupt nur funktionieren, weil es Menschen gibt die genau so denken wie offensichtlich Du, nämlich das absolut nichts einzuwenden ist, wenn des einen Freud des anderen Leid ist.

Aber das Thema war „Schusswaffengebrauch auf Demonstrationen“ und dazu habt ihr alle drei leider nicht mal im Ansatz was sagen wollen. Also was ist der Sinn eurer Antworten auf mein Post?? Wo sind die Argumente..?? Wenn es euch so wichtig ist, in eurer Meinung bestärkt zu bleiben, dann denkt mal drüber nach warum….!!

Gartensaisoneröffner ^^
14.10.2009 10:07
Spion Team
ah ja, aber eine hetze gegen homosexuelle und behinderte war teil des themas? mal abgesehen davon, dass es per umgangsformen nicht erwünscht ist. denn wenn du kompetenz / intelligenz nur in abhängigkeit von behinderungen und sexuellen neigungen zusprichst, dann bist du ähnlich gestrickt wie adolf nazi und seine schergen. aber das nur am rande...

naja obwohl, im Vertrag von Lissabon ist das ja jetzt zum Glück eindeutig geregelt worden, wie mit „Demonstrationen“ um zu gehen ist, die aus dem Ruder laufen..,
sobald sich eine Demonstration als Aufstand oder „Aufruhr“ bezeichnen lässt (was nicht unbedingt von vorgegebenen Kriterien ab hängt sondern eher von einer „Experteneinschätzung“) ist der gebrauch von „Schusswaffen“ kein Verstoß gegen das Recht auf Leben.


um es kurz zu machen: ich hab den vertrag nach folgenden worten durchsucht:
- recht auf leben
- schusswaffen
- demonstration
- aufstand
- aufruhr
--> jeweils 0 treffer. soviel dann auch zu "eindeutig geregelt".

gib doch mal ne quelle an, ich wäre gespannt ^^

Gartensaisoneröffner ^^
14.10.2009 10:09
Spion Team
- experten: 0 treffer ^^

Ilana
14.10.2009 11:28
Gast
Quelle wie immer und für alle „WIKI“

………..Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[99] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls u. a. die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.

Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet

JEDOCH:

Artikel 28 sagt aus, das „die EU“ die „erforderlichen Beschlüsse“ zur Außen und „Sicherheitspolitik“ alleine beschließt,
Artikel 25 sagt aus, das „die EU“ beschließt wie die Beschlüsse umgesetzt werden, wie die einzelnen Staatlichen Organe die Beschlüsse umzusetzen haben
Artikel 24 (3) sagt aus, das dem Vorbehaltlos folge zu leisten ist
Und Artikel 276 sagt aus, das die EU keinerlei Verantwortung dafür übernimmt

kein Problem, GARTENSAISONERÖFFNER, frag ruhig wenn Du etwas nicht verstehst.

ah ja, aber eine hetze gegen homosexuelle und behinderte war teil des Themas? mal abgesehen davon, dass es per Umgangsformen nicht erwünscht ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Hetze
keiner dieser Punkte lässt sich eindeutig auf meinen Post beziehen,
die Unterstellung von "Hetze" von einem MODERATOR finde ich es allerdings sehr fragwürdig.

Gartensaisoneröffner ^^
14.10.2009 12:04
Spion Team
du sagst es:
1. aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte
2. Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet
3. und was du weggelassen hast:
Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.


Artikel 28 sagt aus, das „die EU“ die „erforderlichen Beschlüsse“ zur Außen und „Sicherheitspolitik“ alleine beschließt,

demonstrationen sind außen- und sicherheitspolitik? *brüller*
schauen wir mal auf die aufgaben des hohen vertreters für die GASP:
Der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist ein Amt im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Es verkörpert den Willen der Mitgliedstaaten der EU, nach außen in weltpolitischen Fragen eine einheitliche Position zu vertreten.
http://de.wikipedia.org/wiki/..._Sicherheitspolitik

wir reden immernoch über den von dir angeprangerten vertrag von lissabon. und immernoch sehe ich nix, wo demonstranten einfach so erschossen werden dürfen.
http://www.consilium.europa.e...ad/cg00014.de07.pdf

die goldwaage kann ich auch gern noch rausholen, dann sehe ich aber schwarz ^^

Tim93
14.10.2009 12:10
Gast
mach doch lieber nen schwanzvergleich dann hab ihr es schneller raus^^

ich denke ähnlich wie Nicklass das war ein einzelfall, schwarze Schafe gibt es überall. Nur schade das in so einem Fall die Kollegen nicht untereinander eingreifen.

Gartensaisoneröffner ^^
14.10.2009 12:22
Spion Team
und wir machen weiter:
Im politischen Sinne bedeutet Aufruhr (auch: Krawall) eine tumultartige, gewalttätige Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die widerrechtliche Zusammenrottung von Menschen gegen die Staatsgewalt in Straßenschlachten.

Ein Aufruhr ist gekennzeichnet durch fortgesetzte kollektive Bereitschaft einer Menschenmenge, schwere Straftaten bis hin zum Landfriedensbruch zu begehen. Ein Aufruhr kann sich zur Revolte oder zum politischen Aufstand entwickeln.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufruhr

und warum sollte man nicht gegen eine widerrechtliche versammlung, die straftaten begeht, vorgehen? widerrechtlich heisst in diesem sinne ja gegen die fdgo oder nach dem versammlungsgesetz unzulässig.

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne der Legaldefinition des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) zählen:

1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
5. die Unabhängigkeit der Gerichte,
6. der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Diese Aufzählung ist bis auf die letzte Ziffer identisch mit § 92 Abs. 2 StGB.

Das Bundesverfassungsschutzgesetz wurde im Jahr 1990 verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt konnte vom Gesetzgeber nicht nur die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, sondern auch die umfangreichen Beiträge der einschlägigen juristischen Literatur.

http://de.wikipedia.org/wiki/FDGO

Gartensaisoneröffner ^^
14.10.2009 12:23
Spion Team
und zum regelungsgehalt des versammlungsgesetzes:
Der Regelungsgehalt greift weit in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein. Grundsätzlich verbietet das Gesetz mehreren Personengruppen die Veranstaltung von Versammlungen oder zur Teilnahme:

* Personen, gegen die Entscheidungen nach Art. 18 GG (Aberkennung von Grundrechten) ergangen sind
* Personen, die Ziele einer verfassungswidrigen Partei oder deren Ersatzorganisation fördern wollen
* Parteien, die durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verboten hat
* Vereinigungen, die nach dem Vereinsgesetz (beziehungsweise Art. 9 Abs. 2 GG) verboten wurden

Verboten ist ferner das Tragen von Waffen und von Uniformen oder Uniformteilen zur Darstellung einer politischen Gesinnung, wobei für Jugendorganisationen hinsichtlich der Uniformen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist, wenn sich die Jugendorganisation vornehmlich der Jugendpflege (beispielsweise Pfadfinder, Jugendfeuerwehr) widmet.

Versammlungen unter freiem Himmel, die nicht auf Grund dieser Einschränkungen verboten sind, müssen vom Veranstalter 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet werden, es ist ferner für eine ausreichende Zahl von Ordnern zu sorgen. Eine Ausnahme hiervon gilt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht für sogenannte „Spontan-Demonstrationen“. Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 Abs. 1 VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht, da es zum einen keinen „Leiter“ iSv. § 14 Abs. 2 VersG gibt, zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe (BVerfGE 69, 315, 350 f. – Brokdorf). Daher ist auch eine Versammlungsauflösung wegen fehlender Anmeldung (§ 15 Abs. 2 VersG) bei Spontanversammlungen ermessensfehlerhaft.


ich finde einfach keinen ansatz, der irgendeine deiner behauptungen auch nur annähernd stützt ^^

Gartensaisoneröffner ^^
14.10.2009 12:24
Spion Team
ingrid ^^

http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsgesetz

Ilana
14.10.2009 13:33
Gast
@ Garensaisoneröffner
da hast Dir wirklich Mühe gegeben.., und ne Menge zusammen getragen.., nur offensichtlich nicht wirklich verstanden und leider völlig falsch interpretiert..,

natürlich rechtlich nicht verbindlich das ist auch unmöglich..., ...,
Demonstrationen sind außen- und sicheritspolitik? diese Frage zeigt auf, das Du meilenweit davon entfernt bist, auch nur im Ansatz verstehen zu wollen..,
zur Erklärung: "Sicherheitspolitik" ist sowohl aussen als auch innen

auch diese Frage ist total am Thema vorbei:
und warum sollte man nicht gegen eine widerrechtliche versammlung, die straftaten begeht, vorgehen?
es ging um die Frage, wann und wer beschließt ob eine legale Demo Aufruhr ist.., diese Situation zu provozieren nennt sich im Beamtendeutsch "gezielte Deeskalation“
ich frage mich tatsächlich, ob Du das vielleicht gar nicht verstehen willst…??
Ich gebe mir doch aller möglichste Mühe, es auf den Punkt zu bringen..,

Du hast Dich nicht mehr zu „Hetze“ und “Hungerwinter“ geäußert, heißt das Du gibst mir Recht das Deine Bemerkungen dazu am Thema vorbei waren, Du meine Aussagen falsch interpretiert hast..???
Gibst Du mir dann auch Recht wenn ich sage, das Du gar nicht wirklich an einer Ausgewogenen Diskussion interessiert bist, sondern nur darauf bedacht Teilstücke im fremden Post zu finden, die sich (augenscheinlich) gut widerlegen lassen..???
Du brauchst nicht darauf Antworten wenn Du nicht magst, ich verstehe das…,

und genau genommen kann man wohl erst nach Jahren und mit einem umfassenden Kommentar wirklich sagen wie sich der Vertrag denn nun tatsächlich aus legen lässt…,
aber dennoch lässt sich die Tatsache nicht Leugnen, das einige hochpositionierte (achtung Methapher) „fleischgewordener Gesetzbücher“ an den EU Gerichten der Meinung sind, das neben allem anderen, die Möglichkeit besteht, rechtlich abgesichert gegen Menschen innerhalb der EU mit Waffengewald vorzugehen, sobald sich in den theoretisch möglich werdenden Rahmenbedingungen die entsprechenden Verantwortlichen finden lassen, die den Weg für so eine Vorgehensweise mit „Gefahr für die Allgemeinheit“ Begründen.

Da ich ehrlich gesagt weder Zeit noch Muße habe, meine Mails in einem Thread für alle nur für einige ganz, ganz wenige so klar, deutlich und höchstmöglich unmissverständlich auf zu schreiben, und das offensichtlich immer noch nicht aus reicht, war es das vorerst von mir..,

mit anderen Worten…,
am Ende hatte ich nicht den längeren…, …, (Atem

Tim93
14.10.2009 14:22
Gast
Gibst Du mir dann auch Recht wenn ich sage, das Du gar nicht wirklich an einer Ausgewogenen Diskussion interessiert bist, sondern nur darauf bedacht Teilstücke im fremden Post zu finden, die sich (augenscheinlich) gut widerlegen lassen..???

sauber^^

Gartensaisoneröffner ^^
14.10.2009 15:12
Spion Team
ich bin zunächst darauf bedacht gehaltlosen dummlall bloßzustellen. dazu gehört für mich auch, dass jemand ernsthaft behauptet, dass das recht auf leben abgesprochen werden kann... [und das auch noch glaubt]

Demonstrationen sind außen- und sicheritspolitik? diese Frage zeigt auf, das Du meilenweit davon entfernt bist, auch nur im Ansatz verstehen zu wollen..,
zur Erklärung: "Sicherheitspolitik" ist sowohl aussen als auch innen


nicht im kontext der eu, wie ich dir auch aufzeigte.

es ging um die Frage, wann und wer beschließt ob eine legale Demo Aufruhr ist

nein, laut deinen aussagen ging es darum, dass bei aufruhr der gebrauch von „Schusswaffen“ kein Verstoß gegen das Recht auf Leben ist. und das ist schlicht falsch, mal abgesehen davon dass eine legale demonstration und eine aufruhr schwer unter einen hut zu bringen sind. soweit mir bekannt endet die legalität doch bei einer straftat, oder? (siehe zuvor geposteter kurzdefinition)
jeder kann gegen die jetzige regierung auf die straße gehen und demonstrieren und insofern das friedlich abläuft wird da auch keiner schießen, weil es keinen grund gibt. so einfach siehts aus...

Du hast Dich nicht mehr zu „Hetze“ und “Hungerwinter“ geäußert

doch:

--> die goldwaage kann ich auch gern noch rausholen, dann sehe ich aber schwarz ^^

ich weiß immernoch nicht, wer in deutschland leidet... (jaja, ich ess ein steak weniger und dann... blub. deine kommentare über mitglieder der jetzigen und baldigen regierung unmittelbar in dem kontext ließen da nun wirklich keinen raum für die probleme der welt und zielten auch eindeutig auf deutschland ab).

aber dennoch lässt sich die Tatsache nicht Leugnen, das einige hochpositionierte (achtung Methapher) „fleischgewordener Gesetzbücher“ an den EU Gerichten der Meinung sind, das neben allem anderen, die Möglichkeit besteht, rechtlich abgesichert gegen Menschen innerhalb der EU mit Waffengewald vorzugehen, sobald sich in den theoretisch möglich werdenden Rahmenbedingungen die entsprechenden Verantwortlichen finden lassen, die den Weg für so eine Vorgehensweise mit „Gefahr für die Allgemeinheit“ Begründen.

das kannst du ja sicher auch mit ner quelle belegen, gelle?

denn selbst gemeingefahr ist definiert und somit keine willkürliche entscheidung eines einzelnen.

Gert Näher
14.10.2009 16:52
reg. Mitglied
boah leute....
packt mal eure gesetzbücher, paragraphen und weiß der teufel wieder ein!!! regiert wird von unten nach oben (so sollte es zumindest sein) und damit bestimme ich was recht ist und was nicht! da es natürlich weder theoretisch noch praktisch möglich ist alle meinungen unter einen hut zu bekommen, frage ich mich für was die herren da oben ihr geld verdienen und wie gerade diese auch noch dazu kommen mir irgendwelche gesetze unter die nase zu reiben...mal völlig abgesehen davon ob nun mit waffengewalt gegen demos vorgegangen werden darf oder nicht + das auf diesen politischen ebenen ja eh niemand rechtlich für fehler herangezogen werden kann. sicher ist das sehr sehr primitiv was ich grade von mir gebe...aber wenn sich bei solch einfachen überlegungen schon grobe fehler bemerkbar machen, dann brauch ich garnicht tiefer bohren, da es nur noch schlimmer werden wird!
und mal überhaupt, bei diesen ganzen gesetzestexten versteh ich kaum den sinn...sollte das nicht so ausgedrückt werden das selbst jemand ohne schulabschluss diese versteht? sicher könnte ich mir deren sinn erarbeiten, aber warum?...im endeffekt bekommen die leute die dies ausarbeiten und beschließen ihr geld von mir....fazit: G5-jet mit diamantbesetzten flügelklappen für jeden, nur wer alles kann das ding bedienen?!
mal ehrlich, ich bin verkehrt auf diesem planeten. wir beschäftigen uns mit kleinkarriertem obwohl nicht mal das grobe richtig stimmt....tzzzz....menschen...

Hagakure
14.10.2009 16:57
Gast
sollte das nicht so ausgedrückt werden das selbst jemand ohne schulabschluss diese versteht?

nein, sollte es nicht.

Hagakure
14.10.2009 17:00
Gast
mal ganz abgesehen davon, dass das auch nicht ginge.

ein beispiel: du sollst nicht klauen. einfaches idiotisches deutsch. aber: was soll er nicht klauen? was ist klauen? wie wird geklaut? wann beginnt das klauen und wann endet es?

all das bedarf der regelung (vgl. Art. 103 gg). ein bloßes rumgestammele hilft da wenig. sorry blumenvase. du wirst deinen verstand wohl doch bemühen müssen.

Gert Näher
14.10.2009 17:09
reg. Mitglied
hehe...nicht schlecht!
ich geb dir nicht unrecht, aber auch nicht recht. denn an gesetze muss jeder in diesem staat halten, richtig?! und wer nicht die bildung hat, im härtefall durch geistige behinderungen...dem bring das mal bei, oder willst die alle nach sibirien ausquartieren?
man sehe, der baum hatte schon schädlingsbefall bevor er die ersten früchte trug

Gartensaisoneröffner ^^
14.10.2009 17:12
Spion Team
deswegen haben gesitig behinderte menschen ja auch, in abhängigkeit des grades der behinderung, einen vormund.

(was im übrigen auch ein gutes beispiel für differenzierung in gesetzen ist)

Gert Näher
14.10.2009 17:17
reg. Mitglied
ok geistig behinderte menschen in abhängigkeit des grades ihrer behinderung. aber was ist mit denen die einfach strohdumm sind?...von denen gibts auch noch reichlich. unwissenheit schützt nicht vor strafe, aber von verständnis ist dort nicht die rede. ich kann nen buch lesen, was aber nicht heißt das ich es verstehe.