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Thema: "carolins mörder gefunden?"
@Skip: noch ganz schnell vorm Weg zur
Mensa
du kannst von keinem Therapeuten
verlangen, eine hundertprozentige Garantie
abzugeben, ob jemand geheilt ist oder
nicht. Die Konsequenz jetzt ist, für den
Täter dass er in die Sicherheitsverwahrung
kommt, und für den Therapeuten, dass alles
nochmal genau überprüft werden muss, ob er
sich da nicht doch einen schnitzer erlaubt
hat...
Das ist ja grade das "Problem" mit dem
freiheitlichen Rechtsstaat. Der Preis für
die Freiheit ist die Gefahr, dass doch mal
was passiert. Dieses Risiko muss man
leider in Kauf nehmen...
Mensa

du kannst von keinem Therapeuten
verlangen, eine hundertprozentige Garantie
abzugeben, ob jemand geheilt ist oder
nicht. Die Konsequenz jetzt ist, für den
Täter dass er in die Sicherheitsverwahrung
kommt, und für den Therapeuten, dass alles
nochmal genau überprüft werden muss, ob er
sich da nicht doch einen schnitzer erlaubt
hat...
Das ist ja grade das "Problem" mit dem
freiheitlichen Rechtsstaat. Der Preis für
die Freiheit ist die Gefahr, dass doch mal
was passiert. Dieses Risiko muss man
leider in Kauf nehmen...
Zwischen Jura und Politik sehe ich keine
großen Unterschiede - @schmuwi - für mich
redest Du ansatzweise am Thema vorbei.
Ich habe mich nicht auf Maik S. bezogen -
es geht mir um die allgemeine Bestrafung
von Tätern, die solch ein Verbrechen -
möglicherweise zum wiederholten Male -
begehen. Hier soll auch nicht das
Strafmaß für diesen speziellen Fall wie
bei eBay hochgepuscht werden.
Aber es ist *sorry im voraus* genau
solches Gelaber "man muß beachten und die
sind ja auch krank und nur Menschen und
man versetze sich in die Würde des Mörders
..." was mich zum kochen bringt !
Wenn die Beweise für ein Verbrechen
eindeutig sind, Knast nicht unter 20
Jahren, täglich 10 Stunden härteste Arbeit
(ich bin wieder beim Bergwerk), Wasser,
Brot und abends vorm Einschlafen 30 min
das Bild des Opfers eintrimmen, damit er
weiß, warum er im Knast ist !
Sollte danach jemand als "therapiert"
gelten und wird rückfällig - können sich
der Bescheiniger und er für die nächsten
Jahre eine Zelle teilen.
großen Unterschiede - @schmuwi - für mich
redest Du ansatzweise am Thema vorbei.
Ich habe mich nicht auf Maik S. bezogen -
es geht mir um die allgemeine Bestrafung
von Tätern, die solch ein Verbrechen -
möglicherweise zum wiederholten Male -
begehen. Hier soll auch nicht das
Strafmaß für diesen speziellen Fall wie
bei eBay hochgepuscht werden.
Aber es ist *sorry im voraus* genau
solches Gelaber "man muß beachten und die
sind ja auch krank und nur Menschen und
man versetze sich in die Würde des Mörders
..." was mich zum kochen bringt !
Wenn die Beweise für ein Verbrechen
eindeutig sind, Knast nicht unter 20
Jahren, täglich 10 Stunden härteste Arbeit
(ich bin wieder beim Bergwerk), Wasser,
Brot und abends vorm Einschlafen 30 min
das Bild des Opfers eintrimmen, damit er
weiß, warum er im Knast ist !
Sollte danach jemand als "therapiert"
gelten und wird rückfällig - können sich
der Bescheiniger und er für die nächsten
Jahre eine Zelle teilen.
@schmuwi - was die Vorverurteilung
betrifft, stimme ich Dir zu, und ich kann
auch Deinen weiteren Ausführungen folgen.
Aber dass der Preis für die Freiheit sein
soll, damit leben zu müssen, dass doch mal
was passiert - nö, das seh ich nicht so.
Beim ersten Mal kann man es nicht
verhindern, weil eben keiner auf Verdacht
mal eingeknastet werden kann, aber wenn
jemand bereits für Vergewaltigung und/oder
Mord rechtskräftig verurteilt wurde, dann
ist für mich die Prämisse, dass er nie
wieder raus darf... egal, ob ein Therapeut
ihn für weiterhin gefährdet hält oder
nicht. Erstmal muss es so sein, dass diese
Verbrechen lebenslänglich und
Sicherheitsverwahrung heissen... und nicht
nur als Ausnahme in besonders schweren
Fällen. Sollte jemand dann tatsächlich
geheilt werden und mit wirklich
hundertprozentiger Sicherheit feststehen,
dass er nie wieder rückfällig wird, dann
soll er von mir aus auch auf freien Fuss
kommen... aber nicht andersherum. Der
besagte Tatverdächtige hat seine Strafe
von 7 Jahren voll abgesessen und denn is
gut... da hat keiner mehr geprüft, ob er
eventuell noch eine Gefahr ist, denn
seinerzeit hat irgendein Psychologe
festgestellt, dass er kein klassicher
Wiederholungstäter ist...
so rum funktioniert es einfach nicht. Frei
zu kommen, muss die Belohnung bzw. die
Ausnahme sein, wenn sich jemand wirklich,
wirklich gut führt... und lebenslänglich
die Pflichtstrafe.
betrifft, stimme ich Dir zu, und ich kann
auch Deinen weiteren Ausführungen folgen.
Aber dass der Preis für die Freiheit sein
soll, damit leben zu müssen, dass doch mal
was passiert - nö, das seh ich nicht so.
Beim ersten Mal kann man es nicht
verhindern, weil eben keiner auf Verdacht
mal eingeknastet werden kann, aber wenn
jemand bereits für Vergewaltigung und/oder
Mord rechtskräftig verurteilt wurde, dann
ist für mich die Prämisse, dass er nie
wieder raus darf... egal, ob ein Therapeut
ihn für weiterhin gefährdet hält oder
nicht. Erstmal muss es so sein, dass diese
Verbrechen lebenslänglich und
Sicherheitsverwahrung heissen... und nicht
nur als Ausnahme in besonders schweren
Fällen. Sollte jemand dann tatsächlich
geheilt werden und mit wirklich
hundertprozentiger Sicherheit feststehen,
dass er nie wieder rückfällig wird, dann
soll er von mir aus auch auf freien Fuss
kommen... aber nicht andersherum. Der
besagte Tatverdächtige hat seine Strafe
von 7 Jahren voll abgesessen und denn is
gut... da hat keiner mehr geprüft, ob er
eventuell noch eine Gefahr ist, denn
seinerzeit hat irgendein Psychologe
festgestellt, dass er kein klassicher
Wiederholungstäter ist...
so rum funktioniert es einfach nicht. Frei
zu kommen, muss die Belohnung bzw. die
Ausnahme sein, wenn sich jemand wirklich,
wirklich gut führt... und lebenslänglich
die Pflichtstrafe.
@sjtoeregoere: stimme dir zu, wer in den
bau fährt soll erstmal beweisen, dass er
resozialisiert ist und nicht andersrum.
Problematisch wirds leider dann, wenn ein
überforderter Psychologe, der aufgrund zu
knapper Kassen und überfüllter Gefängnisse
nicht allen Personen die gleiche
notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen
kann und dann ein verstecktes Anzeichen
für eine Wiederholungswahrscheinlichkeit
übersieht. Insofern kann man das
Jutizsystem vielleicht doch kritisieren.
Das mit dem Problem der Freiheit meinte
ich jetzt eher allgemeiner also z.B. mit
Stichwort Terrorismus. Es bleibt eben
immer ein Spagat zwischen gewünschter
Freiheit und notwendiger
Kontrolle/Überwachung.
@Skip: nochmal kurz zu dem "Gelaber" was
du meintest
Sicherlich kann ich nachvollziehen dass
andere da vielleicht etwas... sagen wir
mal... rigoroser... sind als ich.
Ich
finde es nur sehr gefährlich diese
Personen immer gleich zu entmenschlichen
(und genau sowas lese ich aus den ersten
Postings hier im Thread raus) und als
etwas hinzustellen, was mit einem selbst
nichts mehr gemein hat.
Zur Menschlichkeit gehören nunmal auch
diese Abgründe. Dort wo eine "gesunder"
Person diese Abgründe kontrollieren kann
(oder sie garnicht in Erscheinung treten)
gibt es auch Leute, die aus welchen
Gründen auch immer, diese Fähigkeit nicht
haben und genau an dieser Stelle frage ich
mich, wie viel sie persönlich Schuld
tragen.
Versteht mich nicht falsch, ich bin
natürlich dafür diese Leute zum Schutz der
Gesellschaft von eben dieser Gesellschaft
zu seperieren, und wenn sie nicht
therapierbar sind, dann eben bis ans Ende
ihres Lebens. Alles andere (Todesstrafe
für diese Leute) wäre dann aber
Euthanasie...
bau fährt soll erstmal beweisen, dass er
resozialisiert ist und nicht andersrum.
Problematisch wirds leider dann, wenn ein
überforderter Psychologe, der aufgrund zu
knapper Kassen und überfüllter Gefängnisse
nicht allen Personen die gleiche
notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen
kann und dann ein verstecktes Anzeichen
für eine Wiederholungswahrscheinlichkeit
übersieht. Insofern kann man das
Jutizsystem vielleicht doch kritisieren.
Das mit dem Problem der Freiheit meinte
ich jetzt eher allgemeiner also z.B. mit
Stichwort Terrorismus. Es bleibt eben
immer ein Spagat zwischen gewünschter
Freiheit und notwendiger
Kontrolle/Überwachung.
@Skip: nochmal kurz zu dem "Gelaber" was
du meintest
Sicherlich kann ich nachvollziehen dass
andere da vielleicht etwas... sagen wir
mal... rigoroser... sind als ich.
Ichfinde es nur sehr gefährlich diese
Personen immer gleich zu entmenschlichen
(und genau sowas lese ich aus den ersten
Postings hier im Thread raus) und als
etwas hinzustellen, was mit einem selbst
nichts mehr gemein hat.
Zur Menschlichkeit gehören nunmal auch
diese Abgründe. Dort wo eine "gesunder"
Person diese Abgründe kontrollieren kann
(oder sie garnicht in Erscheinung treten)
gibt es auch Leute, die aus welchen
Gründen auch immer, diese Fähigkeit nicht
haben und genau an dieser Stelle frage ich
mich, wie viel sie persönlich Schuld
tragen.
Versteht mich nicht falsch, ich bin
natürlich dafür diese Leute zum Schutz der
Gesellschaft von eben dieser Gesellschaft
zu seperieren, und wenn sie nicht
therapierbar sind, dann eben bis ans Ende
ihres Lebens. Alles andere (Todesstrafe
für diese Leute) wäre dann aber
Euthanasie...
wie soll ein psychologe rausfinden ob ein
mensch ein wiederholungs täter is oder
nicht ich finde sowas sollte man nie von
einen menschen klären lassen weil man sich
als täter für die zeit der sitzung mit
sicherheit verstelen kann jeder straftäter
ist ein wiederholungs täter und wird es
vielleicht immer wieder tun egal was
mensch ein wiederholungs täter is oder
nicht ich finde sowas sollte man nie von
einen menschen klären lassen weil man sich
als täter für die zeit der sitzung mit
sicherheit verstelen kann jeder straftäter
ist ein wiederholungs täter und wird es
vielleicht immer wieder tun egal was
*Der 5er des Tages ins Phrasenschwein*
Euthanasie = Sterbehilfe für unheilbar
Kranke, das widerspricht sich doch etwas
mit Deiner Ablehnung gegenüber der
Todesstrafe.
Euthanasie = Sterbehilfe für unheilbar
Kranke, das widerspricht sich doch etwas
mit Deiner Ablehnung gegenüber der
Todesstrafe.
ach shit, nobody is perfect... wer ist
nobody?
da war doch irgendwie was,
klang irgendwie auch ähnlich oder so...
ach egal... ich denke, es ist
rübergekommen, was ich meine
nobody?
da war doch irgendwie was,klang irgendwie auch ähnlich oder so...
ach egal... ich denke, es ist
rübergekommen, was ich meine
nee, is dann in diesem Fall leider nicht
richtig rübergekommen. Wollen wir es
nochmal ohne Fremdworte versuchen ?
richtig rübergekommen. Wollen wir es
nochmal ohne Fremdworte versuchen ?
Euthanasie
[griechisch, "schöner Tod"]
ursprünglich ein Begriff aus der
Philosophie der Stoa. Danach hatte der
Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit
oder Gebrechlichkeit des Alters
"lebensunwert" geworden war, das Recht
sein Leben zu beenden. Da die spätere
christliche Auffassung den Selbstmord und
die Tötung auf Verlangen verbot, wandelte
sich der Begriff der Euthanasie in der
ärztlichen Ethik und meinte die Pflicht
des Arztes, dem Kranken das Sterben durch
schmerzbeseitigende Mittel zu erleichtern
(Sterbehilfe). Ein Vorgehen, das die
Verkürzung des kranken Lebens zur Folge
hat, ist in Deutschland strafbar nach §
216 StGB.
Der nationalsozialistische Staat tarnte
mit dem Begriff Euthanasie die
"Vernichtung unwerten Lebens": Seit
Kriegsbeginn konnte "unheilbar Kranken"
der "Gnadentod gewährt werden".
Insgesamt rund 100 000 Menschen, vor allem
Geisteskranke, Epileptiker, senil
Erkrankte, fielen der Mordaktion zum
Opfer. Die offenen Proteste deutscher
Geistlicher beider Konfessionen (vor allem
Bischof Graf von Galen, Münster,
Bodelschwingh, Bethel) führten im Herbst
1941 zur Einstellung der Ermordung von
erwachsenen Heil- und Pflegeinsassen. Die
Tötung missgebildeter, geisteskranker und
"rassisch minderwertiger" Kinder wurde
jedoch bis Kriegsende weitergeführt.
[griechisch, "schöner Tod"]
ursprünglich ein Begriff aus der
Philosophie der Stoa. Danach hatte der
Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit
oder Gebrechlichkeit des Alters
"lebensunwert" geworden war, das Recht
sein Leben zu beenden. Da die spätere
christliche Auffassung den Selbstmord und
die Tötung auf Verlangen verbot, wandelte
sich der Begriff der Euthanasie in der
ärztlichen Ethik und meinte die Pflicht
des Arztes, dem Kranken das Sterben durch
schmerzbeseitigende Mittel zu erleichtern
(Sterbehilfe). Ein Vorgehen, das die
Verkürzung des kranken Lebens zur Folge
hat, ist in Deutschland strafbar nach §
216 StGB.
Der nationalsozialistische Staat tarnte
mit dem Begriff Euthanasie die
"Vernichtung unwerten Lebens": Seit
Kriegsbeginn konnte "unheilbar Kranken"
der "Gnadentod gewährt werden".
Insgesamt rund 100 000 Menschen, vor allem
Geisteskranke, Epileptiker, senil
Erkrankte, fielen der Mordaktion zum
Opfer. Die offenen Proteste deutscher
Geistlicher beider Konfessionen (vor allem
Bischof Graf von Galen, Münster,
Bodelschwingh, Bethel) führten im Herbst
1941 zur Einstellung der Ermordung von
erwachsenen Heil- und Pflegeinsassen. Die
Tötung missgebildeter, geisteskranker und
"rassisch minderwertiger" Kinder wurde
jedoch bis Kriegsende weitergeführt.
naja, soweit war ich ja auch schon und
gerade deswegen ist mir schmuwi´s Beitrag
etwas widersprüchlich.
gerade deswegen ist mir schmuwi´s Beitrag
etwas widersprüchlich.
Gut, dann erklär ichs mal.
Beispiel 3. Reich:
mit der begründung, dem dt. volk damit
helfen zu wollen, wurden unheilbar kranke
(behinderte, psychisch kranke) ermordet.
hier kommen nun forderungen auf, zum
schutze der gesellschaft die gleichen
methoden wie vor 60 jahren wieder zu
reaktivieren.
natürlich gibt es einen riesen unterschied
zwischen dem nationalsozialistischen
deutschland und dem heutigen.
man kann natürlich den geplanten mord von
hundertausenden behinderten nicht mit der
exekution eines sexual straftäters
vergleichen. intentionen und methoden
bleiben trotzdem die gleichen.
ich denke mal, schmuwi hat das damit
gemeint
Beispiel 3. Reich:
mit der begründung, dem dt. volk damit
helfen zu wollen, wurden unheilbar kranke
(behinderte, psychisch kranke) ermordet.
hier kommen nun forderungen auf, zum
schutze der gesellschaft die gleichen
methoden wie vor 60 jahren wieder zu
reaktivieren.
natürlich gibt es einen riesen unterschied
zwischen dem nationalsozialistischen
deutschland und dem heutigen.
man kann natürlich den geplanten mord von
hundertausenden behinderten nicht mit der
exekution eines sexual straftäters
vergleichen. intentionen und methoden
bleiben trotzdem die gleichen.
ich denke mal, schmuwi hat das damit
gemeint
ich glaube, wir nähern uns an... der
Euthanasie-Vergleich ist gar nicht so
abwegig, denn schließlich sind diese Leute
krank, und das auch erst geworden, durch
die Gesellschaft, in der sie leben.
Niemand - davon gehe ich aus - wird als
Mörder und Vergewaltiger geboren.
Das Leben derer zu schützen, die Opfer
dieser Krankheit werden, ist dennoch
wichtiger und geht vor - und das kommt mir
ehrlich gesagt immer etwas zu kurz. Ich
habe lange genug bei einem Rechtsanwalt
gearbeitet, um zu wissen, dass die Täter
es weiss Gott meist auch nicht einfach
haben/hatten - aufgewachsen ohne Liebe,
mit Prügel, selbst häufig genug
vergewaltigt usw. - aber das kann einfach
nicht als Grund reichen, ihnen gegenüber
Gnade walten zu lassen und ihre Rechte
mehr zu achten als die der vergangenen und
zukünftigen Opfer und deren Angehörigen.
Aber wie nun damit umgehen? Lebenslang
wegschliessen ist eine Sache... aber was
kann man langfristig dagegen tun? Härter
gegen Eltern vorgehen, die ihre Kinder
verbal und körperlich mißhandeln,
sensibilisieren für erste Anzeichen und
frühzeitig therapieren? Einsperren ist nur
die Reaktion auf Geschehenes, aber wie
agieren wir?
Euthanasie-Vergleich ist gar nicht so
abwegig, denn schließlich sind diese Leute
krank, und das auch erst geworden, durch
die Gesellschaft, in der sie leben.
Niemand - davon gehe ich aus - wird als
Mörder und Vergewaltiger geboren.
Das Leben derer zu schützen, die Opfer
dieser Krankheit werden, ist dennoch
wichtiger und geht vor - und das kommt mir
ehrlich gesagt immer etwas zu kurz. Ich
habe lange genug bei einem Rechtsanwalt
gearbeitet, um zu wissen, dass die Täter
es weiss Gott meist auch nicht einfach
haben/hatten - aufgewachsen ohne Liebe,
mit Prügel, selbst häufig genug
vergewaltigt usw. - aber das kann einfach
nicht als Grund reichen, ihnen gegenüber
Gnade walten zu lassen und ihre Rechte
mehr zu achten als die der vergangenen und
zukünftigen Opfer und deren Angehörigen.
Aber wie nun damit umgehen? Lebenslang
wegschliessen ist eine Sache... aber was
kann man langfristig dagegen tun? Härter
gegen Eltern vorgehen, die ihre Kinder
verbal und körperlich mißhandeln,
sensibilisieren für erste Anzeichen und
frühzeitig therapieren? Einsperren ist nur
die Reaktion auf Geschehenes, aber wie
agieren wir?
Schön wie man sich auf euinmal an
Kleinigkeiten aufgeilen kannn...
Zum Thema:
Wenn ihr alle eine härtere Justiz wünscht,
dann müsst ihr wohl oder übel eine
Einschränkung eurer Freiheit in Kauf
nehmen. Das ist auf jeden Fall schon mal
klar. Und wenn ihr euch wünscht, dass in
der Justiz weniger emotionslos beurteilt
wird, dann freu ich mich darauf, wenn
jemand von euch mal bei einer geringen
Alkoholübertretung beim Autofahren vor
einem Richter sitzt, dessen
Familienangehöriger schon mal von einem
betrunkenen Fahrer überfahren wurde.
Solange die Gesellschaft Deutschlands
nicht so weit ist, dass allein durch
Erziehung keine Gesetze mehr übertreten
werden und alle von alleine aus gerecht
zueinenader sind, muss man sich wohl damit
abfinden, dass die Urteile in die Hände
von gesetztestreuen Richtern gelegt
werden, denn ihr wollt bestimmt auch keine
Selbstjustiz, wenn ihr mal ein gesetz
übertretet. Und da könnt ihr sagen, was
ihr wollt, jeder von euch hat bestimmt
schon mal irgendein Gesetz übertreten und
es gibt bestimmt genug Menschen, die wegen
Leuten wie euch dann auch schon mal
negative Erfahrungen gemacht haben und
euch aus eigener Einschätzung leiden
lassen würden.
Die Gesetztessicherheit ist das was den
Rechtsstaat Deutschland ausmacht. Ohne
sie, würde hier totale staatliche Willkür
herrschen und diese hätte dann viel
schrecklichere Ausmaße als das Geschehene
(sieht man an sämtlichen Diktaturen). Also
vertraut auch in diesem Falle auf das
Gesetz. Wenn Maik oder wie der heißt,
wirklich der Täter ist, wird er schon
seine gerechte Strafe bekommen, aufgrund
der wiederholten Tat. dass es erst dazu
kommen musste, ist natürlich tragisch,
aber niemandem steht Wiederholungstäter
oder Vergewaltiger auf der Stirn
geschrieben und man kann niemanden, nur
weil unter Umständen und vielleicht doch
wieder "zuschlagen" könnte, lebenslang
einsperren.
Das wäre so, als wenn man, um das Beispiel
wieder aufzugreifen, jedem der mal unter
starken Alkoholeinfluß gefahren ist,
verweigern würde, noc
Kleinigkeiten aufgeilen kannn...
Zum Thema:
Wenn ihr alle eine härtere Justiz wünscht,
dann müsst ihr wohl oder übel eine
Einschränkung eurer Freiheit in Kauf
nehmen. Das ist auf jeden Fall schon mal
klar. Und wenn ihr euch wünscht, dass in
der Justiz weniger emotionslos beurteilt
wird, dann freu ich mich darauf, wenn
jemand von euch mal bei einer geringen
Alkoholübertretung beim Autofahren vor
einem Richter sitzt, dessen
Familienangehöriger schon mal von einem
betrunkenen Fahrer überfahren wurde.
Solange die Gesellschaft Deutschlands
nicht so weit ist, dass allein durch
Erziehung keine Gesetze mehr übertreten
werden und alle von alleine aus gerecht
zueinenader sind, muss man sich wohl damit
abfinden, dass die Urteile in die Hände
von gesetztestreuen Richtern gelegt
werden, denn ihr wollt bestimmt auch keine
Selbstjustiz, wenn ihr mal ein gesetz
übertretet. Und da könnt ihr sagen, was
ihr wollt, jeder von euch hat bestimmt
schon mal irgendein Gesetz übertreten und
es gibt bestimmt genug Menschen, die wegen
Leuten wie euch dann auch schon mal
negative Erfahrungen gemacht haben und
euch aus eigener Einschätzung leiden
lassen würden.
Die Gesetztessicherheit ist das was den
Rechtsstaat Deutschland ausmacht. Ohne
sie, würde hier totale staatliche Willkür
herrschen und diese hätte dann viel
schrecklichere Ausmaße als das Geschehene
(sieht man an sämtlichen Diktaturen). Also
vertraut auch in diesem Falle auf das
Gesetz. Wenn Maik oder wie der heißt,
wirklich der Täter ist, wird er schon
seine gerechte Strafe bekommen, aufgrund
der wiederholten Tat. dass es erst dazu
kommen musste, ist natürlich tragisch,
aber niemandem steht Wiederholungstäter
oder Vergewaltiger auf der Stirn
geschrieben und man kann niemanden, nur
weil unter Umständen und vielleicht doch
wieder "zuschlagen" könnte, lebenslang
einsperren.
Das wäre so, als wenn man, um das Beispiel
wieder aufzugreifen, jedem der mal unter
starken Alkoholeinfluß gefahren ist,
verweigern würde, noc
nanana... geht es noch plakativer? Ein
Autofahrer der unter starkem
Alkoholeinfluß fährt, ist ein Riesenidiot
aber im Normalfall nicht psychisch krank -
und ehrlich gesagt, wenn er jemanden
totfährt oder auch nur beinahe, braucht er
meinetwegen auch nie wieder einen
Führerschein.
Wer so ein Verbrechen begeht und das Leben
eines oder eigentlich mehrerer Menschen
auslöscht und zerstört, der braucht nicht
wieder frei kommen - wieso soll man ihn
nicht lebenslang einsperren dürfen? Lieber
setzt man Menschen - und das auch noch
ohne, dass sie sich dessen bewusst sind -
der Gefahr aus, auf ihrem Heimweg
überfallen, vergewaltigt oder getötet zu
werden. Ich gehe davon aus, dass wer das
einmal gebracht hat, im Normalfall ein
Wiederholungstäter ist und nur im
Ausnahmefall keiner - Vorsicht ist besser
als Nachsicht.
Autofahrer der unter starkem
Alkoholeinfluß fährt, ist ein Riesenidiot
aber im Normalfall nicht psychisch krank -
und ehrlich gesagt, wenn er jemanden
totfährt oder auch nur beinahe, braucht er
meinetwegen auch nie wieder einen
Führerschein.
Wer so ein Verbrechen begeht und das Leben
eines oder eigentlich mehrerer Menschen
auslöscht und zerstört, der braucht nicht
wieder frei kommen - wieso soll man ihn
nicht lebenslang einsperren dürfen? Lieber
setzt man Menschen - und das auch noch
ohne, dass sie sich dessen bewusst sind -
der Gefahr aus, auf ihrem Heimweg
überfallen, vergewaltigt oder getötet zu
werden. Ich gehe davon aus, dass wer das
einmal gebracht hat, im Normalfall ein
Wiederholungstäter ist und nur im
Ausnahmefall keiner - Vorsicht ist besser
als Nachsicht.
Die Plakativität scheint notwendig, um
gewissen Sachverhalten in dieser
Diskussion Gewicht zu verleihen, die sonst
einfach wieder heruntergeschrien werden
durch ebenso plakative Forderungen nach
Todesstrafe, lebenslanger Folter etc...
Interessant ist für mich an dieser
Diskussion vor allem die Diskrepanz, die
sich aus der Argumentation einiger
'Todesstrafenbefürworter' ergibt.
Zum einen ist dort der unfehlbare Glaube
an das System der Gelehrten. Ein
Psychologe MÜSSE doch erkennen können
usw... Ein Psychologe ist ebenso wie ein
Ingenieur nur ein gelehrter Mensch.
Menschen unterliegen Irrtümern. Ebenso,
wie ein Ingenieur sich verrechnen kann,
kann ein Psychloge Fehleinschätzungen
liefern.
Andererseits das Erkennen der eigenen
Unfähigkeit, gegen Fehler gefeit zu sein
und damit verbunden eine emotionale
Ohnmacht, die die Urinstinkte nach
Vergeltung weckt. Nicht nur, dass jeder,
der sich den Kontrollstaat wünscht, sicher
mehr Dreck am Stecken hat (reine
Vermutung, bitte nicht angepisst
fühlen...), als ihm lieb sein könnte, wird
er wissen, dass er selbst schon
schwerwiegende Fehler gemacht/begangen
hat. Wenn eine Hausfrau einen fehler
macht, ist die Unterwäsche nicht mehr
weiß, sondern rot. Sie entwickelt
Sicherheitsmechanismen. Kontrolliert
zweimal, ob die Wäsche sauber getrennt
ist. In der Vollzugsanstalt hatten die
Psychologen und Psychiater bei der
beschuldigten Person 7 Jahre Zeit, sich
gegen Fehler abzusichern. Aber es ist
trotzdem passiert. Man kann sagen, dass
dort ein fehler im System ist, aber die
Forderung nach dem totalitären Staat, der
alles überwacht ist damit nicht
gerechtfertigt, weil die Freiheit der
gesamten Gesellscxhaft auf dem Spiel
stünde. Wir als Gesellschaft haben uns auf
einen Sicherheitsstandard geeinigt. Der
Ingenieur rechnet 20 % Unsicherheit ein,
der Psychologe hat ebensolche Verfahren,
nach denen er agiert. Fehler passieren
trotzdem, man kann nicht alles verhindern.
Das soll nicht heißen, dass ich der Tat
kalt gegenüberstehe, das wäre herzlos und
grausam. Aber man kann nicht aufgrund
einzelner Personen
gewissen Sachverhalten in dieser
Diskussion Gewicht zu verleihen, die sonst
einfach wieder heruntergeschrien werden
durch ebenso plakative Forderungen nach
Todesstrafe, lebenslanger Folter etc...
Interessant ist für mich an dieser
Diskussion vor allem die Diskrepanz, die
sich aus der Argumentation einiger
'Todesstrafenbefürworter' ergibt.
Zum einen ist dort der unfehlbare Glaube
an das System der Gelehrten. Ein
Psychologe MÜSSE doch erkennen können
usw... Ein Psychologe ist ebenso wie ein
Ingenieur nur ein gelehrter Mensch.
Menschen unterliegen Irrtümern. Ebenso,
wie ein Ingenieur sich verrechnen kann,
kann ein Psychloge Fehleinschätzungen
liefern.
Andererseits das Erkennen der eigenen
Unfähigkeit, gegen Fehler gefeit zu sein
und damit verbunden eine emotionale
Ohnmacht, die die Urinstinkte nach
Vergeltung weckt. Nicht nur, dass jeder,
der sich den Kontrollstaat wünscht, sicher
mehr Dreck am Stecken hat (reine
Vermutung, bitte nicht angepisst
fühlen...), als ihm lieb sein könnte, wird
er wissen, dass er selbst schon
schwerwiegende Fehler gemacht/begangen
hat. Wenn eine Hausfrau einen fehler
macht, ist die Unterwäsche nicht mehr
weiß, sondern rot. Sie entwickelt
Sicherheitsmechanismen. Kontrolliert
zweimal, ob die Wäsche sauber getrennt
ist. In der Vollzugsanstalt hatten die
Psychologen und Psychiater bei der
beschuldigten Person 7 Jahre Zeit, sich
gegen Fehler abzusichern. Aber es ist
trotzdem passiert. Man kann sagen, dass
dort ein fehler im System ist, aber die
Forderung nach dem totalitären Staat, der
alles überwacht ist damit nicht
gerechtfertigt, weil die Freiheit der
gesamten Gesellscxhaft auf dem Spiel
stünde. Wir als Gesellschaft haben uns auf
einen Sicherheitsstandard geeinigt. Der
Ingenieur rechnet 20 % Unsicherheit ein,
der Psychologe hat ebensolche Verfahren,
nach denen er agiert. Fehler passieren
trotzdem, man kann nicht alles verhindern.
Das soll nicht heißen, dass ich der Tat
kalt gegenüberstehe, das wäre herzlos und
grausam. Aber man kann nicht aufgrund
einzelner Personen
@schmuwi - klassische "Boxrunden" für
Menschenrechte mit Gesetzestexten?
Arbeitest du so rein zufällig in Waldeck
als Therapeut ? Es trifft doch alle
Menschen. nicht nur Knackis.. siehe unser
Grundgesetz " Alle Menschen sind gleich,
nur manche etwas gleicher !!" Frag mal
Arbeitslose mit und ohne "Beziehungen".
Statt entlassene Gefangene nachzubetreuen,
sind die absolut auf sich selbst
angewiesen ( Anträge, job etc.) Da
definitv 7 Jahre unseres "schönen"
Deutschlands fehlen, hat Maik
höchstwahrscheinlich da weitergemacht wo
er aufgehört hat. Förderschüler hingegen
erhalten im 1.LJ (überbetrieblich) mit
KInd eine Rundumbetreuung und 1600 Euro
netto. Menschenrechte ringen mir also nur
noch ein müdes lächeln ab. Mein Sohn
arbeitet seit 2 Monaten ohne Geld zu
bekommen. Die Reichen und Schönen zahlen
ihren Bau nicht. Carolin ist nicht nur ein
Opfer ihres Mörders, sondern dieser
Gesellschaft. Skip ich bin auch für
Bergwerk und gegen Streicheltherapeuten
für kranke Mörder. Während dem Arbeitstag
im Bergwerk wäre es Maik oder jedem
anderen mutmaßlichen Mörder nachmittags
gar nicht möglich gewesen, im Wald zu
sein.
Menschenrechte mit Gesetzestexten?
Arbeitest du so rein zufällig in Waldeck
als Therapeut ? Es trifft doch alle
Menschen. nicht nur Knackis.. siehe unser
Grundgesetz " Alle Menschen sind gleich,
nur manche etwas gleicher !!" Frag mal
Arbeitslose mit und ohne "Beziehungen".
Statt entlassene Gefangene nachzubetreuen,
sind die absolut auf sich selbst
angewiesen ( Anträge, job etc.) Da
definitv 7 Jahre unseres "schönen"
Deutschlands fehlen, hat Maik
höchstwahrscheinlich da weitergemacht wo
er aufgehört hat. Förderschüler hingegen
erhalten im 1.LJ (überbetrieblich) mit
KInd eine Rundumbetreuung und 1600 Euro
netto. Menschenrechte ringen mir also nur
noch ein müdes lächeln ab. Mein Sohn
arbeitet seit 2 Monaten ohne Geld zu
bekommen. Die Reichen und Schönen zahlen
ihren Bau nicht. Carolin ist nicht nur ein
Opfer ihres Mörders, sondern dieser
Gesellschaft. Skip ich bin auch für
Bergwerk und gegen Streicheltherapeuten
für kranke Mörder. Während dem Arbeitstag
im Bergwerk wäre es Maik oder jedem
anderen mutmaßlichen Mörder nachmittags
gar nicht möglich gewesen, im Wald zu
sein.
@Windlicht: Du verwechselst unser
Grundgesetz mit Orwell. Das finde ich
peinlich.
Das deutsche GG sagt:
Artikel 1 [Menschenwürde - Menschenrechte
-
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
(1) Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich.
Weiterhin bist du faktisch so falsch
gewickelt, dass sich mir die Haare
sträuben. Der erwähnte Maik hat seine
gesetzliche Strafe verbüßt. Er hatte also
keine 'Pflicht auf Bergwerk' mehr. Warum
er sich als freier Mensch deiner Meinung
nach nicht im Wald aufhalten darf, kann
ich nicht nachvollziehen.
Weiterhin betreibst du etwas, was
'Verquickung von Inhalten' genannt wird.
Die Bauwirtschaft und dein Sohn (ohne die
Problematik herunterspielen zu wollen)
haben wirklich gar nichts mit dieser
Diskussion zu tun, du versuchst,
Augenwischerei zu betreiben.
Auch die Aussage, dass du den
Menschenrechten kaum etwas abgewinnen
kannst, befördert dich leider von alleine
aufs Abstellgleis. Denn der Vergleich, den
du anstellst, ist ein Wohlstandsvergleich,
und hat wahrlichts nichts mit
Menschenrechten zu tun.
Ach und nur so ganz nebenbei bemerkt: Auch
alle anderen Menschen in unserem von dir
als 'schön' betitelten Land müssen sich
selbst um Anträge und Jobs kümmern.
Grundgesetz mit Orwell. Das finde ich
peinlich.
Das deutsche GG sagt:
Artikel 1 [Menschenwürde - Menschenrechte
-
Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
(1) Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich.
Weiterhin bist du faktisch so falsch
gewickelt, dass sich mir die Haare
sträuben. Der erwähnte Maik hat seine
gesetzliche Strafe verbüßt. Er hatte also
keine 'Pflicht auf Bergwerk' mehr. Warum
er sich als freier Mensch deiner Meinung
nach nicht im Wald aufhalten darf, kann
ich nicht nachvollziehen.
Weiterhin betreibst du etwas, was
'Verquickung von Inhalten' genannt wird.
Die Bauwirtschaft und dein Sohn (ohne die
Problematik herunterspielen zu wollen)
haben wirklich gar nichts mit dieser
Diskussion zu tun, du versuchst,
Augenwischerei zu betreiben.
Auch die Aussage, dass du den
Menschenrechten kaum etwas abgewinnen
kannst, befördert dich leider von alleine
aufs Abstellgleis. Denn der Vergleich, den
du anstellst, ist ein Wohlstandsvergleich,
und hat wahrlichts nichts mit
Menschenrechten zu tun.
Ach und nur so ganz nebenbei bemerkt: Auch
alle anderen Menschen in unserem von dir
als 'schön' betitelten Land müssen sich
selbst um Anträge und Jobs kümmern.





