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Thema: "Geld vom Staat - Geburtenrate steigt ?"
@tanzmaus: Das ist ne lange und komplizierte Geschichte. Zum einen möchte ich das mein Kind mit Mama und Papa aufwächst, das wäre durch die derzeitig räumliche Trennung (Job bedingt) nicht gegeben. Zum anderen könnte ich es nicht aushalten, nur auf Dienstreise zu sein. entweder spät Abends heimzukommen, oder gar nicht. Dafür wäre mir die Nähe zu wichtig. Und danach wieder in den Job einzusteigen ist so gut wie unmöglich.
weil sie für ihren job dann wohl zu lange ausfallen würde .. ist dochbei den meißten firmen so .... dieser staat hat sich ja nun nicht wirklich mit ruhm bekleckert, was seine kinderpolitik angeht .... hort nur bis 17 uhr .... kündigungsschutz von müttern .... hab auch jemanden in der familie, sehr gut verdient, dann zwillinge und fristgerecht gekündigt ... nu sind ie kleinen mehr als 2 jahre alt ... aber da sie nur angebote im schichtdienst erhält, hat sich das ja gott sei dank erledigt ... der vater ist den ganzen tag udn die halbe ancht utnerwegs, um paar piepen reinzubekommen ... ist das das, was das land will? ... wir wrten mal noch 30 jahre, dann gibts keine deutschen kinder mehr .... und wie lange man dann noch von uns sprechen wird, brauch ich ja wohl nicht darlegen, oder?
Solange ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis bin, denke ich mit Sicherheit auch nicht übers Kinderkriegen nach.
@cio: sobald sie dem arbeitgeber mitteilt, dass sie schwanger ist, ist sie im Kündigungsschutz. Dann noch 2 Jahre Elternzeit (wenn man will), solange ist sie auch geschützt. Somit ist man erstmal fast 3 Jahre geschützt und kann nicht gekündigt werden.
Das bringt dir aber nix, wenn sie in der Zeit ne tolle Vertretung haben und sie lieber festeinstellen wollen, als dich nach der Schwangerschaft weiter zu beschäftigen. Danach kann auch Feierabend sein.
in meinen augen ist die gesamt situation für kinder bescheiden ... wenn man die kids da draussen sieht, mit was die konfrontiert werden ... man, da hat man kaum bock drauf ..... sry ...
@mai
außerdem willst mich doch wohl nicht mit dem ganzen sch**ß alleine lassen???
nebenbei wollt ich auch noch bisl ranschaffen...
)
reicht schon wenn ich zwei gewisse säue sauber machen muß *gruml*
außerdem willst mich doch wohl nicht mit dem ganzen sch**ß alleine lassen???
nebenbei wollt ich auch noch bisl ranschaffen...
reicht schon wenn ich zwei gewisse säue sauber machen muß *gruml*
Der Arbeitgeber darf einen nach dem Erziehungsurlaub nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen im Rahmen der Kündigungsfrist kündigen. Wurde ein Ersatz gefunden, darf er auch nur dann kündigen, wenn er dem Arbeitnehmer keine vergleichbare freie Stelle im Haus anbieten kann.







