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Thema: "Vorkehrungen für den G8 Gipfel"


Martello
31.05.2007 14:00
reg. Mitglied
@ wigga: seite 24, hab ich aber falsch gelesen, sorry ;O)

Black B.
31.05.2007 14:00
reg. Mitglied
naja der vergleich hinkt in wiefern? du sagst wenn ich unzufrieden bin mit der arbeitsweise der polizei und sie beschimpfe muss ich damit rechnen verprügelt zuwerden, der nächste schritt wäre dann wenn ich meine meinung äußere muss ich damit rechnen von der polizei verhaftet zu werden und der übernächste wäre dann für kritik gegen den staat erschossen zuwerden.......schonmal was von grundrechten gehört?

Martello
31.05.2007 14:01
reg. Mitglied
nicht nur ´n bißchen. aber bei steuererhöhungen sind wir wieder bei wählen gehen oder nicht...juchhu


31.05.2007 14:04
Gast
@wigga du mußt einen polizisten schon ziemlich derbe beschimpfen,bis das passiert.dann legst du es aber auch darauf an,ihn zu provozieren und im endeffekt auch mit diesen konsequenzen rechnen mußt.hat ein polizist keine grundrechte?


31.05.2007 14:04
Gast
@nicklass für den kommentar, ich wohne in der ktv

Martello
31.05.2007 14:05
reg. Mitglied
haa, erwischt, und was ist mit den grundrechten eines Polizisten? Würde des Menschen und so, ich mein´die hängt er ja nicht an den Nagel, nur weil er ne Uniform an hat, oder?

Black B.
31.05.2007 14:08
reg. Mitglied
was hat das mit den grundrechten zu tun wenn ich einen polizisten beleidige? "würde des menschen und so" ??? wenn ich ihn als faschisten oder bullenschwein beschimpfe inwiefern beschneide ich ihn dann in seinen grundrechten?

Martello
31.05.2007 14:14
reg. Mitglied
naja, du greifst ihn schon in seiner Würde an, durch solche Beschimpfungen, meinste nicht?

Gewalt und Beschimpfungen sind eh ein Zeichen von Schwäche oder Verzweiflung, deshalb sollte man damit sehr haushalten


31.05.2007 14:16
Gast
keine lust mehr zu diskutieren.jeder der sich so benimmt gegenüber anderen menschen,soll es von mir aus machen,aber dann auch mit den konsequenzen rechnen.niemand zwingt jemanden dazu,dieses zu tun.

Black B.
31.05.2007 14:16
reg. Mitglied
ja und was tut er dann mit seinem knüppel? mit seinem knüppel verstößt er dann gegen artikel 1und 2 und das nur weil ich ihn beschimpft habe

Martello
31.05.2007 14:19
reg. Mitglied
ack komm, das ist wie die Rolo Werbung mit dem Elefanten...

h4nk hat recht. Zieh diene Lehren und handel so, wie du behandelt werden willst, dann läufts auch.

Black B.
31.05.2007 14:22
reg. Mitglied
außerdem wenn ihr sagt man muss bei beleidigungen damit rechnen eine geklatscht zu kriegen, dann muss der polizist halt damit rechnen beschimpft zu werden, außerdem glaube ich kaum dass sich die bereitschaftspolizei heutzutage wirklich beleidigt fühlt wenn man sie beschimpft, die sind das doch auch schon gewohnt außerdem trainieren sie in ihrer ausbildung sich beschimpfen zulassen und reine beschimpfungen erlauben nunmal nicht den einsatz von gewalt

Martello
31.05.2007 14:34
reg. Mitglied
und die feuerwehr übr Brände löschen. Aber auch die werden Dir was husten, wenn dur zündelnd durch die Stadt läufst...

Martello
31.05.2007 14:34
reg. Mitglied
übr =übt

Black B.
31.05.2007 14:36
reg. Mitglied
"Zieh diene Lehren und handel so, wie du behandelt werden willst, dann läufts auch."

na wer das glaubt, was denkt ihr warum es das "widerstandsrecht" gibt, das gibt es nämlich weil es eben nicht immer so läuft dass jeder so behandelt wird wie gerne behandelt werden würde

Black B.
31.05.2007 14:39
reg. Mitglied
"Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt, steht aber unter absolutem Subsidiaritätsvorbehalt durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.
[...]
Das Widerstandsrecht liefert strafrechtlich einen Rechtfertigungsgrund, durch den tatbestandlich verwirklichte, an sich rechtswidrige Taten gerechtfertigt werden, so dass keine Bestrafung erfolgt."

Martello
31.05.2007 14:45
reg. Mitglied
brauchte ich in den letzten 28 JAhren nicht, sorry aber ich bin weg ;O)

Black B.
31.05.2007 14:47
reg. Mitglied
wenn es aber so weitergeht wie bisher wirst du in den nächsten 28 jahren von ihm wahrscheinlich auch gebaruch nehmen müssen


31.05.2007 14:50
Gast
das widerstandsrecht ist subsidiär @wigga, wie du schon richtig zitiert hast. auf den fall, denn du offenbar meinst, ist es nicht anwendbar.

Black B.
31.05.2007 14:56
reg. Mitglied
ich meine es nicht direkt auf die beleidigung von polizisten bezogen sondern allgemein auf situationen wie sie bei demonstrationen häufig der fall sind, z.b. sitzblockaden, nichteinhaltung von demonstrationsrouten etc.