Forum
Thema: "wer kennt sich mit harz 4 aus ?"
@ anie: dann muss man aber auch erstmal die bittere wahrheit aufzeigen, sonst kommt der arsch nie an die wand
ihr versetzt euch nich in meiner lage , is jetzt auch egal für mich is das thema beendet weil ihr macht ein nur noch mehr stress muss ich nich haben wollt nur ein tipp aber is jetzt dran gescheitert leider
schönen tag noch
schönen tag noch
stimmt!!!!
sie will die wahrheit aber scheinbar nit sehen!!!!
also macht das keinen sinn, sie zu belehren.
vlt muss sie erst am eigenen leib erfahren, was dat leben ist.
denn dat hat sie sicher noch nicht.
sonst hätte sie ne andere einstellung
sie will die wahrheit aber scheinbar nit sehen!!!!
also macht das keinen sinn, sie zu belehren.
vlt muss sie erst am eigenen leib erfahren, was dat leben ist.
denn dat hat sie sicher noch nicht.
sonst hätte sie ne andere einstellung
ihr geltet als eheliche gemeinschaft und werdet zusammengerechnet....ganz einfach...frage geantwortet,nächste frage
*koppschüttel*
einige haben dir hier beschrieben, dass sie in ähnlichen lagen waren. mehr versetzen geht nicht - mehr verständis für deine situation dann auch nicht -.-
einige haben dir hier beschrieben, dass sie in ähnlichen lagen waren. mehr versetzen geht nicht - mehr verständis für deine situation dann auch nicht -.-
@ Rheuma Kai
rein vorm gesetzgeber ist dat nicht ganz richtig.
eigendlich erst nach zwei Jahren.
berichtige mich, wenn dat falsch ist, aber so kenn ich dat
rein vorm gesetzgeber ist dat nicht ganz richtig.
eigendlich erst nach zwei Jahren.
berichtige mich, wenn dat falsch ist, aber so kenn ich dat
Laut der Vermutungsregel des § 7 Abs. 3a Nr. 2 SGB II heisst es:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
LSG Hamburg L 5 B 21/08 ER AS vom 28.01.2008
1. Wenn Partner noch nicht länger als ein Jahr zusammenleben, ist im Regelfall nicht vom Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3c i.V.m. Abs. 3a Nr. 1 SGB II auszugehen(LSG Hamburg mit Beschluss vom 8. Februar 2007 , L 5 B 21/07 ER AS, EuG 2007, 276) .
2. Auch kann die Vermutungsregel des § 7 Abs. 3a Nr. 2 SGB II – Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind – nicht dahingehend ausgelegt werden, dass diese bereits bei Bestehen einer Schwangerschaft eingreift, da dies in klarem Widerspruch zum Wortlaut der Norm stünde.
--> eine bedarfsgemeinschaft liegft trotzdem vor ;o)
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
LSG Hamburg L 5 B 21/08 ER AS vom 28.01.2008
1. Wenn Partner noch nicht länger als ein Jahr zusammenleben, ist im Regelfall nicht vom Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3c i.V.m. Abs. 3a Nr. 1 SGB II auszugehen(LSG Hamburg mit Beschluss vom 8. Februar 2007 , L 5 B 21/07 ER AS, EuG 2007, 276) .
2. Auch kann die Vermutungsregel des § 7 Abs. 3a Nr. 2 SGB II – Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind – nicht dahingehend ausgelegt werden, dass diese bereits bei Bestehen einer Schwangerschaft eingreift, da dies in klarem Widerspruch zum Wortlaut der Norm stünde.
--> eine bedarfsgemeinschaft liegft trotzdem vor ;o)
Ist schon deprimierend, wenn man hartzen will und nix bekommt. Noch beschissener ist es für die junge Dame, wenn sie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt bekommt, die ihr nicht passen. Deshalb:
Zur Fickerei hats doch auch gereicht, also entweder akzeptiert Dein Macker ne WE Beziehung, damit Du ne Ausbildung machen kannst, oder der sollte seinen Kadaver hinfortbewegen. Und DU - solltest schleunigst die Ausbildung anfangen, damit Du nicht weiter auf meine Kosten lebst !
Zur Fickerei hats doch auch gereicht, also entweder akzeptiert Dein Macker ne WE Beziehung, damit Du ne Ausbildung machen kannst, oder der sollte seinen Kadaver hinfortbewegen. Und DU - solltest schleunigst die Ausbildung anfangen, damit Du nicht weiter auf meine Kosten lebst !
soviel ich weiß ist das so,sobald man zusammenzieht....aber naja. sollen sich beim amt erkundigen...für weiteren rat nehm ich ne pauschale von 50€ pro ratschlag 
)

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/871/37834/
sie sueddeutsche hat gleich ein hartz-lexikon rausgebracht ^^
sie sueddeutsche hat gleich ein hartz-lexikon rausgebracht ^^
ok Überzeugt!!
naja sie hat sich ja aus der Situ. gestohlen. mach eh keinen sinn ihr irgendwas zu sagen.
ich denke sie wir nix ändern.
@Erna Sack auf der Flucht
*ditsch* ich muss wääääääch....ich bekommen augenkrebs^^
warum???

naja sie hat sich ja aus der Situ. gestohlen. mach eh keinen sinn ihr irgendwas zu sagen.
ich denke sie wir nix ändern.
@Erna Sack auf der Flucht
*ditsch* ich muss wääääääch....ich bekommen augenkrebs^^
warum???
blub.....ich bekomme da plaque..das ist immerhin unsere muttersprache, der sollte man doch mächtig sein oder sehe ich das falsch?





