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Thema: "Wie kann ich fachgerecht einen Hartzi anscheissen ?"


Sannie V.
09.06.2008 23:35
reg. Mitglied
oder skip hat das schon vorher schreiben wollen... -.-

Skip !.
09.06.2008 23:35
Gast
@crusty da kam mein Post leider 2 oder 3 zu spät

Baby0908
09.06.2008 23:36
Gast
das is schlecht ...so kann er dafür sorgen das die leute vom amt keine beweise finden...

Crusty1704
09.06.2008 23:39
Gast
naja für mich sahs aber so aus nagut entschuldigung

Skip !.
09.06.2008 23:40
Gast
Keine Beweise ? Der wohnt seit 7 (!) Monaten dort, was mind. 5 Leute aus der Nachbarschaft bezeugen können und die werde ich alle aktivieren - Hand drauf ^^ Ne Zahnbürste ist kein Beweis, es soll Leute geben, die sowas nicht benutzen.

Crusty1704
09.06.2008 23:41
Gast
igitt^^

Skip !.
09.06.2008 23:42
Gast
... und wenn das nicht reicht, gibt es Foto´s von seinem angerauten Tigerschlüpfer, der bei Trudchen auf der Leine hängt ...

Baby0908
09.06.2008 23:44
Gast
na ja ich glaub ich hab da letztens was interessantes im fernsehen gesehen...da hat die Arge ner Mutter mit 2 Kindern das geld gestrichen weil sie herrensocken in ihrer schuplade hatte die noch von ihrem ex waren....

Skip !.
09.06.2008 23:45
Gast
Sowas ist Willkür - da bin ich dagegen, aber nicht, wenn die Sache eindeutig ist.


09.06.2008 23:45
Gast
Genau, wir vergleichen sb sofort nur noch Äpfel mit Birnen @Baby

Skip !.
09.06.2008 23:50
Gast
So denn, ich halte Euch auf dem Laufenden, mit Name und Adresse von den entsprechenden Amtspersonen und die Ergebnisse dazu sind mit Sicherheit diskussionswürdig.

Gute Nacht für heute ^^

Nettesbiest
09.06.2008 23:59
Gast
ich lass mal ner Freundin das Wort die sich hier grad ausheult...

Butter bei die Fische LT Kontoauszug 444,72 vom amt für eine alleinerziehende Mutter + 285€ unterhalt und 154 € Kindergeld
Klingt doch gut oder? sind unterm Strich 883 €
na dann schaun wir doch mal wo die dumme Hartz4 Tante das geld lässt:
350 € Miete ,(60qmPlatte unsaniert) weil das Amt max 390€ für zwei leute zahlt, 50 Strom, 85€ 2Monatskarten für den Nahverkehr da staatlich geprüfter Fussgänger,200€ Monatseinkauf mit allem was ein zwei Personenhaushalt so braucht vom Brot bis zum Waschpulver, Fleisch heisst eben Hack weil günstig, Cola? ein sixpack im Monat - Tee ist Günstiger, Jogurt nur wenn angebot, weiss einer was Milch und Käse kosten? 30€ 2Telefonkarten prepaid,50 € festnetz+Internet, 30 € Versicherungen, 50€ abzahlung Altschulden und da bleibt Tatsächlich ein Rest von wahnsinnigen 40Euro. dass muss man sich mal - diese Riesensumme als Taschengeld für zwei Leute, hey das reicht doch um sich täglich zu betrinken!
bei der Gelegenheit möchte ich mal so am Rande erwähnen dass ich nicht Trinke oder Rauche. Kaffee na gut der ist im Einkauf enthalten aber sonst gibt es da nix extra. Mal eine Hose oder ein paar schuhe für meine Kleine, schliesslich hat auch ein Teenie Bedürfnisse.Wann ich das letzte mal im Kino war weissich schon nicht mehr und eine Kneipe von drinnen hab ich an meinem gburtstag gesehen als mich meine freundin eingeladen hat. Leute treffen, Tanzen gehen ,einkaufsbummel? Träum schön! Und dann tun die Leute als wären wir alle nur Schmarotzer - hat mal jemand versucht sich mit einem Kind und als alleinerziehend zu Bewerben? Ich habe keinen der sich um meine Tochter Kümmern kann wenn sie mal krank ist , da nützen mir meine drei gelernten Berufe auch nichts. Und sooo unergründlich ist auch das Bewerbungsgeld vom AA nicht dass man sich jetzt auf Teufel komm raus bewerben könnte. Zumal ja auch kaum eine Firma die Unterlagen zurückschickt - viel zu teuer aber wir müssen und wehe du bewirbst dich nicht - die kürzen dir gnadenlos das Geld, das reichliche.

qskipp du willst nen echten Schmarotzer anscheissen - erstatte Anzeige wegen Leistungsmissbrauchs und bringe ein paar Leute dazu dasselbe zu tun, am besten in schriftlich, gehäufte Anzeigen ziehen schon mal eine Wohnungsbegehung am frühen Morgen nach sich- nicht angetroffen erhärtet die Lage oder falls seine perle auch htz4 ist stehen sie dann auch bei ihr, zwei auf einmal finden sie auch lustig LG B

BS E.
10.06.2008 1:00
reg. Mitglied
30€ 2Telefonkarten prepaid,50 € festnetz+Internet
??????????????????
85€ 2Monatskarten für den Nahverkehr da staatlich geprüfter Fussgänger,200€
??????????????????

Ich krieg hier auch glatt einen dicken Hals.

Rost O.
10.06.2008 1:03
reg. Mitglied
30€ 2Telefonkarten prepaid ?

Ich brauch max 5 Euro und trinke Leitungswasser. Geiz ist geil^^

BS E.
10.06.2008 1:06
reg. Mitglied
für @skip

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Wenn ein Arbeitsloser, Sozialhilfeempfänger, Krankengeldbezieher oder in bestimmten Fällen auch Rentenbezieher, Einkommen durch Erwerbstätigkeit erzielt, ohne die Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit, der ARGE, dem Sozialamt, der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, findet Leistungsmissbrauch statt.

Die Zahl derer, die Sozialleistungen erhalten, ohne einen Anspruch darauf zu haben, steigt stetig. Dies sind z.B. Personen, die Arbeitslosengeld I oder II erhalten aber bereits wieder berufstätig sind, oder Personen, die Sozialhilfe erhalten, obwohl sich ihre finanziellen Verhältnisse so verbessert haben, dass ihnen keine Sozialhilfe mehr zusteht.

Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich der zuständigen Agentur für Arbeit, der ARGE, der Kranken- oder Rentenversicherung oder dem Sozialamt mitzuteilen (§ 60 SGB I). Insbesondere ist jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilungspflichtig, da das daraus erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt wird. In der Regel wird die Leistung dann gekürzt. Das bedeutet, dass sich z.B. das ausgezahlte Arbeitslosengeld verringert. Unter Umständen kann die Leistung sogar ganz wegfallen.

Unterbleibt die Mitteilung über geänderte Verhältnisse gegenüber dem Arbeits- oder Sozialamt, so liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug (§ 263 Strafgesetzbuch).

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_f
inanzkontrolle/d0_leistungsmissbrauch/inde
x.html

BS E.
10.06.2008 1:17
reg. Mitglied
Ich finde es immer so toll, wenn ich meinen Nachbarn sehe.
Schon ewig keine Arbeit und von Tuten und Blasen keine Ahnung. Von Bewerbungen ganz zu schweigen. Den sehe ich am Tag drei bis viermal mit seinem Stoffbeutel in die Stadt gehen und grundsätzlich kommt er mit Bier im Beutel zurück. Dazwischen hat er dann aber beim Kaufmann mit nem Bier in der Hand 1 bis 2 Stunden abgesessen, so das er spätestens am frühen Nachmittag die Straße ausmessen muss. Jetzt kam er gerade zu mir, weil er seinen Leistungsbescheid des Amtes nicht besoffen lesen konnte. Da steht dann drauf, dass er 350,- Euro monatlich bekommt, das Amt die Wohnung und die Nebenkosten (Strom Heizung, Wasser) voll trägt und er letztendlich über 200,- Euro jeden Monat cash bekommt.
Und das für nichts tun. Wenn er wenigstens den Willen zeigen würde. Voll Fehladresse.
Saufen, Saufen und nochmals saufen und alles auf unsere Kosten.

BS E.
10.06.2008 1:30
reg. Mitglied
anderes Beispiel:

Immer wenn der 1. des Monats ist, wird meine Stammkneipe voll. Da trifft sich dann wirklich das Letzte. (Wohl gemerkt: Ich rede von Arbeitsunwilligen nicht von Arbeitsuchenden)
Da es ja unser Geld vom Amt gegeben hat, heißt es nur noch"Hoch die Tassen bis zum Abwinken". Was kostet die Welt. Und zur Krönung wird sich dann mit dem Taxi nach Hause gefahren. Auch wenn es nur ein Kilometer oder geringfügig mehr ist. Spätestens am 8. des Monats lassen die Typen bereits anschreiben oder betteln den Wirt um paar Kartoffeln an.

Schildert doch mal so Eure Erlebnisse in der Richtung!

BS E.
10.06.2008 1:56
reg. Mitglied
für @skip

Für Menschen in Wohngemeinschaften gilt künftig eine Umkehr der Beweislast. Nicht mehr die Arbeitsagentur muss nachweisen, dass sie eine Lebensgemeinschaft bilden und somit Einkommen und Vermögen des Anderen angerechnet werden können. Nun müssen die Wohngemeinschaften nachweisen, dass sie keine Lebensgemeinschaft sind. Es ist absolut schleierhaft, wie sie das bewerkstelligen sollen. Gleichgeschlechtliche Wohngemeinschaften sind von der Regelung nicht ausgenommen. Wenn zwei Personen sich für mindestens ein Jahr eine Wohnung teilen, gehen die Arbeitsagenturen grundsätzlich davon aus, dass beide beim Arbeitslosengeld II füreinander einstehen.

Blurboy
10.06.2008 7:35
Gast
Telly du bekommst 6stelliges Jahresbrutto ->RESPEKT!
Hab nur mal paar Einträge überflogen, da schon recht viel geschrieben wurde, aber schließe mich Meinung von Telly und den Skip voll an.
Sicher ist es nicht schön Hatzie zu sein, aber mal ehrlich es geht den meistens doch besser wie einige die hart arbeiten gehen und sich dann noch hin zustellen und zu jammern ist eigentl. ne Frechheit.


10.06.2008 7:44
Gast
Ich bin ein Hartz IV-ler und bin stolz drauf!
Geht IHR doch arbeiten, ich bleib daheim und geh jetzt pennen.