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Thema: "Gewalt der Polizei bei Demo in Berlin"


MichBeck
15.09.2009 12:36
Spion Team
verzeih die polemik in meinem text aber was ich damit sagen wollte hast du schlicht weg nicht verstanden.. das aufwiegen von verletzten kann ja wohl nicht sinn der sache sein... und demonstranten als Krawallmacher zu bezeichnen macht die sache nicht besser nur weil auf der einen seite ein polizist verletzt wurde, kann es kaum richtig sein andernorts dafür einen demonstranten zu vermöbeln um die statistik wieder gerade zu rücken.. gleichzeitig sehe es kritisch wenn derartige gewaltanwendung damit gerechtfertigt wird weil die person evtl. möglicherweise einem Platzverweis nicht nachgekommen ist..bitte?

"Und diese implizierte Annahme kannst du natürlich durch Statistiken untermauern?" Ja kann ich.

dann machs bitte

Schon mal einen Pflasterstein aus sieben, acht Metern abbekommen? ja habe ich... ich hatte danach nicht das bedürfnis Leute niederzuschlagen die den Stein nicht geworfen haben davor allerdings auch nicht

Dreamland
15.09.2009 15:33
Gast
hallo haga, lange nciht gesehen

ja, ich sehe das genauso. gewalt ist ein mittel was nur in ausnahmefällen eingesetzt werden darf. auch bei der polizei ist es so.

so wie ich es auf dem video gesehen habe ist keinerlei anzeichen von gewalt seitens des passanten da. warum also sollte der polizist da loslegen?? inakzeptabel.

Superbjörn
15.09.2009 16:05
reg. Mitglied
@fenris diese ansichten würden in china sicher großen anklang bringen aber wir sind hir in deutschland! da is das nicht der bringer!naja zu mindest nicht in der moderne!
so zu dein pflastersteinen! wer polizist wird muss damit rechnen das er für solche einsätze ausgewählt wird! also bevor man polizist oder ähnliches wird sollte man das klein gedruckte lesen! ich mein ein soldat kann sich wohl auch kaum beschweren wenn er sich ne kugelfängd! deshlab immer schön das klein gedruckte lesen! natürlich soll das jetzt keine gewalt verunglimpfen oder wie man das noch interpretieren könnte! mann muss eben nur weiter denken udn nicht nur an die kohle die man als verdienen kann! sowas nennt man risiken und wer diese bewust eingeht kann sich kaum beschweren wenn es mal in die hose geht!

@michbeck ich schließe mich dir an

gewalt is kein grund für gegen gewalt denn das is wie man gerade merkt ein teufels kreis! es muss immer jemand mal was für den anderen einstecken und zeigen das er der stärkere is nur leider sihet die realität anders aus!

Saggitarius
15.09.2009 16:21
Gast
sowas nennt man sozialpädagogische prevention .....reden reden und nicht berühren eine berührung wird als angriff gewertet wenn derjenige nen aggro schiebt augenkontakt suchen und reden ...na ja ...manche können das nich, weil sie es nie gelernt haben, aber sowas scheint man auch nicht in den vordergrund gestellt zu haben bei der ausbildung zum polizisten (ich möchte nicht alle über einen kamm scheren )......mir iss nur dieses grinsen des beamten etwas suspect

Dreamland
15.09.2009 16:25
Gast
für mich sieht das aus als wenn der durchdreht. zumal es ja nicht der ist von dem der radfahrer die nummer haben will wenn ich das richtig sehe.

sowas passiett eben, aber ich denke dann hat so einer in der polizei nichts zu suchen.

ich habe auch nicht gerade die stärksten nerven, der beruf währe für mich nichts muss ich ehrlich sagen

Gert Näher
15.09.2009 16:29
reg. Mitglied
völlig übertriebene handlung der polizei. der herr im blauen shirt ist in keinster weise körperlich ausfallend geworden...vllt mit worten ja...aber eine solche reaktion der beamten ist in keinster weise zu rechtfertigen

also liebe hilfsangestellten der staatsanwaltschaft

grundrechte artikel 2.2
JEDER hat das recht auf leben un körperliche unversehrtheit...

artikel 5.1
JEDER hat das recht seine meinung in wort, bild und schrift frei zu äußern...

Maik LLarryY
15.09.2009 20:08
reg. Mitglied
Boar, les das Buch komplett:

Artikel 5
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 2
(2)...In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Wie ich schon geschrieben habe: Wir können uns kein Urteil darüber fällen, denn es fehlen uns entweder weitere Videos oder besser, klare Zeugen aussagen. Den wir verstehen nicht was auf den Video sich gegenseigtig an die Köpfe geworfen wurde.

Dreamland
15.09.2009 20:23
Gast
es ist egal wer sich was an den kopf wirft, die polizei kann verhaften, anzeigen und so weiter. aber ein schlag mit der faust ins gesicht ist ja das letzte.

MichBeck
15.09.2009 20:30
Spion Team
nochmal llarrY.. wenn das, was sich hier an die köpfe geworfen worden ist nicht irgendwelche gegenstände sind, ist es ein fehlverhalten der Polizisten da kannst du wie rumpelstilzchen herumhüpfen wie du willst

Trulla63
15.09.2009 21:15
Gast
Nun labert nicht, geht alle zur Demo gegen Nazis, dann tut ihr was gutes!

Gartensaisoneröffner ^^
15.09.2009 21:34
Spion Team
@ fenris:

Eine mehrmalige Aufforderung den Bereich zu verlassen zu ignorieren und dumme Äusserungen von sich zugeben ist also ein besetehen auf Grundrechte.

hagakure war schneller. und vor der verhältnismäßigkeit im engeren sinne ist noch die erforderlichkeit zu prüfen (und selbst die würde negativ ausfallen).

Ja kann ich.

und wie?

Schon mal einen Pflasterstein aus sieben, acht Metern abbekommen? Dann wüßte man auch wie ein Krawallmacher zwei Polizisten verletzen kann.

gibt nur einen klitzeklitzekleinen unterschied: der politist merkt nur ein dumpfen schlag dank seiner ausrüstung...

Stephan C.
15.09.2009 21:46
Gast
gibt nur einen klitzeklitzekleinen unterschied: der politist merkt nur ein dumpfen schlag dank seiner ausrüstung...

Hier wär ich vorsichtig. Ich hab schon genügend Polizisten bei Demos ohne Vollpanzer gesehen. Und nen dummen Punkt kann so ein Stein immer treffen. So ein Oberarmknochen ist auch mal fix durch, den bekommst du auch in nem Panzer kaum geschützt. Generell stellt sich hier aber die Frage nach Steinewerfern überhaupt gar nicht, denn diese Demo verlief komplett ohne Steinewerfer. Wer solche Argumente hier ins Feld zieht, hat nur ein Ziel: Dumpfe Platitüden verbreiten.

Gartensaisoneröffner ^^
15.09.2009 21:59
Spion Team
es gibt auch körperstellen, wo ein faustschlag dem radfahrer wenig schmerzen zufügen würde ;o) aber ich gehe mal vom "normalfall" aus.

Maik LLarryY
15.09.2009 22:41
reg. Mitglied
Generell stellt sich hier aber die Frage nach Steinewerfern überhaupt gar nicht, denn diese Demo verlief komplett ohne Steinewerfer. Wer solche Argumente hier ins Feld zieht, hat nur ein Ziel: Dumpfe Platitüden verbreiten.

Richtig. Irrgendwie ist das Thema abgetrifftet. Es sollte liber über den Vorfall disktuiert werden.

Hat wer schon den Polizeibericht gelesen??

Stephan C.
15.09.2009 22:46
Gast
Du hast evtl. die öffentliche Stellungnahme der Polizei lesen können? Wenn nicht: Du findest sie in der News.

Darkside
15.09.2009 23:34
reg. Mitglied
Das ein paar Roboter gelegentlich ausrasten ist nichts neues,ebenso wenig das es keine Konsequenzen für diejenigen hat.
@QuDDel Las nur die erste Seite und kann mich noch gut an den G8 Thread von damals erinnern,geglaubt wurde auch hier damals welcher Müll in den Medien stand.Gut wenn es wenigstens ein paar heute verstehen.

Nicklass
16.09.2009 0:24
Gast
in dem gezeigten fall, gehört der polizist eindeutig bestraft und aus dem dienst gezogen! und ich hoffe sehr, dass es in diesem fall auch geschehen ist. so ein verhalten ist nicht tragbar und sein verhalten stellt für mich auch einen klaren straftatbestand dar. gehe ich hier absolut mit.

ansonsten finde ich diese diskussion hier doch ziemlich merkwürdig! es ist nicht an der tagesordung, dass polizeibeamte unschuldige menschen angreifen sondern es geht eine provokation voraus. und damit meine ich nicht mal die übliche beamtenbeleidigung sondern ein "bißchen" mehr.

ganz toll finde ich auch hier mal wieder die G8 geschichten. der schrei nach toleranz!
die toleranz aller friedlichen demonstranten verwundert mich noch heute!

alleine den schaden, den diese ach so toleranten demonstranten angerichtet haben, bewußt oder unbewußt, wiederspricht doch jeglicher menschlichen gesinnung!

da wurden privateigentümer zerstört und somit schadenserstazforderungen in millionenhöhe fabriziert. hat keinen gestört und wurde willkürlich in kauf genommen. findet ihr das nicht schlimm und schäbig?

ich kann mich noch sehr gut daran erinnern. ich will morgens zur arbeit fahren und da rennen hundertschaften von zivilpersonen durch vorgärten in admannshagen und zerstören hecken, zäune, rasen, pflanzen zäune usw. einfach so....weil sie der meinung sind, sie sind im recht und sie müssen jetzt was richtiges tun!
bravo....eigentum privater menschen zerstören weil staatsmächte sich in heilgendamm eingefunden haben.

achnschließend wurden äcker von bauer walter, bauer seyer, bauer schoof, bauer grimnitz und bauer konow platt gemacht! sauber! hat sich mal jemand gefragt was diese menschen an EURO für diese demonstranten aus EIGENER tasche zahlen durften?

wie würdet ihr es finden, wenn jemand euer wohnzimmer durchläuft und anschließend ist der teppich hin und die wände müssen auch neu renoviert werden???

also hört mir bitte auf mit G8 und unschuldigen achso toleranten demonstranten auf!

ein böser polizist ist ein böser mensch....ein rücksichtsloser, böser demonstrant ist es ebenso...

letzteres trifft häufiger auf nen knüppel....und das kann man einem polizisten nicht ankreiden, denn der macht seinen job und möchte vom grundsatz für recht und ordnung sorgen!
ein gewaltätiger demonstrant hat andere motive!

Hagakure
16.09.2009 7:42
Gast
Vielleicht mal zur Erhellung ein Zitat aus dem Beckschen Onlinekommentar zu § 223 StGB (Körperverletzung), Stand Juni 2009:

"Zum Teil liefert auch das strafprozessuale Eingriffsrecht Rechtfertigungsgründe für Eingriff in das Recht Beschuldigter auf körperliche Unversehrtheit. Eine unvermeidliche leichte Körperverletzung, die im Rahmen der nach § 127 Abs 1 StPO gestatteten Festnahme in unvermeidbarer Weise, etwa durch hartes Zupacken, verursacht wurde, gilt als gerechtfertigt (BGHSt 45, 378, 382 = NJW 2000, 1348, 1349 f; MünchKommStGB/Joecks StGB § 223 Rn 58 ; LK/Lilie StGB § 223 Rn 21). Bei weiter gehenden Eingriffen ... ist aber besonders der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG NJW 1963, 1597)."

Das sollte all jenen zu denken geben, die meinen, die Nichtbefolgung eines Platzverweises bzw. eine etwaige Beleidgung würden eine Körperverletzung rechtfertigen. Soweit ersichtlich waren die Schläge weder unvermeidlich, noch gar verhältnismäßig.

MichBeck
16.09.2009 10:11
Spion Team
@ Nick

das bestreitet doch auch niemand! Aber wenn du nicht alle Polizisten über einen Kamm scheren lassen willst mach das bitte nicht auch mit (G8)-Demonstranten gab nämlich auch ein paar (irgendwie sogar die Mehrheit) die nicht für Stress und Prügelei angereist waren.. und wenn die, wie auch vorgefallen, nen Stock auf den Kopf bekommen, dann kann auch das nciht richtig sein, selbst wenn am anderen ende der Demo leute Müllcontainer umstoßen und Vorgärten verwüsten..

Anubis8888
16.09.2009 10:33
Gast
QuDDel: Du bist der, der entscheidet, wer etwas verdient hat und wer nicht? Herzlichen Glückwunsch.
genau das meinte ich mit dem verdrehen von tatsachen und aussagen
diese habe ich zum bsp. nie getroffen
kann es nachvollziehen(war meine aussage) ist wohl nicht entscheiden
dann dein vorwurf ich gehe am thema vorbei
wenn man sich wie du nur an diesem einen viedeo festhält magst sogar fast recht haben
aber das thema heißt
Gewalt der Polizei bei Demo in Berlin"
und da ist wohl noch ein wenig mehr passiert als diese eine sache mit dem radfahrer
und vielleicht wars zu hart mit dem radfahrer
aber fakt ist wenn er gewollt hätte hät er es verhindern können nur war das so wirklich auch nicht sein plan
sein wir doch mal ein wenig ehrlich

und jetzt bitte nicht die aussage von jeman hier
wahrscheinlich wollte er zusammen geschlagen werden
gewiss wollt er das nicht
aber anweisungen folgen war halt auch nicht sein ding