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Thema: "taser vs dienstpistole"
ja du hast recht, wenn jemand mit ner kugel im kopf am boden liegt, herrscht keine bedrohung mehr für diese person,.. korrekt, also kann die polimannzei wieder zum gummiknüppel greifen, weil is ja ungefährlich
was ist denn eine direkte bedrohung, wenn jemand mit einer waffe auf dich zielt dann ist das eine direkte bedrohung
wenn jemand mit dem messer auf 10m vor dir steht ist es ebenfalls eine bedrohung für etwaige passanten und für den beamten beim festnehmen
er muss nicht auf mich zielen... es ist situationsbedingt zulässig zu schießen, wenn er sie nur in der hand hält....
was machst du als polizist wenn ein 11-jähriger mit einer waffe auf dich zielt?
was machst du als polizist wenn ein 11-jähriger mit einer waffe auf dich zielt?
@mim wenn ein 11jähriger mit einer waffe auf dich zielt ist das eine direkte bedrohung für dich, und wenn irgendwo ein freak mit einem messer rumrennt dann ist das eine bedrohung für die allgemeinheit....aber ein polizist darf selsbt dann nciht einfach drauf los ballern sondern der täter muss erst aufgefordert werden seine waffe niederzulegen, es sei denn er hat eine geisel und ist gerade im begriff jemanden zu erstechenerschießen usw.
bzw nicht wenn er eine geisel hat sondern er gerade kurz davor ist die geisel umzubringen, bzw. die gefahr besteth das das leben von jemanden gerade bedroht wird
wenn du ihn aufgefordert hast die waffe niederzulegen und er das nicht tut dann darfst du schießen is doch kalr, er bedroht ja dein leben^^
aber anderes beispiel, ein bankräuber erschießt eine geisel und wirft danach seine waffe weg, dann darfst du ebenfalls nicht schießen
dann hast du pech gehabt und musst einen langen bericht ausfüllen aber normlaerweise wird dann zugunsten des beamten geurteilt, weil er kann ja nicht wissen ob es ne echte knarre oder nur ein imitat ist, deswegen wird ja über gesetze nachgedacht auch imitate zu verbieten
nein wigga.. im normalfall wird die leiche verbuddelt und alle behauptet es hätte keinen schuss gegeben... son käse... du hast nich das recht zu schiessen wenn jemand seine Waffe nicht hinlegt, das sind alles situationsbedingte entscheidungen und keine generalvollmacht.. es gilt immer in diesem falle der notwehr bzw. nothilfeparagraph.. das heisst die anwendung von waffen ist nur legitim um einzelne oder die allgemeinheit zu schützen.. begriff der verhältnismäßigkeit is hier ein wichtiger Faktor.. Bei der Notwehr findet zwar keine Güterabwägung statt, sie muss aber geboten sein. Die Gebotenheit entfällt bei einem krassen Missverhältnis zwischen den Folgen der Abwehr und dem drohenden Schaden.
das heisst du darfst keinen unbewaffneten niederschiessen.. keine kinder etc.
womit der großteil der beispiele erledigt hat.. zudem ist immer die waffe nur das allerletzte mittel, das bedeutet wenn man keine andere chance hat.. also wenn man den gegner nicht anderweitig überwältigen kann.. und das ist fast immer gegeben.. bei diesen blöden tasern aber gibt es meines wissens diese einschränkung nicht weshalb die oft und gern angewandt werden.. das ist meiner meinung nach ne sauerei und schwere körperverletzung die dinger gehören eingeschmolzen..
das heisst du darfst keinen unbewaffneten niederschiessen.. keine kinder etc.
womit der großteil der beispiele erledigt hat.. zudem ist immer die waffe nur das allerletzte mittel, das bedeutet wenn man keine andere chance hat.. also wenn man den gegner nicht anderweitig überwältigen kann.. und das ist fast immer gegeben.. bei diesen blöden tasern aber gibt es meines wissens diese einschränkung nicht weshalb die oft und gern angewandt werden.. das ist meiner meinung nach ne sauerei und schwere körperverletzung die dinger gehören eingeschmolzen..






