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Thema: "Im Namen des Volkes"
schwieriges thema. ich würde in dem fall auch zu selbstjustiz neigen. manchmal nennt man es aber auch nothilfe oder notstand.
letzteres ist falsch @tessan. selbstjustiz hat nichts mit notwehr etc. zu tun. überdies läge dann, sofern ein solcher fall einmal eintreten würde, eindeutig ein exzess vor, der wiederum strafbar wäre.
jipp....man ist in den arsch gefickt, wie man es auch macht. und wenn man in den knast gesteckt wird, sitzt man seine strafe wenigstens mit der gewissheit ab, dass der täter bekam was er verdiente.
straftat bleibt straftat.
und aussagenötigung ist nötigung und ggf. auch bedrohung. jeweils straftaten. die stpo verbietet derartige verhörmethoden.
und aussagenötigung ist nötigung und ggf. auch bedrohung. jeweils straftaten. die stpo verbietet derartige verhörmethoden.
der staat hat das gewaltmonopol und nicht der einzelne. und wie man hier sieht, auch völlig zu recht.
gibt aber einzelne, die sich das monopol einfach nehmen.ich bin im übrigen ein pazifist! ich hasse körperliche gewalt.
andererseits befürwortest du sie aber. sehr widersprüchlich.
und wer sich das staatliche monopol rechtswidrig aneignet, wird dafür ja auch zu recht bestraft.
und wer sich das staatliche monopol rechtswidrig aneignet, wird dafür ja auch zu recht bestraft.



