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Thema: "taser vs dienstpistole"
Man sollte schon ein Mittel zwischen nichts tun und das benutzen der Dienstwaffe haben, denn es sieht einfach Scheisse aus wenn man als Beamter jemanden erschiesst der nur ein Stein geworfen hat also ich möchte da das Gesetz der Verhältnismäßigkeit mal ins Spiel bringen. Und für die getarnten unter uns Rules of Engagement ^^ solche Mittel sollten da aber auch Bundeswehr etc. zur Verfügung gestellt werden...
hm könnte man nicht gummigschosse mit tasern kombinieren also electroschock gummigeschosse oder wie wärs mit wasserwerfer der 50000votl durch den strahl jagd das wär doch ma was^^
ich tendiere zur guten alten schußwaffe!
als opfer macht man sich doch total lächerlich, wenn man da rumzappelt wie so´n druffi auf der loveparade
dann lieber fies aus dem körper bluten!^^
als opfer macht man sich doch total lächerlich, wenn man da rumzappelt wie so´n druffi auf der loveparade
dann lieber fies aus dem körper bluten!^^
naja und was is wenn der dich nur im rückgrat getroffen hat, dann zappelst de in zukunft im rollstuhl^^
da man mit bösen jungs meist nicht vernünftig reden kann und nicht dauernd der buh mann der nation sein will ist wohl ein taser von vorteil sein, macht weniger löcher und der kunde hält auch gleich still, sei denn der böse junge hat schon jemanden gekillt, dann haben se von mir aus freigabe für scharfe munition
ich glaube ein schuss ins bein ist immernoch besser als herzrhythmusstörungen oder herzversagen *find*
dienstwaffeneinsatz ist nur dann erlaubt wenn das leben der beamten oder von unbeteiligten direkt bedroht wird und nicht wenn er schon vorher jemand gekillt hat
wenn jemand beim bankraub ner geisel eine in kopp knallt, hätt ich keine hemmungen drauf zu halten... aber wenn du dann noch diskutieren willst, bitte
können wir das ganze bitte gleich auf ein atombombenszenario ausweiten? ^^
@ wigga: das stimmt nicht. der einsatz ist schon legitim, wenn der gegenüber eine schußwaffe in der hand hält und auf dich zielt (verhältnismäßigkeit)
@ wigga: das stimmt nicht. der einsatz ist schon legitim, wenn der gegenüber eine schußwaffe in der hand hält und auf dich zielt (verhältnismäßigkeit)







