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Thema: "Wie kann ich fachgerecht einen Hartzi anscheissen ?"


Skip !.
09.06.2008 21:21
Gast
Liebes zahlendes Publikum,
mir brennt da ein kleines Problemchen auf der Seele.
Ich hab da im näheren Dunstkreis einen großen, dicken (nein-nicht Regi) faulen Hartz IV Empfänger. Das Amt zahlt ihm eine nette Wohnung im Dorf und er hält sich aber seit mehr als 6 Monaten permanent bei seiner Lebensabschnittsgefährtin im Haus auf, welches sie anteilmäßig gekauft hat.
Klassischer Fall von Leistungsmißbrauch wie ich finde.
Auslöser dieser Anfrage ist allerdings, daß das unhöfliche Faultier es nicht für nötig hält, eine 80jährige Dame eines Grußes zu würdigen. Wenn neben Faulheit und Leistungsmißbrauch nun auch noch verlorener Anstand dazu kommt, platzt mir ein bissl der Arsch - verständlich.
Des weiteren gibt es in 20 km Entfernung derzeit eine freie Stelle in seinem Beruf, die er anscheinend nicht findet oder finden will. Der Firmenchef hat mir versichert, daß diese offene Stelle im Internet und auch beim Arbeitsamt bekann und noch nicht besetzt ist.

Frage 1:
Wo und in welcher Form kann ich meinen Unmut gegenüber dem Leistungsträger äußern ?
Frage 2:
Ist das Amt mir gegenüber rechenschaftspflichtig, welche Maßnahmen sie nach meiner Unmutsbekundung eingeleitet haben ?

Kaeke20
09.06.2008 21:27
Gast
lol du bist deutschland *kopfschüttel

Skip !.
09.06.2008 21:28
Gast
nee - ich bin Steuerzahler

Kaeke20
09.06.2008 21:29
Gast
ja aber wenn du ihn anscheisst erfolgreich dann werden die steuern auch nicht gesenkt

Skip !.
09.06.2008 21:33
Gast
Für jeden, der unverschuldet in Not gerät und schon mehr als 200 Bewerbungen geschrieben hat, finde ich die Hartz IV Sätze mindestens 20% zu niedrig - die derzeitigen Durchschnittslöhne mind. 50% zu niedrig.
Aber so ein Sozialschmarotzer bedarf einer fachgerechten Klatsche inkl. Rückzahlung der bezogenen Leistungen.
@Kaeka Du bist 20 - wir reden in 10 Jahren nochmal, wenn Du was geleistet hast okay.

Rost O.
09.06.2008 21:33
reg. Mitglied
Das Amt zahlt ihm eine nette Wohnung im Dorf und er hält sich aber seit mehr als 6 Monaten

Falls du irgendwann eine Zeugenaussage machst, denn sage das du es ganz genau weißt, das es schon über 12 Monate sind.^^

Crusty1704
09.06.2008 21:34
Gast
ausserdem die wohnung muss er ja trotzdem zahlen ob er nun drin wohnt oder nicht letztendlich hätte er sogar mehr geld wenn er die wohnung aufgeben würde

B0nes
09.06.2008 21:35
reg. Mitglied
echt lol agent skip ,wayne ????

Skip !.
09.06.2008 21:37
Gast
@martin Beweisen kann ich es seit 01.12.2007 ^^ weiß aber, daß er bereits vorher mit ihr zusammengelebt hat

Nicklass
09.06.2008 21:38
Gast
ER muß die wohnung bestimmt nicht zahlen!

Dc|zetAB
09.06.2008 21:39
Gast
@crusty -- Falsch, der Verdienst der Partnerin wird angerechnet und schon hat dieser kleine Sozialschmarotzer nen Euro weniger.

Skip !.
09.06.2008 21:39
Gast
@crusty Die Wohnung zahlt auch das Amt - Mahlzeit.
@bOnes Gehst Du arbeiten ?

Crusty1704
09.06.2008 21:40
Gast
kannst aber knicken 20% der nebenkosten muss man selber bezahlen

Nicklass
09.06.2008 21:41
Gast
ein kenner^^

Skip !.
09.06.2008 21:41
Gast
Drama, Drama, Drama @crusty

Ich zahle 100% von ALLEN anfallenden Kosten

Crusty1704
09.06.2008 21:43
Gast
und strom und hausratsversicherung usw. zahlt einem auch kein amt

Dc|zetAB
09.06.2008 21:44
Gast
Ohhhh was sollen wir denn noch alles zahlen??

Nicklass
09.06.2008 21:44
Gast
@skip
ich kann dir nur einen super tipp geben! mach es nicht anonym sondern suche das persönliche gespräch mit einem agilen sachbearbeiter vom amt!
ich hab da gerade ne super sache beim integrationsamt durchgezogen und auf grund der persönlichen gespräche ist das ding voll durchgegangen - natürlich zu meinen gunsten

Crusty1704
09.06.2008 21:44
Gast
wieso in MV hat fast jeder anspruch auf wohngeld ist doch auch kein wunder bei solch niedrigen löhnen

Regireig
09.06.2008 21:45
Gast
oft reichts irgendwie immer noch für nen Kleinwagen^^