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Thema: "Wie kann ich fachgerecht einen Hartzi anscheissen ?"



27.06.2008 13:19
Gast
kann man eigentlich dafür verurteilt werden wenn man kein geld mehr hat und sich im laden was zu essen klaut weil man hunger hat?

Edith Z.
27.06.2008 13:29
Gast
ich denke schon. es ist ja ein straftatbestand. außerdem, wie willst du beweisen, das du aus purem hunger straffällig wurdest?

Sannie V.
27.06.2008 13:30
reg. Mitglied
kontoauszug zeigen!^^

Per Spektive
27.06.2008 13:31
reg. Mitglied
Hies das nicht früher mal Mundraub? Mittlerweile ist es strafbar soweit ich weiss...

Hagakure
27.06.2008 13:32
Gast
auf den beweis kommt es nicht an, da es eine straftat ist. es wirkt sich bestenfalls im rahmen der strafzumessung aus. in aller regel dürfte das verfahren aber eingestellt werden. gleichwohl bleibt es eine straftat.

Hagakure
27.06.2008 13:34
Gast
es war seit jeher eine straftat @morpheusamun. es gab zwar strafausschließungsgründe, aber es war eine straftat. der mundraub ist heute im allgemeinen diebstahlsparagraphen aufgegangen.

Edith Z.
27.06.2008 13:37
Gast
hat wahrscheinlich überhand genommen..?!

Per Spektive
27.06.2008 13:38
reg. Mitglied
Und wieder was gelernt^^

Hagakure
27.06.2008 13:39
Gast
das weniger @apfeltaeschchen81. er war einfach sinnlos und war zudem wenig systematisch in das stgb eingegliedert. außerdem war es ein sehr überkommener straftatbestand.

Melisande
27.06.2008 13:46
reg. Mitglied
Wo fängt denn nun eigentlich der Beschiß an und wo hört er auf?

Meine Freundin hat mir hier gerade ein paar Möbel aufgebaut weil ich keine Peilung von sowas habe. Sie hat da mehr Geschick und ich habe ihr ein paar Euro dafür gegeben.
Eine andere Freundin von mir putzt bei einer alten, etwas boshaften Dame die sie regelmäßig schikaniert. Das Geld geht für Benzin, Essen und Autoreperaturen drauf. Ihre Wohnung ist zu groß, deshalb ist das Harzgeld schon für die Miete und Nebenkosten ausgegeben (im Westteil des Landes gibt es kaum Wohnungen die die vorgeschriebene Quadratmeterzahl haben.) Ich weiß, wie oft sie für sich und Ihren Sohn versucht, mit 10 Euro einen Wochenendeinkauf hin zu bekommen. Irgendwie kann ich da kein Unrechtsbewußtsein entwickeln und wütend werden, tut mir leid.

Liebste Göre Der Welt
27.06.2008 13:48
Spion Team
Der Beschiss fängt bei 0,01 € zu unrecht gezahltes Hartzgeld an, ganz einfache Antwort.

Sannie V.
27.06.2008 13:48
reg. Mitglied
wenn du ihr statt geld zu geben nen einkauf spendierst ist das nicht beschiss... aber wenn du ihr geld gibst ist das (soweit ich weiß) schwarzarbeit...

Melisande
27.06.2008 13:53
reg. Mitglied
Soso, sie ist dann hinterher selbstständig einkaufen gegangen für sich und Ihre Kinder. Das ich das aber dann nicht kontrolliert habe ....... schwerer Fehler.

Sannie V.
27.06.2008 13:55
reg. Mitglied
ich habs doch nicht verurteilt... jeder freut sich über n paar euronen mehr... grade wenn man kinder hat...

Mai
27.06.2008 14:07
Gast
Im Grunde ist es bescheissen. Wenn ich etwas dazu verdiene muss ich es dem Amt anzeigen. Oder?

Wenn man es rein objektiven (bitte nicht falsch verstehen, Melisande) und komplett ohne Emotionen sieht, so soll man Gesetze ja schließlich sehen, stellt sich die Frage warum sie zum Beispiel nicht umzieht. Warum sie nicht noch woanders putzen geht und damit versucht richtig Geld zu verdienen, etc.

Ist nicht meine Meinung, sondern eher die Meinung vom Amt...


27.06.2008 14:10
Gast
14,9 stunden die woche und 100 euro im monat sind erlaubt.muss man natürlich beim amt angeben.alles was drüber liegt wird aufs geld vom amt angerechnet.
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